Verbot von Boykott-Aufrufen:Israelisches Gericht setzt siedlerfreundliches Gesetz aus

Wer in Israel zum Boykott von Waren aus den Siedlungen im Westjordanland aufruft, konnte bisher hart bestraft werden. Damit ist erst einmal Schluss. Israels Oberster Gerichtshof hat das umstrittene Gesetz außer Kraft gesetzt. Jetzt muss Netanjahus Regierung erklären, warum das Gesetz notwendig ist.

Israels Oberster Gerichtshof hat ein umstrittenes siedlerfreundliches Gesetz vorerst außer Kraft gesetzt. Demnach konnte bestraft werden, wer zum Boykott von Waren aus Siedlungen im palästinensischen Westjordanland aufruft. Die Richter wiesen die Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu an, bis spätestens 14. März Gründe zu nennen, warum das Gesetz nicht aufgehoben werden sollte.

Damit sei das Hauptargument der Regierung, das Gesetz werde bisher gar nicht angewandt, für unzureichend erklärt worden, berichtete die Zeitung Jerusalem Post weiter. Das im In- und Ausland heftig kritisierte Gesetz war im Juli 2011 von der Knesset verabschiedet worden.

Das Gesetz verbietet Boykottaufrufe gegen Menschen, Organisationen oder Produkte "des israelischen Staates, einer seiner Institutionen oder eines von ihm kontrollierten Gebietes". Wer dennoch zum Boykott - vor allem der Siedlungen im Westjordanland - aufruft, muss demnach mit einer Strafe von umgerechnet bis zu 10.000 Euro rechnen.

Schwerer wiegt nach Ansicht von Kritikern jedoch, dass auch Schadenersatz für Boykott-Aufrufe verlangt werden kann, ohne dass die Höhe des Schadens nachgewiesen werden muss. Das Gesetz verletzt nach Ansicht von Menschenrechtsgruppen wie Gusch Schalom, die gegen das Gesetz klagen, das Recht auf freie Meinungsäußerung. Zudem nehme es den Palästinensern in Ostjerusalem das Recht, gegen die israelische Besatzung zu protestieren.

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