Das Bundesverfassungsgericht erleichtert Strafen für Naziparolen. Im rechtsextremen Kontext sei auch das abgeänderte Zitat "die Fahnen hoch" aus dem Horst-Wessel-Lied, der NSDAP-Hymne, verboten.
Wer die Textzeile "die Fahnen hoch" in der Öffentlichkeit verwendet, macht sich strafbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem an diesem Donnerstag veröffentlichten Beschluss und bestätigte damit die Verurteilung eines fränkischen NPD-Kreisvorsitzenden wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Er muss eine Geldstrafe von 1750 Euro bezahlen.
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Neonazi-Aufmarsch in Mainz im Mai. (© Archivfoto: ddp)
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Der Mann hatte anlässlich einer Parteiversammlung ein T-Shirt mit diesem Aufdruck getragen. Die Wortkombination "die Fahnen hoch" sei dem Titel und Textbeginn des Horst-Wessel-Liedes ("Die Fahne hoch") und damit der Parteihymne der NSDAP zum Verwechseln ähnlich, betonte das Verfassungsgericht. Der Umstand, dass hier im Gegensatz zum Original die Mehrzahl verwendet worden sei, ändere daran nichts.
"Kommunikatives Tabu"
Mit der Strafvorschrift solle die Gefahr der Wiederbelebung nationalsozialistischer Bestrebungen abgewehrt werden, hieß es. Sie errichte ein "kommunikatives Tabu" gegen die entsprechenden Symbole.
Das Gericht verwarf die Verfassungsbeschwerde des Rechtsradikalen, der im Oktober 2007 vom Amtsgericht Forchheim zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Der einschlägig vorbestrafte Mann hatte vor einer Parteiversammlung Verstärkeranlagen aufgebaut und dabei ein T-Shirt mit dem Aufdruck getragen: "Sohn Frankens, die Jugend stolz / die Fahnen hoch."
Das Landgericht Bamberg und das Oberlandesgericht Bamberg hatten die Verurteilung bestätigt. In seiner Verfassungsbeschwerde macht der Rechtsradikale geltend, er habe nicht voraussehen können, dass sein Verhalten strafbar sei.
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(sueddeutsche.de/ddp-bay/dpa/jab/liv)
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Ob DAS der noch angemessene Ausweis "demokratischer Freiheit und Kultur" ist?
Hätte das Gericht auch einen Ersatz-Spruch wie "Die Arme hoch!" oder "Die Köpfe hoch!" oder "Die Stöcke hoch!" mit oder ohne den Zusatz "die Reihen fest geschlossen!" verboten und mit Strafe bedroht?
Wann wird dieses höchste Gericht auch "brutalstmögliche" Kritik an sogenannten "demokratischen Institionen" wie Parteien, Politikern, Ministern u.ä. verbieten?
Schlussfrage: Hätte dasselbe Gericht auch den unseeligen "Radikalenerlass", d.h. die darauf basierenden Berufsverbote z.B. für Briefträger und Lockführer abgesegnet?
Wo enden die sogenannten "demokratischen Freiheiten", wo beginnt staatliche oder auch gerichtliche Willkür?
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Das es Vefassungwiedrig ist die Fahnen hoch? Das kann aber zu Missverstaendnissen fuehren. Zumal das sogenannte H.W. Lied ein verbotenes Lied ist,aber dann doch bitte als ganzes. Dieses Lied hat als Kuriosum die Melodie eines alten Juedischer Wanderliedes,der juedischen Jugend. Ich wusste das auch nicht,aber ein Historiker hat das im TV erklaert. Es gibt in der extremen rechten Ecke bestimmt mehrer Sachen die wirklich verboten gehoehren aus ein Ausszug dieses Liedes. Nun ueber Geschmack laesst sich streiten,ich glaube im rechten Lager ist der sowiso verloren gegangen.
nun jetzt wissen wir , dass der Seufzer - Mein Kampf ist aussichtslos - auf einer Postkarte verfassungswidrig ist
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