Es existiert eine seltsame Bewusstseinsspaltung in Karlsruhe: Die Sensibilität, die das Bundesverfassungsgericht auszeichnet, wenn es um den Bundestag geht, verliert ebendieses Verfassungsgericht dann, wenn es über das Europaparlament urteilt. Mit ihrer Entscheidung beleidigen die obersten Richter das Europaparlament. Ihr Sperrklausel-Urteil ist ärgerlich, mehr noch: Es ist hanebüchen. Es schwächt die europäische Demokratie.
Das Bundesverfassungsgericht hat ein sehr merkwürdiges Urteil gefällt. Es hat die Fünf-Prozent-Klausel für die Europawahlen aufgehoben. Das mag alle freuen, die sich darüber ärgern, dass bei jeder Wahl etliche Millionen Stimmen zwar erst in die Urne, aber dann unter den Tisch fallen - bei der letzten Europawahl 2009 waren es 2,8 Millionen Stimmen.
Anzeige
Die Begründung für diese Entscheidung ist aber ärgerlich, mehr noch - sie ist hanebüchen. Es mag noch angehen, dass sie sich wie die Stoffsammlung zu einem wissenschaftlichen Aufsatz liest. Schwer erträglich ist aber, dass dieses Urteil das Europaparlament missachtet und beleidigt.
Eigentlich, so sagt das die Mehrheit der Richter (die Entscheidung ist mit fünf gegen drei Stimmen gefallen), sei die Fünf-Prozent-Klausel ja eine sinnvolle und wichtige Sperre, um die Funktionsfähigkeit eines Parlaments zu sichern. Aber das Europaparlament sei halt nun einmal noch kein richtiges Parlament, es sei, verglichen mit dem Bundestag, schwach an Rechten.
Und weil es ohnehin schwach sei, darf man es, so die Folgerung der Richter, noch weiter schwächen. Anders gesagt: Wenn es ums Europaparlament geht, ist eh schon alles Wurst, ist eh schon alles egal; es kommt dort, in diesem angeblichen europäischen Durcheinander, auf noch ein paar Kleinst- und Splitterparteien mehr auch nicht mehr an . . . Bei so einer Begründung kann man nur sagen: Danke, liebes Verfassungsgericht, für eine solche Stärkung der europäischen Demokratie! Konsequenterweise müssten die Richter, wenn das Europaparlament mehr Kompetenzen erhält, die Sperrklausel wieder einführen.
Es existiert eine seltsame Bewusstseinsspaltung in Karlsruhe: Die Sensibilität, die das Verfassungsgericht auszeichnet wenn es um den Bundestag geht, verliert ebendieses Verfassungsgericht dann, wenn es über das Europaparlament urteilt. Karlsruhe liegt von Straßburg, einem der zwei Sitze des EU-Parlaments nur 68 Kilometer Luftlinie und 85 Straßenkilometer entfernt. Aber das Verständnis für dieses Parlament bewegt sich beim Verfassungsgericht im umgekehrt proportionalen Verhältnis zu dieser Nähe.
Das Verfassungsgericht verkennt die europäischen Realitäten; es verkennt die Strukturen und die Schwierigkeiten der Entscheidungsfindung im EU-Parlament; es verkennt die europäischen Notwendigkeiten; es verkennt die Komplexität des Regierens in Europa und die Notwendigkeit, das Europaparlament so zu stärken, wie es dies beim Bundestag immer wieder tut. Für den Deutschen Bundestag macht das Gericht in Karlsruhe gern den Gebrechlichkeitspfleger. Für das Europäische Parlament in Straßburg und Brüssel gibt das Gericht in Karlsruhe den Gebrechlichkeits-Verspotter.
An diesem Urteil können auch die Gegner der Fünf-Prozent-Klausel keine Freude haben. Es ist nämlich eigentlich kein Urteil gegen die Sperrklausel, sondern ein Urteil gegen das Europaparlament.
- Thema
- Bundesverfassungsgericht RSS
- Urteil in Karlsruhe Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahl verfassungswidrig 09.11.2011
- Bundesverfassungsgericht zu Euro-Rettungsschirm Neun Hansel sind nicht das Parlament 28.10.2011
- Linke klagt vor Bundesverfassungsgericht Karlsruhe soll Regierung zum Reden bringen 13.10.2011
- Staatliche Daten-Spionage Trojaner fressen Grundrecht auf 11.10.2011
- 60 Jahre Bundesverfassungsgericht BVG feiert Geburtstag 28.09.2011
- 60 Jahre Karlsruhe Wulff würdigt Verfassungsgericht - und warnt die Politik 28.09.2011
(SZ vom 10.11.2011/odg)
Bundespräsident Gauck
Heribert Prantl ist ein renommierter Jurist und seine Kritik hat Gewicht. Sie überzeugt mich jedoch inhaltlich nicht. Erste Gegenfrage: Wie stark schwächt es die Europäische Demokratie, wenn in Deutschland bei der EU-Wahl 1,9 Millionen Wählerinnen durch die 5%-Hürde eine andere Partei wählen als die, die sie angekreuzt haben? Das ist hanebüchen. Es besteht der Grundsatz der Wahlgleichheit als wesentliche Grundlage unserer Staatsordnung. Gegen diesen Grundsatz darf nur aufgrund gewichtiger Gründe verstoßen werden. Prantl dreht den Spieß um. Vereinfacht: sein Grundsatz lautet, dass das Europaparlament nicht beleidigt werden darf, deswegen muss gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen werden. In Absatz 90 steht auch eindeutig, dass die Verhältnismäßigkeit von Sperrklauseln immer wieder überprüft werden kann/muss, wenn es "neue Entwicklungen" gibt. Neue Entwicklung war in diesem Fall die Abschaffung der 5%-Hürde auf kommunaler Ebene 2008 und die EU-Erweiterung und der Lissabon Vertrag. Das wirft Licht auf den Bundestag. Neue Entwicklungen könnten auch hier perspektivisch zur Abschaffung der 5%-Hürde führen. Viele Parteien führen auch nur deswegen zur "Unregierbarkeit", weil sich eine Kultur des Regierens über Macht innerhalb der Regierungsparteien etabliert hat statt mit guten Argumenten Parlamentarier verschiedener Lager zu überzeugen. Die Kultur des Regierens über Macht scheint Prantl in seinem Beitrag vehement verteidigen zu wollen. Danke. - Nicht dafür.
Fortgesetzte massive Menschenrechtsverletzungen mit Merkel
Seit 2005 täuscht die Merkel darüber hinweg, dass die Verletzung von Bürgerrechten schwerster Art unverändert fortgesetzt wird. Dazu kommt, dass die Merkel die dafür verantwortlichen Rechtsbrecher deckt, damit diese die Menschenrechtsverletzungen weiterhin ungestört fortsetzen können. Schlimmer noch: Die Situation der Menschenrechte hat sich seit ihrem Amtsantritt drastisch verschlechtert. Und die Merkel blinzelt den Journalisten zu.
Ein Unrechtsstaat ist dadurch gekennzeichnet, dass die Verletzung von Bürgerrechten schwerster Art über einen längeren Zeitraum mit Duldung, wenn nicht sogar mit Billigung staatlicher Stellen fortgesetzt wird, die strafrechtliche Sanktionierung der Rechtsbrecher durch Staatsanwaltschaft und Gerichte systematisch verschleppt und behindert wird und das Parlament sich über die Menschenrechtsverletzungen schwerster Art und die dafür verantwortlichen Rechtsbrecher ausschweigen.
Und wann kommt der Autor dieses Artikels endlich seiner journalistischen Berichtspflicht nach? S p r e c h e n Sie diesen Straftäter gegen Bürgerrechte doch ö f f e n t l i c h auf die Menschenrechtsverletzungen an!
... das war ein kleiner Irrtum von mir, Schweden hat eine Sperrklausel (4%), Finnland oder Dänemark nicht, Großbritannien auch nicht. Immerhin etwa die Hälfte der EU-Staaten "beleidigen" das EU-Parlament mit dem Fehlen einer Sperrklausel. Der Kommentator in der FAZ entblödete sich trotzdem nicht, von einem "deutschen Sonderweg" zu faseln, man weiß nicht, im Auftrag welcher Blockpartei, ist aber, wie gesagt, auch egal.
denn das BVG hat dem Eu-Parlament bescheinigt, das es nur ein Pseudoparlament, ein Alibiparlament ist, das garnichts zu melden hat und nur eine Versorgungseinrichtung für 2.u.3. klassige Politiker ist. Natürlich hat das Gericht Letzteres nicht so explizit benannt, doch der Tenor des Urteiles ist so, basta.
etablierten Parteien nun an das Urteil halten und ihre zu Unrecht im Europaparlament herumlaufenden Leute abziehen würden:
gabriele-pauli.de/index.php/9-nicht-kategorisiert/79-rueckt-dr-gabriele-pauli-ins-europa-parlament-nach-urteilsverkuendung-in-sachen-fuenf-prozent-sperrklausel-im-europawahlrecht
CSU und FDP rate ich, die skandalbeladene Monika Hohlmeier und die ohnehin kaum anwesende Silvana Koch-Mehrin abzuziehen.
Paging