Wenn Mutter will, bleibt Vater rechtlos: Das deutsche Sorgerecht benachteiligt unverheiratete Väter. Jetzt können sie auf ein Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte hoffen.
Für viele Väter von nichtehelichen Kindern fällt heuer Weihnachten auf den 3. Dezember; und dieses vorgezogene Weihnachtsfest ist für sie zugleich ein erster Vatertag: An diesem Donnerstag wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Entscheidung fällen, die diesen Vätern ein Geschenk macht. Unverheiratete Väter, die nach deutschem Recht bisher nur Zahlväter waren, sollen mehr Rechte erhalten.
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg: Hier wird über die Rechte deutscher Väter mitentschieden. (© Foto: dpa)
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Bisher ist es in Deutschland so, dass der nichteheliche Vater nur dann das Sorgerecht ausüben darf, wenn die Mutter einverstanden ist - und auch dann nur zusammen mit der Mutter. Der Gerichtshof in Straßburg wird das aller Voraussicht nach deutlich missbilligen, als Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Familienleben schützt. Der deutsche Gesetzgeber wird sodann ein neues Sorgerecht für nichteheliche Kinder schreiben müssen, ein Sorgerecht, in dem auch engagierte Väter zu ihrem Recht kommen.
Nun ist es zwar nicht gerade die Regel, dass die Zahlväter danach drängen, sich intensiv um ihr Kind zu kümmern: Eine Mehrheit der nichtehelichen Väter - bis zu achtzig Prozent - macht schon bei der Zahlung des Unterhalts Sperenzchen. Es gibt aber eine liebende Minderheit von nichtehelichen Vätern, die nicht nur pünktlich zahlen, sondern sich auch um ihr Kind kümmern wollen - derzeit aber absolut kein Recht dazu haben, wenn die Mutter nicht will: Sie allein kann bestimmen, ob das Kind den Kindergarten besucht, in welche Schule es gehen soll, welche Ärzte bei Krankheit konsultiert werden; der Vater hat hier kein Wort mitzureden. Und selbst wenn er sein Recht auf ein bisschen Umgang mit seinem Kind reklamiert, kann die Mutter dies hintertreiben.
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Abhängigkeit des Vaters vom Wollen der Mutter vor knapp sieben Jahren gebilligt - mit der Begründung: lieber kein Sorgerecht als dauernden Streit. Aber was ist in den Fällen, in denen die Eltern unverheiratet jahrelang zusammengelebt haben? Das Gesetz lässt dem Vater auch hier keine Möglichkeit, für sein Kind Sorge zu tragen.
Wenn die Mutter das so will, bleibt der Vater rechtlos, wie eng auch immer der Kontakt zwischen Vater und Kind zuvor gewesen sein mag. Die Aufforderung aus Karlsruhe, doch bitte zu prüfen, ob man diesen Vätern nicht einen besseren Zugang zu einem gemeinsamen Sorgerecht geben könnte, hat der Gesetzgeber überhört.
Die deutsche Rechtslage bei nichtehelichen Kindern ist also völlig anders als bei ehelichen: Bei Letzteren ist das gemeinsame Sorgerecht mit der Kindschaftsreform von 1998 zum Regelfall geworden. Es steht mit der Geburt beiden Elternteilen zu und bleibt zumeist nach einer Scheidung bestehen. Bei den nichtehelichen Kindern gibt es dagegen ein striktes Müttermonopol. Dieses Monopol wird wohl nun vom Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof verworfen werden. Er wird Deutschland vorschreiben, dem Vater auch gegen den Willen der Mutter Zugang zum gemeinsamen Sorgerecht zu eröffnen.
Über die Details wird man dann penibel nachdenken müssen. Vielleicht ist die gemeinsame Sorge auch nicht immer der Königsweg. Derzeit gibt es Fälle, bei denen nichteheliche Kinder zwar beim Vater aufwachsen, diesem aber kein Sorgerecht zusteht, weil die Mutter nicht bereit ist, es mit ihm zu teilen oder auf ihn übertragen zu lassen.
Kinder sind kein Faustpfand in der Hand von Mutter oder Vater - das wird die Maxime für das neue Sorgerecht sein müssen.
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(SZ vom 01.12.2009/jab)
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Hallo? Lese ich das richtig? Bitte was soll folgender Text:
Nun ist es zwar nicht gerade die Regel, dass die Zahlväter danach drängen, sich intensiv um ihr Kind zu kümmern: Eine Mehrheit der nichtehelichen Väter - bis zu achtzig Prozent - macht schon bei der Zahlung des Unterhalts Sperenzchen.
Vielen Dank, Herr Prantl.Vielleicht sollten Ihre Kommentare erst mal einem Lektor vorgelegt werden, bevor das ganze online bzw. in Druck geht.
Herrje, mal wieder überwiegend Väter, die sich hier bislang zu Wort melden und für das gemeinsame Sorgerecht plädieren. Wenn es um gesetzliche Rechte und ein Gefühl der empfundenen Benachteiligung/Ohnmacht geht, sind Männer schnell dabei, sich zu engagieren. Und ich finde es richtig das Väter, die sich in der alltäglichen Versorgungsarbeit für das Kind engagieren, Rechte erhalten.
Oftmals wird jedoch im seit Jahren anhaltenen Diskurs zum Kindschaftsrecht Sorgerecht mit faktischer Sorgearbeit verwechselt. Entsprechend haben auch viele Frauen als Mütter gute Gründe, sich ohnmächtig gegenüber dem gemeinsamen Sorgerecht zu fühlen. Einmal dem zugestimmt (was real sehr viele Frauen tun!) bleibt nämlich das gemeinsame Sorgerecht auch bestehen, wenn sie als Mutter allein den Alltag mit dem Kind bewältigen müssen und beispielsweise der Vater des Kindes höchst unzuverlässig seinem Besuchsrecht und/oder finanziellen Verpflichtungen nachkommt. Dies müssen Mütter dann nicht nur emotional und finanziell auffangen, sondern sind z.B. bei Anmeldung in Kita und Schule auf die Zustimmung des Kindesvaters angewiesen. Demütigende, patriachale Bittgänge.
Wir leben in einer ausdifferenzierten Gesellschaft, per Gießkannenprinzip das gemeinsame Sorgerecht für Alle zu verordnen, wird dem jedenfalls nicht gerecht.
Als Scheidungsvater eines ehelichen Kindes hat man schon kaum Rechte. Die gibt es nämlich nur theoretisch, weil einem die Frauen schnell zeigen wie die Hebelgesetze in Bezug auf Kinder in Deutschland funktionieren.
Wenn es heißt die deutschen Männer wollen keine Kinder sollte man sich einmal die Realität ansehen. Zum Zahlen sind wir gut genug. Ich war nach meiner Scheidung in einem Väterzentrum und war entsetzt wie mies die Lage einiger Väter ist. Ein Freund von mir darf noch nicht einmal in die Nähe der Wohnung in der sein Sohn wohnt.
Rechtsstaatlichkeit und Gleichberechtigung scheinen reine Frauenrechte zu sein, wie die GleichberechtigungsbeauftragtE auch nur von Frauen gewählt wird.
Dafür, dass unsere Gesetzeslage und deren Umsetzung vor Gericht so hundsmiserabel ist gibt es immer noch viel zu viele Kinder. Ich kann keinem Mann empfehlen sich auf dieses Spiel einzulassen. Die psychische Belastung vieler Männer, die ihre Kinder nicht sehen dürfen übersteigt bei der heutigen Trennungsrate die Freude über Kinder um ein Vielfaches.
Also sollten wir uns der Fortpflanzung verweigern!
Hauptsache der Frau geht es gut! Frauen müssen nicht zum Bund/Zivieldienst, man kann darf ihnen den beruflichen Zugang zur kämpfenden Truppe aber nicht verweigern...
... andererseits, wie soll das gehen, gemeinsames Sorgerecht von Eltern, die sich überhaupt auf keine Linie einigen können?
Ich denke schon, dass man bei nicht verheirateten Eltern noch eher von nicht vorhandener gemeinsamer Linie ausgehen kann als bei geschiedenen, da letztere ja vielleicht immerhin ein paar Jahre an einem Strang gezogen haben. Bei den nicht-verheirateten würde ich eher denken: Wenn sie zu einem gemeinsamen Nenner gekommen wären, dann hätten sie ja vielleicht geheiratet.
Gleichberechtigung schön und gut, aber wenn man aus Gründen der Gerechtigkeit das Kind in zwei Teile teilen muss?
Es ist überfällig, dass der EGMR den deutschen Familiengerichten und dem deutschen Gesetzgber sagt, dass Väter nicht Menschen dritter Klasse für ihre Kinder sind. Das gilt sowohl für die Väter, die mit den Müttern verheiratet waren ebenso wie die, die es nicht sind oder waren.
Das Grundgesetz sieht bei Art. 6 Abs. 2 GG keinen Gesetzesvorbehalt vor, der eine Aussetzung der Pflege und Erziehung für Väter zur Folge haben kann. dennoch werden Väter durch die nachgeordneten Gesetze und deren Auslegung - auch bei sog. gemeinsamem Sorgerecht - nur noch zu Zahlvätern degradiert, was in der Konsequenz der Leibeigenschaft zugunsten der Mütter nicht unähnlich ist und dazu führt, dass der Streit um einen dauerhaften Unterhalt für die Mütter auf dem Rücken der Kinder und ihrer Väter ausgetragen wird: Richter, Rechtsanwälte, Gutachter und Mitarbeiter von Jugendämtern unterstützen diese Menschenrechtsverletzungen..
Erst, wenn es eine tatsächliche, nicht abänderbare gemeinsame elterliche Verantwortung gibt, die auch besonders geschützt wird, entfällt der Streit auf dem Rücken der Kinder. Erst dann kann der Umgang mit beiden Elternteilen geregelt werden. Es ist zu hoffen, dass der EGMR der deutschen Politik und Familienrechtsprechung deutlich sagt, dass nicht nur in "Bananenrepubliken" und "totalitären Regimen" die Menschenrechte nicht eingehalten werden. Mitten im Kulturland, wie sich Deutschland nach außen hin verstehen will, werden die Menschenrechte der Mehrheit der Bevölkerung zugunsten einer Minderheit (Väter und Kinder gegen Mütter) bewusst und gewollt ausgesetzt und keine Macht in Deutschland hat bisher etwas dagegen gesetzt.
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