Satire:Wie die AfD pleite gespendet werden soll

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Viele Mini-Spenden sollen die AfD in den Ruin treiben. Die Rechtspopulisten reagieren mit einer verklausulierten Drohung.

"Helfen Sie der AfD!"

Die Alternative für Deutschland (AfD) hat am Montag vorweihnachtliche Grüße an Mitglieder und Unterstützer versandt. Verbunden mit der Bitte um Parteispenden. Weil der Bundestag eines Änderung des Parteiengesetzes verabschieden will, drohen den Rechtspopulisten drastische Einbußen. Knapp zwei Millionen Euro würden der AfD eigenen Angaben zufolge aus der staatlichen Teilfinanzierung gestrichen.

Unterstützung kommt jetzt, allerdings nur scheinbar, aus für die AfD ungewohnter Ecke: "Helfen Sie der AfD!" fordert die Satire-Partei "Die Partei" seit Mittwoch. Via Payrexx solle man online, beispielsweise über PayPal, für die finanziell bedrohte AfD spenden. Dies aber nur in Kleinstbeträgen - weil PayPal für jede Transaktion 55 Cent berechne. "Spenden Sie also einen Cent und die AfD macht ein Minus von 54 Cent pro Transaktion", heißt es auf der Homepage von Die Partei. "Bitte wiederholen Sie den Vorgang so oft wie möglich."

Die AfD findet das: "Einfach klasse!"

Diesem Aufruf sind offenbar schon einige Spender gefolgt. Die AfD hat jedenfalls reagiert und behauptet, es seien inzwischen 167,23 Euro in Kleinstbeträgen bei ihr eingegangen. Sie habe "ausgezeichnete Sonderkonditionen" mit PayPal und SOFORT, denen zufolge die Gebühr für eine Transaktion nicht höher sein dürfe, als das Volumen der Transaktion selbst. "Eure Ein-Cent-Überweisungen bringen euch also überhaupt nichts", schreibt die AfD. Im Gegenteil, die Beträge würden "selbstverständlich als Parteispende für die staatliche Parteienfinanzierung geltend" gemacht. "Wir finden das einfach klasse!"

Was in diesem Akt der Freude aber nicht ganz logisch erscheint, ist folgende verklausulierte Drohung der AfD. Sie freue sich nämlich vor allem über Kontodaten und Adressen der Spender, die sie zur juristischen Prüfung einer möglichen strafrechtlichen Relevanz an zuständige Ermittlungsbehören übergeben werde. Tatsächlich hatte die AfD schon einige Male Probleme mit Angriffen im Netz. Etwa bei Spendenaufrufen und ihrem Goldhandel. Deswegen leitet sie seit etwa einem Jahr Vorkommnisse an die Staatsanwaltschaft Berlin weiter.

Die Reaktion von Die Partei ließ jedenfalls nicht lange auf sich warten. Man solle bei den Ein-Cent-Spenden unbedingt gemäß Paragraf 368 BGB auf eine schriftliche, postalisch zugestellte Spendenquitting bestehen und unbedingt einen Spendenzweck entsprechend Paragraf 58 Abgabenordnung angeben. Zweckgebundene Spenden könnten zurückgefordert werden, wenn sie angenommen, aber dem angegebenen Zweck nicht zugeführt würden.

Insgesamt hat die AfD mittlerweile angeblich mehr als 270 000 Euro Spenden gesammelt.

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