Sammelklage gegen die BRD:Namibische Volksgruppen verklagen Deutschland

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Gefangene Herero in Deutsch-Südwestafrika während des Aufstandes der Herero. (Foto: Scherl/SZ Photo)
  • Vertreter zweier Volksgruppen aus Namibia verklagen die Bundesrepublik auf Entschädigungszahlungen.
  • Zehntausende Herero und Nama wurden in den Jahren 1904 bis 1908 während der deutschen Kolonialherrschaft getötet.
  • Die Brutalität der Kolonialherren verdeutlicht der überlieferte Vernichtungsbefehl des damaligen Befehlshabers Lothar von Trotha.

Die Volksgruppen der Herero und Nama aus Namibia haben in New York eine Sammelklage gegen Deutschland eingereicht. Sie fordern eine Entschädigung für die Verbrechen während der deutschen Kolonialherrschaft Anfang des 20. Jahrhunderts. Die beiden Klageführer, Herero-Chef Vekuii Rukoro und Nama-Chef David Frederick, sehen sich als Stellvertreter aller Nama und Herero weltweit. Sie verlangen, an den Verhandlungen zwischen der deutschen und der namibischen Regierung beteiligt zu werden.

Der Dialog zwischen den beiden Ländern zur Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit läuft seit 2014 und sollte eigentlich 2016 zum Abschluss gebracht werden. Ende November hatte die deutsche Bundesregierung dann jedoch mitgeteilt, die Verhandlungen würden 2017 fortgesetzt.

Kolonie Südwestafrika
:Des Kaisers Vernichtungskrieg gegen Herero und Nama

Zehntausende Herero und Nama fielen zwischen 1904 und 1908 dem Vernichtungskrieg der deutschen Kolonialtruppen in Südwestafrika zum Opfer.

Im Zentrum stehen die Ereignisse zwischen 1904 und 1908 in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika. Die Herero hatten gewagt, sich im damaligen Deutsch-Südwestafrika gegen Landraub und Willkürherrschaft der deutschen Kolonialherren zu erheben. Nach der Niederlage der Herero drängten die deutschen Soldaten die überlebenden Männer, Frauen und Kinder in die Omaheke-Wüste und versperrten ihnen dort zugleich den Zugang zu den Wasserstellen. 60 000 Menschen starben. Wenige Monate später erhob sich auch der Volksstamm der Nama. Bei deren brutaler Verfolgung wurden 10 000 Menschen getötet.

Dokumentiert ist der sogenannte Vernichtungsbefehl des damaligen Befehlshabers Lothar von Trotha (1848-1920). Am 2. Oktober 1904 kündigte von Trotha an, dass die Herero das Gebiet der Kolonie zu verlassen hätten. "Innerhalb der deutschen Grenze wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen. Ich nehme keine Weiber und Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volk zurück oder lasse auf sie schießen."

Ziel der Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und Namibia sei, dass beide Länder über die damaligen Ereignisse und Verbrechen "in einer gemeinsamen Sprache sprechen - dass also beide Seiten dasselbe darunter verstehen", sagte der Sonderbeauftragte der Bundesregierung, Ruprecht Polenz, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Darauf aufbauend solle es eine deutsche Entschuldigung geben. Um "persönliche Entschädigungen an die Ur-Ur-Enkel" könne es nach mehr als 100 Jahren nicht gehen.

Herero-Chef Rukoro betonte dagegen bei einem Aufenthalt in Berlin im Oktober, weder die Herero noch die Nama würden eine Entschuldigung Deutschlands akzeptieren, die keine Entschädigungen vorsehe.

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