Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:Moskau will Straßburgs Urteile umgehen

  • Das Verfassungsgericht in Sankt Petersburg entscheidet, dass sich Russland in Einzelfällen nicht an Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) halten muss.
  • Dabei sieht die Konvention, die Moskau 1996 unterzeichnete, eine Unterwerfung unter die Rechtsprechung des EGMR vor.
  • Anlass für das Petersburger Verfahren war eine Milliardenentschädigung, die der EGMR Aktionären des zerschlagenen Yukos-Konzerns zugesprochen hatte.

Von Julian Hans, Moskau

Russland behält sich künftig vor, Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht zu folgen. Das Verfassungsgericht in Sankt Petersburg entschied am Dienstag, dass die Ratifikation der Europäischen Menschenrechtskonvention durch Russland 1996 zwar rechtens gewesen sei, in Einzelfällen könne Russland aber Urteile des EGMR nicht ausführen. Dies sei dann gerechtfertigt, "wenn eine solche Abweichung der einzige Weg ist, eine Verletzung grundlegender Prinzipien der Verfassung zu vermeiden", heißt es in der Begründung des russischen Gerichts.

Abgeordnete aller Fraktionen hatten das Verfassungsgericht angerufen, um zu klären, ob eine Umsetzung der Straßburger Entscheidungen in Russland mit der Verfassung vereinbar ist. Die Umsetzung der Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs dürften nicht dazu führen, dass in Russland Menschenrechte verletzt würden oder gegen die Verfassung verstoßen werde.

Das Gericht unterstrich in seiner Entscheidung den Vorrang der Verfassung auf dem Gebiet der Russischen Föderation: "Weder die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten noch der auf ihr gründende Standpunkt des europäischen Gerichts heben für das russische Rechtssystem den Vorrang der Verfassung auf."

In Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten indes, "in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen". Im Vergleich mit anderen Staaten räume die russische Verfassung dem internationalen Recht sogar eine ungewöhnlich starke Rolle ein, sagt der deutsche Ostrecht-Experte Otto Luchterhandt. "Nach Artikel 15 Absatz 4 sind internationale Normen und Verträge ausdrücklich Bestandteil des russischen Rechtssystems". Die Entscheidung öffne nun eine Hintertür für die Politik.

Russland führt die Statistik in Straßburg an. Grund sind Willkür und ein schwaches Rechtssystem

Anlass für den Antrag war eine Entscheidung aus dem vergangenen Jahr, in der der EGMR den ehemaligen Aktionären des Ölkonzerns Yukos eine Entschädigung von insgesamt fast zwei Milliarden Euro zugesprochen hat. Moskau weigert sich, diese Summe zu bezahlen, denn das würde einem Eingeständnis gleichkommen, den einst größten privaten Ölkonzern der Welt unter der Führung des Putin-Rivalen Michail Chodorkowskij absichtlich zerschlagen und seine Aktionäre enteignet zu haben. In der vergangenen Woche hatte der stellvertretende Justizminister Georgij Matjuschkin erklärt, Russland werde das weitere Vorgehen in der Frage der Entschädigung der Yukos-Aktionäre von der Entscheidung des Verfassungsgerichts abhängig machen.

Damit entledigt sich Moskau allerdings nur des kleineren Problems in Sachen Yukos-Entschädigung. In einem anderen Verfahren unter Aufsicht des Ständigen Schiedsgerichtshofs in Den Haag wurden den ehemaligen Anteilseignern vor einem Jahr insgesamt 50 Milliarden Euro zugesprochen. Seit Mitte vergangenen Monats haben Gerichte in mehreren europäischen Staaten deshalb Vermögen und Liegenschaften in Besitz des russischen Staates beschlagnahmen lassen.

Russlands Präsident Wladimir Putin hatte bereits vor einem Jahr gedroht, Russland könne sich der Rechtsprechung des EGMR künftig nicht mehr unterwerfen, damals aber ergänzt, derzeit stehe das nicht auf der Tagesordnung. Putin beklagte, der Menschenrechtsgerichtshof erfülle nicht die Funktion, für die er ursprünglich geschaffen worden sei, sondern erfülle "irgendeine politische Funktion". Wenn das so weitergehe, sei ein Ausstieg denkbar.

Russland führt seit Jahren die Statistik des europäischen Menschenrechtsgerichtshofs an. Grund dafür sind Willkür der Behörden und ein schwaches eigenes Rechtssystem. Erst wenn der Rechtsweg im Heimatland ausgeschöpft ist, können sich Kläger an die übernationale Instanz in Straßburg wenden. Russische Menschenrechtsvertreter sprechen mitunter sarkastisch davon, dass das wichtigste Gericht Russlands in Straßburg stehe. Im vergangenen Jahr ergingen 129 Urteile gegen Russland, an zweiter Stelle stand die Türkei mit 101 Urteilen.

Mit der Unterschrift unter die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Februar 1996 hat sich Russland auch der Rechtsprechung des EGMR unterstellt. Noch Ende 2013 hatte in einem ähnlichen Verfahren der stellvertretende Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Sergej Mawrin, erklärt, die Menschenrechtskonvention sei in das russische Rechtssystem integriert und von der Verfassung gedeckt. Entscheidungen des EGMR seien bedingungslos umzusetzen, sofern keine Entscheidung des Verfassungsgerichts dagegen spricht.

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