Der Bericht über eine angebliche Affäre des erkrankten Politikers Oskar Lafontaine hat eine alte Frage aufgeworfen: Wann dürfen Medien über höchst private Details berichten?
Journalisten sind auch nur Menschen. Deshalb kann es vorkommen, dass ihr immerwährendes Interesse am, sagen wir, morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich in der Krankenversicherung mal abgelenkt wird vom Gerücht über die Liebesbeziehung eines Politikers. Oder von Spekulationen über eine schwere Krankheit.
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Wann überwiegt ein öffentliches Interesse das Recht von Politikern auf Privatsphäre so, dass auch gegen den Willen der Betroffenen darüber geschrieben werden darf? Der Fall Oskar Lafontaine wirft eine alte Frage wieder auf. (© Foto: ddp)
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Das Privatleben der Politiker ist Gegenstand von Gesprächen in Redaktionen, unabhängig davon, ob es sich um Boulevard-Medien oder sogenannte seriöse Zeitungen handelt. Es ist auch Gesprächsthema in der Politik selbst und folgerichtig besonders häufig zwischen Politikern und Journalisten.
Ein Bericht über eine angebliche Affäre von Oskar Lafontaine hat nun mal wieder die Frage aufgeworfen, wann ein öffentliches Interesse das Recht von Politikern auf Privatsphäre so überwiegt, dass auch gegen den Willen der Betroffenen darüber geschrieben werden darf. Der Chefredakteur des Spiegel sagt, die Berichterstattung sei gerechtfertigt, weil das Private "höchst politische Folgen" habe.
Das ist ein plausibles und gängiges Argument, dessen einziger, aber bedeutsamer Fehler darin liegt, dass es Klarheit suggeriert, wo es sich in Wirklichkeit um eine Grauzone handelt.
Wann ist Privates politisch? Wann ist es sogar "höchst politisch" und sollte deshalb geschrieben werden? Privates kann eine politische Waffe sein, eine Erfahrung, die Willy Brandt vielleicht mit Horst Seehofer verbindet. Privates kann allein durch die Debatte, ob es politisch ist, zum Politikum werden, worüber Guido Westerwelle viel erzählen könnte. Privates kann offensichtlich politisch sein und trotzdem zunächst nicht an die Öffentlichkeit geraten, wie im Fall von Peter Struck, der als Verteidigungsminister einen Schlaganfall erlitt, was Journalisten wussten, aber nicht schrieben.
Der Fall Lafontaine hat nun eine besondere Note bekommen, weil der Linken-Chef mittlerweile eine Krebserkrankung öffentlich gemacht hat. Das lässt den Artikel über sein Privatleben peinlich erscheinen, obgleich der Vorwurf in diesem speziellen Punkt ungerechtfertigt ist, weil ja das eine das andere nicht widerlegt.
Die entscheidende und ganz allgemein gültige Frage lautet vielmehr, ob die im Wortsinne intime Kenntnis eines privaten Umstands einen politischen Vorwurf qualitativ verändert. Anders gesagt: Wiegt zum Beispiel ein Vorwurf der Wählertäuschung schwerer, wenn der Wähler über private Gründe im Detail Bescheid weiß, als wenn er nur weiß, dass es private Gründe gibt?
Das Argument, dass Privates berichtet werden darf, wenn es politische Folgen hat, ist eine Krücke, deren Stabilität davon abhängt, wie stark man sich darauf stützt. Letztlich liegt die Entscheidung beim Journalisten. Es ist seine Freiheit. Und seine Verantwortung.
Wer zu dem Ergebnis kommt, Privates sei politisch relevant, muss darüber berichten - sich dann aber auch kritisieren lassen. Das fällt ausgerechnet Journalisten manchmal schwerer, als selbst zu kritisieren.
Die Nuba: Leni Riefenstahls Bilder machten sie einst bekannt. Heute sucht das Volk aus Sudan Schutz in Höhlen und Felsspalten – vor den Bomben des Regimes in Khartum. Ein Frontbericht. Seite Drei Jetzt lesen ...
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Auf jeden Fall verdienen sich die beiden.
Schreibfehler: ihm statt "im"
soll das natürlich heissen.
"und hier lesen wir vermutlich schon morgen, dass Frau Wagenknecht das Karzinom entdeckt hat. Da gibt es nichts mehr zu beschönigen, gar nichts mehr."
Womöglich hat sie im damit das Leben gerettet.
Mal von der politischen Richtung abgesehen - wie kann man sich bloss mit diesem Menschen einlassen ? Hatte Frau Wagenknecht tatsächlich keine anderen Chancen ?
Ich gehe ratlos und konsterniert ins Wochenende.
Sollte Ihnen entgangen sein, dass der "Ehrenkodex" von dem Sie sprechen, allenfalls der Gattin des Herrn L abgeht - jene hat sich - musste sie das - im Februar 2008 ausführlich in einer YellowPress zu dem Thema auf Nachfrage verbreitert. Verwundert es Sie dann, dass der politische Gegner, der eher in den eigenen Parteireihen zu verorten ist, zum passenden Zeitpunkt "einsteigt"? Ich achte Ihre Meinung, aber Sie sollten sich doch die Mühe machen, wie ich, das Ganze einmal konsequent zu recherchieren und - es erfreut in der Tat nicht.
In Bonn gab es hunderte von Affären von Politikern, darunter auch viele von Ministern und Bundeskanzlern. Damals galt noch von wenigen bedauerlichen Ausnahmen abgesehen (Willy Brandt) der journalistische Kodex, dass das Privatleben der Politiker für die Medien Tabu ist. Einige diese Affären hatten auch politische Rückwirkungen .Trotzdem hatten sich die meisten Medien an ihren Ehrenkodex gehalten.
Was die Berichterstattung des Spiegels so peinlich macht, ist nicht nur, dass hier dieses Tabu gebrochen wurde, weil es dem Magazin einfach ins politische Kalkül passte, sondern dass der Bericht auch schlecht recherchiert war. Er geht von einer Hypothese des Wählerbetrugs aus, der von den Wählern dieser Partei gar nicht so empfunden wurde.
Nachdem nun klar wurde, dass möglicherweise die Krebserkrankung eine Ursache für das Verhalten von Oskar Lafontaine war, ist die ganze Berichterstattung erst recht peinlich. Aber statt offen zu der journalistischen Verantwortung zu stehen und den Fehler einzugestehen. wird in Spiegel-online die Vorgehensweise noch gerechtfertigt.
Nico Fried hat Recht, die Journalisten des Spiegels, die gerne und oft am heftigsten kritisieren sind nicht in der Lage selber Fehler einzugestehen und Kritik zu ertragen.
Ein journalistisches Desaster.
Henning Nase, Brüssel
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