Verteidigung plädierte auf Freispruch
Im Prozess um ein öffentlich gezeigtes Nazi-Tattoo ist der Angeklagte wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Vor dem Amtsgericht Oranienburg bei Berlin hatte der 27-Jährige zugegeben, die Tätowierung mit den Umrissen des Torgebäudes des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau und dem Spruch "Jedem das Seine" aus dem KZ Buchenwald in einem Schwimmbad gezeigt zu haben.
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Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate Haft ohne Bewährung gefordert, der Verteidiger auf Freispruch plädiert. Der Mann ist wegen Körperverletzung vorbestraft. Er sitzt für die rechtsextreme NPD im Kreistag Barnim in Brandenburg.
Einem anderen Badegast war die Tätowierung Ende November in einem Schwimmbad aufgefallen. Er machte ein Foto und veröffentlichte es bei Facebook. Dazu schrieb er: "Solche Typen laufen unbehelligt im Schwimmbad in Oranienburg rum." Kurz darauf nahm die Polizei Ermittlungen auf.
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