NSU-Prozess in München:Zeugin will Zschäpe am Tatort gesehen haben

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Mittäterin oder nicht? Die Angeklagte Beate Zschäpe. (Foto: dpa)

Bisher konnte die Anklage Beate Zschäpe nicht nachweisen, dass sie an einem Tatort war. Nun ist eine neue Zeugin aufgetaucht. Sie will die Hauptangeklagte im NSU-Prozess unmittelbar vor dem Mord an Mehmet Kubaşık mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in Dortmund gesehen haben - zusammen mit einer vierten Person.

Von Annette Ramelsberger

Sie hatte sich nicht bei der Polizei gemeldet, war plötzlich aufgetaucht, wie aus dem Nichts. Doch wenn zutrifft, was diese Frau zu berichten weiß, dann ist das ein harter Schlag für Beate Zschäpe. Bisher konnte der Hauptangeklagten im NSU-Prozess in keinem einzigen Fall nachgewiesen werden, dass sie am Tatort war. Oder dass sie ihre Männer auch nur dorthin begleitet hatte - das ist die große Schwäche in der Anklage. Doch nun soll es plötzlich eine Zeugin geben, die genau diese Verbindung herstellen kann.

Die Frau soll unmittelbar vor dem Mord an Mehmet Kubaşık, der am 4. April 2006 ermordet wurde, Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gemeinsam in Dortmund gesehen haben - zusammen mit einem Mann, der wie ein Skinhead aussah. Und diese Zeugin ist bereit, vor Gericht in München auszusagen.

Die Nebenklageanwältin Doris Dierbach, die die Opferfamilie Yozgat aus Kassel vertritt, beantragte am Donnerstag, sie vor dem Münchner Oberlandesgericht zu vernehmen. Die Aussage belege die persönliche Anwesenheit Zschäpes in der Nähe von Tatorten, aber auch Verbindungen zur örtlichen Neonazi-Szene, sagte Dierbach. Mehrere Nebenklagevertreter schlossen sich dem Beweisantrag an.

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Die Zeugin hatte zur Tatzeit in Dortmund gewohnt - neben einem Grundstück, auf dem immer wieder gegraben wurde. An einem Abend habe die Zeugin vier Personen auf dem Grundstück gesehen - Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt. Sie habe sie später wiedererkannt, als die Bilder durch die Medien gingen. An ihrer Seite sei ein stämmiger Mann gewesen. Auch will die Frau Wohnmobile auf dem Grundstück gesehen haben mit Kennzeichen wie C für Chemnitz oder Z für Zwickau, auch vor der Tat am 4. April 2006. Die Bundesanwaltschaft erklärte, sie werde die Hinweise prüfen.

Das Ganze bekommt umso mehr Gewicht, weil Zschäpe aus der Haft heraus mit einem Neonazi aus der Dortmunder Szene in Briefkontakt steht. Die Nebenkläger gehen davon aus, dass der NSU mit Neonazis an den Tatorten Kontakt hatte. Anwältin Dierbach sagte, es gebe Verbindungen zwischen der Neonaziszene aus Kassel und der aus Dortmund, vor allem über die Rechtsrockband Oidoxie.

"Schwierigkeiten im Tatnachweis"

Zudem erklärte der Angeklagte Carsten S. am Donnerstag, er wolle demänchst auf die Fragen des Mitangeklagten Ralf Wohlleben antworten. Wann ist allerdings noch nicht klar. Carsten S. hatte vor der Sommerpause tagelang im NSU-Prozess ausgesagt - und Wohlleben schwer belastet. Er hatte sich aber geweigert, Fragen von Wohllebens Seite zu beantworten, solange dieser selbst zu allen Vorwürfen schweigt.

Am Vormittag war bekannt geworden, dass der NSU-Prozess wie geplant weitergehen kann. Die Befangenheitsanträge der Verteidigung von Beate Zschäpe gegen das Gericht wurden zurückgewiesen. Die Richter erklärten, "bei verständiger Würdigung" der Vorgänge sei kein vernünftiger, einleuchtender Grund ersichtlich, der geeignet wäre, die Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit der abgelehnten Richter in Zweifel zu ziehen.

Zschäpes Verteidiger Wolfgang Stahl hatte 77.000 Euro für die Vorbereitung auf den Prozess geltend gemacht, aber nur einen Vorschuss von 5000 Euro erhalten. Die Verteidiger hatten daraufhin erklärt, sie sollten durch das Gericht finanziell "kurz gehalten" und "diszipliniert" werden, außerdem habe ein Richter in der Honorarentscheidung geschrieben, es gebe "Schwierigkeiten im Tatnachweis".

Aus dem Wort "Tatnachweis" hatten die Verteidiger geschlossen, dass das Gericht bereits jetzt von der Schuld Zschäpes überzeugt sei. Die Richter, die nun über die Befangenheitsanträge entschieden haben, erklärten, dass das Gericht die Notwendigkeit einer angemessenen Vergütung für eine effektive Verteidigung ja anerkannt habe und diese keinesfalls verhindern wolle.

"Dass in diesem Zusammenhang auf die Schwierigkeit des Verfahrens abgestellt wird und insbesondere die Schwierigkeit des Tatnachweises genannt wird, kann ernsthaft nicht die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen", hieß es in der Entscheidung. Auch ein zweiter Befangenheitsantrag ging nicht durch.

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