NSU-Prozess in München:Zschäpe-Verteidiger stellen Befangenheitsanträge

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Anja Sturm, Wolfgang Stahl und Wolfgang Heer, die Verteidiger der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe.  (Foto: dpa)

Die Anwälte von Beate Zschäpe haben im NSU-Prozess einen Befangenheitsantrag gegen die Richter des sechsten Strafsenats des Oberlandesgerichts München gestellt. Es geht ums Geld - und ob das Gericht die Angeklagte schon jetzt für schuldig hält. Dann folgte ein zweiter Befangenheitsantrag.

Von Annette Ramelsberger

Nach einem Streit über die Rechtsanwaltsvergütung im NSU-Prozess haben die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe einen Befangenheitsantrag gegen sämtliche Richter des Strafsenats gestellt - und am Nachmittag gleich noch einen zweiten dazu. Alle drei Verteidiger von Zschäpe machen geltend, dass sie unter "enormen wirtschaftlichen Problemen" litten und es nicht zulässig sei, von Verteidigern ein "Sonderopfer" zu fordern.

Beim ersten Antrag geht es also zum einen ums Geld: Ein Verteidiger von Zschäpe wollte mehr Honorar für seine monatelange Vorbereitung auf den Prozess, das Gericht hatte nur einen Teil der Kosten des Verteidigers anerkannt. Zum anderen geht es darum, ob das Gericht die Angeklagte Zschäpe schon jetzt für schuldig hält - nach 35 Verhandlungstagen. Beim zweiten Antrag geht es um die Wahrheit. Darum, ob die Richter in dienstlichen Erklärungen korrekt geblieben sind.

77.000 Euro wollte Zschäpes Verteidiger Wolfgang Stahl ursprünglich aus der Staatskasse erhalten - als pauschale Vergütung für ein Jahr Vorbereitung des Prozesses. Das Gericht gestand ihm nur 5000 Euro zu, allerdings sind das noch 2000 Euro mehr als der Revisor des Oberlandesgerichts berechtigt fand - er hielt die Forderungen Stahls für deutlich überzogen.

Richter Konstantin Kuchenbauer hatte in der Begründung für seine Entscheidung zweimal geschrieben, angesichts "der Schwierigkeit des Tatnachweises" sei die Arbeit der Verteidiger höher zu entlohnen als gesetzlich vorgesehen. Aus diesen Worten leiten die Verteidiger nun die Befürchtung ab, Kuchenbauer und mit ihm der ganze Senat seien "offenkundig davon überzeugt, dass dem Senat ein Tatnachweis 'gelingen' werde", sie also Zschäpe schon jetzt für schuldig hielten. Es hätte in der Tat unproblematischere Worte gegeben: Sachverhalt oder Umfang des Verfahrens zum Beispiel.

Deswegen stellten die Zschäpe-Verteidiger am Montag den Befangenheitsantrag und am Dienstag noch einen zweiten. In diesem erklären die Verteidiger, sie gingen davon aus, dass die Richter des 6. Strafsenats falsche dienstliche Erklärungen abgegeben haben - sie hätten alle erklärt, nur ihr Kollege Kuchenbauer habe die Honorarentscheidung getroffen. Sie selbst seien nicht beteiligt gewesen. In einem Telefonat zwischen Stahl und Kuchenbauer habe der Richter jedoch gesagt, er müsse die Entscheidung noch mit dem Senat diskutieren. Das widerspreche sich.

Angeklagte und Anwälte
:Die Protagonisten im NSU-Prozess

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Die Anwälte des Angeklagten Ralf Wohlleben schlossen sich beiden Befangenheitsanträgen an. Nun muss ein anderer Senat des Oberlandesgerichts bis Donnerstag entscheiden, ob die Befangenheitsanträge begründet sind. Dadurch könnte der NSU-Prozess wieder erheblich aus dem Tritt kommen. Zumindest für Mittwoch wurde die Verhandlung abgesagt.

Bereits zu Prozessbeginn hatten Zschäpes Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt, der aber abgelehnt wurde. Zschäpe ist als mutmaßliche Mittäterin bei den Mordanschlägen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) angeklagt. Dem NSU werden zehn Morde zur Last gelegt.

An diesem Dienstag wollte sich das Gericht nach ursprünglicher Planung mit dem Mord an Mehmet Turgut am 25. Februar 2004 befassen. Zwei seiner Brüder erschienen deshalb als Nebenkläger im Gerichtssaal.

© Süddeutsche.de/mit Material von der dpa/afis - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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