Wegen dreifachen Mordes haben die Richter den 88-jährigen Nazi-Verbrecher Boere zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine Anwälte hatten gefordert, das Verfahren einzustellen.
Wegen dreifachen Mordes hat nun das Aachener Landgericht den Nazi-Verbrecher Heinrich Boere zu lebenslanger Haft verurteilt.
Heinrich Boere während seines Prozesses im Landgericht Aachen. (© Foto: dpa)
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Der 88-Jährige hatte in dem Prozess gestanden, 1944 als Mitglied des SS-Killerkommandos "Feldmeijer" drei niederländische Zivilisten erschossen zu haben.
In seiner Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter: "Es waren Morde, die an Niederträchtigkeit und Feigheit kaum zu überbieten waren - außerhalb der Anständigkeit eines jeden Soldaten."
Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte die Taten als heimtückische und meuchlerische Morde bewertet. Boere sei ein überzeugter Nazi gewesen und habe als Spion im Widerstand Landsleute ans Messer geliefert.
Die Verteidigung hatte die Einstellung des Verfahrens verlangt - oder im Falle einer Verurteilung eine Höchststrafe von sieben Jahren.
Der Ex-Bergmann hatte zwar zugegeben, im Juli und September 1944 in Breda, Voorschoten und Wassenaar drei Niederländer erschossen zu haben: einen Apotheker, einen Fahrradhändler und einen leitenden Angestellten.
Das Bewusstsein, ein Verbrechen zu begehen, fehlte
Doch der heute in einem Altenheim lebende Angeklagte hatte sich auf einen Befehlsnotstand berufen: Bei Befehlsverweigerung habe ihm die Todesstrafe oder die Einlieferung in ein Konzentrationslager gedroht. Er habe damals nicht in dem Bewusstsein gehandelt, ein Verbrechen zu begehen.
Die drei Morde Boeres zählen zu den mindestens 54 sogenannten "Silbertannen-Morden", die das "Sonderkommando Feldmeijer" der "Germanischen SS in den Niederlanden" während des Zweiten Weltkriegs begangen hat.
Die Opfer waren Niederländer, die im Widerstand aktiv waren oder von den Nazis als antideutsch gesonnen angesehen wurden.
Boere war wegen der drei ihm zur Last gelegten Morde bereits 1949 von einem Sondergericht in Amsterdam in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden, die Strafe wurde im Nachhinein in lebenslängliche Haft umgewandelt.
Justizbehörden arbeiteten nicht zusammen
Allerdings war dem SS-Mann die Flucht aus niederländischer Haft gelungen. Nachdem er zunächst in den Niederlanden untergetaucht war, floh er später nach Deutschland, wo er jahrzehntelang unbehelligt blieb - unter anderem, weil offenbar die Kooperation zwischen der niederländischen und der damals jungen bundesdeutschen Justiz nicht funktionierte.
Das Urteil gegen Boere markiert das Ende eines der letzten NS-Kriegsverbrecherprozesse in Deutschland.
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(sueddeutsche.de/AFP/DAPD/cgn/gba)
Reiseknigge: Türkei
Was haben denn Ihre Wildererabenteuer mit dem Fall Boere zu tun?
Ich wiederhole gern meine Frage aus diesem Thread: Soll die Justiz von der Verfolgung nachweisbar begangener Verbrechen absehen, solange einigen Leuten die alliierten Taten ungesühnt erscheinen?
Natürlich ist Mord Mord und verjährt nicht. Wenn man sich aber z.B. den Verlauf eines Prozesses vorstellt, in dem ein 21- oder 22jähriger vor Gericht stände der heute 3 Menschen getötet hätte. Mit Akribie würde dann vom Gericht zuerst einmal der Reifegrad des jungen Mannes zum Tatzeitpunkt durch Gutachter überprüft, die Ergebnisse würden sich unter Umständen strafmildernd auswirken. Wäre der junge Mann dann noch beispielsweise von einer Sekte einer Gehirnwäsche unterzogen worden und. seine Taten letztlich ein Ausfluss der Ideologie dieser Sekte, würde seine Schuldfähigkeit mit Sicherheit in Frage gestellt werden. Bei einer Tat, die bereits 66 Jahre zurückliegt, gibt ein deutsches Gericht zackig das Urteil Mord zu Protokoll. Ein anderes Urteil war aus politischen Gründen auch gar nicht möglich. Das Versäumnis einer zeitnahen Verfolgung von NS-Tätern wird hier mit einem zweifelhaften Hauruckurteil k0mpensiert.
"Wenn zwei das Gleiche tun, ist es nicht das Gleiche."
Vielleicht erläutern Sie uns kurz, wieviele Menschen Herr Grass ermordet hat und aus welchen Quellen Sie wissen, dass Grass überzeugter Nazi war.
danke
Wenn zwei das Gleiche tun, ist es nicht das Gleiche.
Stellen Sie sich vor, man hätte unseren SS-Mann Günter GRASS einer derartigen Tat angeklagt.Wollen wir wetten, daß er sich auf einen "Befehlsnotstand" hätte herausreden dürfen.
Er hatte seine rechte Gesinntung ja bewiesen, als er Jahrzehnte gegen die verbrecherische SS gehetzt hatte.
Danke für Ihre Antwort.
Aber auch Deutschland hatte 1945 kapituliert. dennoch bestand bis 1947 oder 1948 zumindest in der amerikanischen Zone die Todesstrafe auf Waffenbesitz.
Ich weiß das aus Erzählungen von alten Jägern, die damals unter Lebensgefahr in den eigenen Wäldern "wilderten". Wären sie von den Amerikanern erwischt worden, hätte es übel ausgehen können. Ob aber jemals die Todesstrafe wegen Waffenbesitz vollstreckt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.
Nichtsdestotrotz: Wurden jemals Kriegsverbrechen der Aliierten vor den Kadi gebracht? Zu Beispiel die berüchtigten Lager von 1945/46 in der SBZ auf Rügen, wo die Menschen unter freiem Himmel krepierten?
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