Katalonien:Spanisches Verfassungsgericht stoppt Kataloniens Referendum

  • Am Mittwoch hatte das katalanische Regionalparlament ein Unabhängigkeitsreferendum für den 1. Oktober beschlossen.
  • Nur einen Tag später setzt das spanische Verfassungsgericht die geplante Volksabstimmung aus.
  • Spaniens Ministerpräsident Rajoy hatte eigens eine Dringlichkeitssitzung des Kabinetts einberufen.

Nur einen Tag nach seinem Beschluss ist das geplante Referendum über die Unabhängigkeit Kataloniens von Madrid ausgesetzt worden: das spanische Verfassungsgericht hat die für den 1. Oktober angekündigte Volksabstimmung gestoppt, berichten spanische Medien.

Die Zentralregierung unter Ministerpräsident Mariano Rajoy hatte bereits angekündigt, mit allen Mitteln gegen ein Referendum vorzugehen. Das Kabinett kam am Donnerstag in Madrid zu einer Dringlichkeitssitzung unter Vorsitz des Gerichtshofspräsidenten Juan José González Rivas zusammen. Rajoy erklärte anschließend, die Entscheidung des katalanischen Regionalparlaments vom Vortag sei aufgehoben worden: "Es wird keine Volksabstimmung geben." Das geplante Referendum sei illegal und ein Angriff auf die institutionelle Ordnung in Spanien und Katalonien.

Generalstaatsanwalt José Manuel Maza hatte angekündigt, Anklage gegen Abgeordnete des Regionalparlaments zu erheben. Mitglieder der katalanischen Regionalregierung, die das Gesetz unterzeichneten, müssten ebenfalls mit Klage rechnen. Er habe die Sicherheitskräfte beauftragt, jedwede Vorbereitungen der katalanischen Regierung für die Volksabstimmung zu untersuchen, sagte Maza.

Nach Auffassung der Madrider Regierung verstößt das Bestreben Kataloniens gegen die spanische Verfassung. Die Justiz hat Madrid in der Sache bisher recht gegeben und schon einmal ein entsprechendes Referendum für nichtig erklärt.

Carles Puigdemont, der Chef der separatistischen Regionalregierung erklärte, die Abstimmung werde "so oder so" stattfinden. 48 Stunden nach einem mehrheitlichen "Ja"-Votum der Katalanen würde dann das Regionalparlament die Unabhängigkeit erklären.

© SZ.de/dpa/afp/ap/ees - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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