Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger rüstet sich für den kommenden Streit mit CDU-Innenminister de Maizière und erläutert, wie sie die Aufbewahrung von Telefon- und Internetdaten für die Strafverfolgung neu regeln will.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat - mit Tausenden weiteren Klägern - die sechsmonatige Speicherpflicht für Telefon- und Internetverbindungsdaten in Karlsruhe zu Fall gebracht. Nun legt die Bundesjustizministerin Eckpunkte für ein neues Gesetz vor. Eine Rückkehr zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung soll es nicht geben.
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Sie scheut den Konflikt mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) nicht: Die liberale Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. (© Alessandra Schellnegger)
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SZ: Frau Ministerin, nach Ihrem Vorschlag können Verbindungsdaten bei Verdacht eingefroren werden, die dann zur eigentlichen Verwendung wieder aufgetaut werden. Ihr Vorhaben geht schonend mit den Daten um, aber es schont nicht den Koalitionspartner.
Leutheusser: Unser Vorschlag sieht ja überhaupt keine Vorratsdatenspeicherung im bisherigen Sinn vor. Die Polizei soll Daten auf der Grundlage einer ganz konkreten Ermittlungstätigkeit einfrieren dürfen. Das ist ein grundrechtsschonender Ansatz, aber das wird zweifellos in der Koalition umstritten sein.
SZ: Zugreifen kann man aber nur auf Daten, die noch da sind.
Leutheusser: Sobald der Polizist einen Verdacht auf eine Straftat hat, kann er einen Sicherungsantrag stellen. Dann wird das festgehalten, was an Daten bei den Telekommunikationsunternehmen vorhanden ist.
SZ: Telefonate, die vor oder während der Tat geführt wurden, sind dann aber womöglich schon verloren. Wie schnell muss der Polizist sein?
Leutheusser: Er muss rasch handeln - was aber ohne Schwierigkeiten möglich ist: Der Sicherungsantrag ist an relativ geringe Voraussetzungen geknüpft. Erst für den konkreten Zugriff benötigt man - wie bisher - einen Richterbeschluss, der einen auf Tatsachen gegründeten Verdacht einer gravierenden Straftat voraussetzt. Die Behauptung, hier bestehe eine Schutzlücke, trifft nicht zu, das haben die Sicherheitsbehörden bestätigt.
SZ: Müssen die Telekommunikationsanbieter dafür etwas in ihrer Speicherpraxis ändern - weil ja wegen der Flatrates Verbindungsdaten nur noch eingeschränkt vorhanden sind?
Leutheusser: Es müssen keine zusätzlichen Telefonverbindungsdaten auf Vorrat vorgehalten werden. Die Dienstleister speichern Daten für ihre internen Zwecke, manche nur für ein paar Tage, andere bis zu 60 Tage. Auf diesen Bestand kann man zugreifen. Das ist kein lückenloser Bestand, den gab es aber auch schon vorher nicht. Und um die interne Zuordnung der IP-Adressen für Bestandsauskünfte zu ermöglichen, sollen die TK-Unternehmen Internetverbindungsdaten für sieben Tage sichern.
SZ: Auf die Telekommunikationsunternehmen kommt damit viel Arbeit zu.
Leutheusser: Das ist nichts im Vergleich zu dem Aufwand, der nach der Vorratsdatenspeicherung anfiel: gigantische Datenmengen, die ein halbes Jahr gespeichert werden mussten. Damals wurde der Aufwand auf einen dreistelligen Millionenbetrag geschätzt.
SZ: Wenn die Polizei nach einem Sexualstraftäter sucht, von dem sie nur weiß, dass er in München lebt: Kann sie dann die Telefondaten sämtlicher Männer der Stadt München sichern?
Leutheusser: Nein, das wäre viel zu weit gefasst. Das Einfrieren der Daten kann sich nicht auf sämtliche männlichen Einwohner einer Millionenstadt erstrecken. Man muss konkretisieren, zum Beispiel, wo wurde die Leiche gefunden? Man muss im Umfeld ermitteln. Nach meinem Vorschlag können gerade nicht uferlos Daten gespeichert werden.
SZ: Nehmen wir an, die Polizei ermittelte wegen des aktuellen Dioxin-Skandals. Es gibt 3000 Futtermittelbetriebe in Deutschland - darf sie die Daten für alle 3000 einfrieren lassen?
Leutheusser: Wenn die Polizei schwere Straftaten im Zusammenhang mit der Einbringung von Gift in einen Betrieb aufklären will, dann darf sie ermitteln, wer mit einer verdächtigen Firma kommuniziert hat. Das kann Grundlage einer Sicherungsanordnung sein. Aber eben nur bezogen auf konkrete Betriebe und ihr Umfeld, gegen alle Futtermittelbetriebe wird ja auch jetzt nicht ermittelt.
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Müll am Fluss
Die Resonanz von Toni64 auf den Artikel zeigt, wie sehr manche Deutsche den Überwachungsstaat fürchten, allen voran die Bundesjustizministerin. Deshalb haut sie wieder einmal die liberale Bremse rein! Wovor man sich wirklich fürchten müsste, das sind die technischen Möglichkeiten der Kriminellen, die sich modernster Mittel bedienen, um ihre Machenschaften ins Werk zu setzen. Aber die Schnarrenberger (liebevoll "Schnarri" genannt) wäre nicht sie selbst, würde sie nicht als liberales Flaggschiff in die falsche Richtung segeln.
Ohje,
hier haben kompetente Journalisten eine noch kompetentere Ministerin interviewt.
Diese Leute leben noch in der alten Welt, wo man eine Leiche findet und der nette Polizist dann gemütlich das Ermitteln anfängt. Dann kommt der adrette Staatsanwalt und zum Schluß fällt das königlich bayerische Amtsgericht ein solomonisches Urteil.
Hallo, aufwachen! Es ist 2011. Und die Internet-Kriminalität ist schneller, als Ihr Helden auch nur ansatzweise Eure wahnsinns-kompetenten grundgesetz-konformen (gell, Herr Prantl) Artikel verfassen könnt.
Unter dem Deckmantel der Strafverfolgung oder Terrorverdacht, entwickeln wir uns zu einem Überwachungsstaat, die Stasi hat ja auch nichts anderes gemacht !
Der Staat überwacht unsere Gespräche, schickt uns Trojaner... alles im Namen des freien Bürgers !
Erschiessen wir die ganze Stadt... dann erwischen wir auch den Mörder !