Von Claus Hulverscheidt

Geht's der Wirtschaft gut, muss sich der Finanzminister nicht sorgen. Das war einmal. Denn die Koalition hat eine Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Nun muss sie sparen, obwohl die Steuereinnahmen wieder sprudeln.

Es gab nicht viele Dinge, über die sich Koalition und Opposition zu Beginn der Haushaltswoche am Dienstag im Bundestag einig waren - immerhin ein Punkt aber sorgte parteiübergreifend für Begeisterung: Mit der Wirtschaft geht es nach dem Absturz des vergangenen Jahres wieder steil bergauf, die Ausgaben sinken, die Steuereinnahmen sprudeln. Und darüber, so formulierte es der Sozialdemokrat Carsten Schneider, freue sich nicht nur die Regierung, "darüber freut sich auch die SPD".

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Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bei den Beratungen über den Bundeshaushalt für das Jahr 2011. Er sieht Ausgaben in Höhe von 307 Milliarden Euro vor und 57,5 Milliarden Euro neue Schulden. Für viel Kritik sorgen die geplanten Ausgabenkürzungen im Sozialbereich. (© dpa)

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Tatsächlich kann einem Haushaltspolitiker kaum etwas Besseres passieren, als dass die Wirtschaft floriert. Nichts nämlich hat so unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe der Sozialausgaben einerseits und der Steuereinnahmen andererseits wie die Konjunkturentwicklung. Schon wenige Zehntelprozent mehr Wachstum verkleinern das Haushaltsloch um einen Milliardenbetrag, weshalb bisher die Regel lautete: Je höher das Bruttoinlandsprodukt (BIP), desto kleiner die Sorgenfalten auf der Stirn des Bundesfinanzministers.

Seit der Bundestag jedoch die neue Schuldenbremse im Grundgesetz verankert hat, gelten die alten Gesetzmäßigkeiten so nicht mehr - ja sie werden bei der Aufstellung des Haushalts für 2011 geradezu auf den Kopf gestellt: Maßstab für eine erfolgreiche Haushaltspolitik ist nämlich von sofort an nicht mehr die tatsächliche Höhe der Neuverschuldung, sondern das sogenannte strukturelle Defizit.

Bei der Berechnung dieses rein virtuellen Werts werden nur diejenigen Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt, die tatsächlich von Dauer sind. Damit soll verhindert werden, dass die jeweilige Regierung ihre Bilanz mit Hilfe vorübergehender, rein konjunktureller Einmaleffekte schönen kann.

Erst wenn sich das Wachstum über Jahre verstetigt, wird ein Teil der Mehreinnahmen als dauerhaft anerkannt. Zwischen 2010 und 2016, so sagt es die Verfassung, muss das strukturelle Defizit in gleichen Schritten von derzeit etwa zwei auf 0,35 Prozent des BIP reduziert werden. Die Obergrenze liegt also am Ende bei etwa zehn Milliarden Euro.

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