Guttenberg und der Doktortitel:Die Regeln für das Nachspiel

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Kommissionen, Datenbanken und Papierkrieg: Wie jetzt entschieden wird, wie die Doktorarbeit von Verteidigungsminister Guttenberg zu bewerten ist.

Roland Preuß

Bislang bleibt Karl-Theodor zu Guttenberg wortkarg. Zu den Plagiatsvorwürfen hat er sich nur in knappen schriftlichen Erklärungen geäußert - insgesamt neun Sätze, in denen er immerhin mögliche, vereinzelte Fehler einräumt und versichert, er habe die Arbeit tatsächlich selbst geschrieben. Bald wird der Minister deutlich auskunftsfreudiger werden müssen: Nach Angaben der Universität Bayreuth wird ihn der Brief der zuständigen Prüfungskommission wohl am Montag erreichen. Inhalt: Er soll Stellung nehmen zu den Vorwürfen.

Zwei Wochen hat der CSU-Politiker dann Zeit zu erklären, warum in seiner Doktorarbeit Passagen stehen, die sich auch bei anderen Autoren finden, ohne dass darauf hingewiesen wurde. Guttenberg muss den Prüfern also spätestens Anfang März Gründe darlegen. Das weitere Verfahren muss verschiedene Stufen überwinden; auf jeder Stufe kann es steckenbleiben - oder am höchsten Punkt in die Hände der Promotionskommission fallen.

Derzeit prüft die "Kommission für Selbstkontrolle in der Wissenschaft" den Fall. Es handelt sich um eine Vierer-Runde aus Professoren. Die vier sind: die Psychologin Wiebke Putz-Osterloh, der Chemiker Paul Rösch, der Spezialist für Technische Mechanik Aksel Nuri und der Juraprofessor Stephan Rixen, der die Kommission leitet. Berührungspunkte von Rixen mit Guttenberg lassen sich nicht feststellen: Der Fachmann für öffentliches Recht übernahm erst im April vergangenen Jahres einen Lehrstuhl in Bayreuth und arbeitete zuvor an der Uni Kassel.

Hat Guttenberg geantwortet, so entscheidet die Kommission wiederum innerhalb von zwei Wochen, ob sie die Vorwürfe für erledigt hält oder ob sie in ein tieferes Untersuchungsverfahren einsteigt. Dann kann es langwierig werden. Üblicherweise, so verlautet aus der Uni, würde dann die Dissertation nicht nur mit Texten elektronischer Datenbanken verglichen, sondern auch in Büchern nachgeblättert, die in Fußnoten aufgeführt sind. Einen Zeitrahmen hierfür gibt es nicht. Sollte die Kommission gravierende Fehler finden, wandert die Akte an die Hochschulleitung weiter, also an den Uni-Präsidenten.

Dieser ist zuständig für andere rechtliche Vergehen, etwa für einen Verstoß gegen das Arbeitsrecht, nicht jedoch für einen Entzug des Doktortitels, um den es bei Guttenberg gehen könnte. Er kann die Akte wiederum nur weiterreichen. Für diese letzte Ebene müsste der Fall es bis zu Guttenbergs früherer Fakultät schaffen, wo die Promotionskommission darüber entscheidet, ob der Titel aberkannt wird oder nicht. Das Urteil liegt in der Hand der dortigen Professoren, die laut Unileitung von Fall zu Fall berufen werden. Der entsprechende Paragraph besagt, der Doktortitel "kann" nachträglich für "nicht bestanden erklärt werden". Peter Häberle, Guttenbergs früherer Doktorvater, wird dem Gremium nach Auskunft der Universität nicht angehören, er ist bereits seit Jahren emeritiert.

Die Promotionskommission ist an die Ergebnisse und Empfehlungen der vorgeschalteten Gremien nicht gebunden, sie kann also eine Empfehlung zur Aberkennung des Titels ignorieren, was durchaus schon vorgekommen ist.

Eine Lösung könnte im Streitfall eine nachträgliche Herabstufung der Note oder eine Rüge sein. Das ist nach den Uniregeln zwar nicht ausdrücklich vorgesehen, aber auch nicht verboten.

© SZ vom 18.02.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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