Griechenland:Wie Griechenland den Türkei-Deal umsetzen will

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Zwischen der griechischen und der türkischen Küste patrouillieren auf dem Mittelmeer Frontex-Mitarbeiter. (Foto: Dan Kitwood/Getty)
  • Bis Montag sollen die rechtlichen Grundlagen in Griechenland und in der Türkei für den Flüchtlings-Deal von EU und Türkei geschaffen worden sein.
  • Wie die Abschiebung rechtlich geregelt wird, darüber wird das griechische Parlament wohl am Freitag oder Samstag abstimmen.

Von Thomas Kirchner, Brüssel

Die Europäische Union will wie geplant am kommenden Montag damit beginnen, den mit der Türkei vereinbarten "Eins-zu-Eins-Mechanismus" umzusetzen. Wie eine Sprecherin der EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel sagte, soll Griechenland von diesem Datum an Flüchtlinge, die seit dem 20. März illegal eingereist sind und deren Asylantrag als unbegründet abgewiesen worden ist, zurück in die Türkei schicken. Gleichzeitig wird die EU die ersten Syrer direkt aus der Türkei nach Europa fliegen.

Bis Montag sollen die rechtlichen Grundlagen in Griechenland und in der Türkei geschaffen worden sein. Die griechische Regierung brachte nach Kommissionsangaben am Mittwochabend einen Gesetzentwurf mit den nötigen Änderungen im Parlament ein. Darüber solle an diesem Freitag oder am Samstag abgestimmt werden. Der Entwurf wurde am Donnerstag in griechischen Medien veröffentlicht. Laut Nachrichtenagenturen erkennt Griechenland die Türkei nicht, wie ursprünglich geplant und von Brüssel auch gewünscht, ausdrücklich als sicheren Drittstaat für Flüchtlinge an. Das sei eine Konzession an den linken Flügel der regierenden Syriza-Partei.

Stattdessen will Griechenland offenbar im Wesentlichen die EU-Asylverfahrensrichtlinie in nationales Recht umsetzen. In Artikel 35 und 38, Absatz 2 sind Bestimmungen enthalten, die es ermöglichen, den Antrag eines Asylbewerbers abzulehnen, wenn er aus einem Land kommt, in dem ihm keine Gefahr oder Folter droht, oder aus einem Land, in dem er schon als Flüchtling anerkannt worden ist.

Türkei soll Schutz gemäß Genfer Flüchtlingskonvention rechtlich verankern

Die EU-Kommission erklärte auf Anfrage, die Richtlinie stelle es jedem Mitgliedstaat frei, in welcher Form es ein Land als sicheren Drittstaat oder als sicheren ersten Asylstaat anerkenne. Wichtig sei, dass der "gesetzliche Rahmen" existiere, innerhalb dessen diese Frage dann in jedem einzelnen Fall überprüft werde. Solange die nötigen Verfahren vorhanden seien, würden die Bedingungen der EU erfüllt.

Türkei
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Sogar Kinder seien ohne ihre Eltern zurückgeschickt worden. Ab Montag tritt der EU-Flüchtlingspakt in Kraft. Dann werden die ersten Flüchtlinge aus Griechenland in die Türkei abgeschoben.

Auch die Türkei hat laut Kommission zugesagt, bis Montag die Änderungen einzuführen, "die nötig sind, um das Abkommen mit der EU umzusetzen". Was das genau umfasst, ließ die Kommission offen. Die Türkei soll rechtlich verankern, dass Flüchtlinge den vollen Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention und anderer einschlägiger Regelungen genießen.

Die britische Times berichtet, türkische Grenzschützer hätten in den vergangenen vier Monaten 16 Flüchtlinge, unter ihnen drei Kinder, an der Grenze zu Syrien erschossen. Das Blatt beruft sich auf die in London ansässige Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte. Nach anderen Angaben sei die Zahl der Opfer höher. Die Kommissionssprecherin sagte, sie kenne den Bericht, die Informationen seien aber nicht bestätigt. Man werde die türkische Seite im Rahmen der laufenden Absprachen darauf ansprechen. Grundsätzlich sei Gewalt nie eine Lösung.

Viele Migranten weichen nun auf die Route von Libyen nach Italien aus. Seit Anfang März hat die Mission Triton nach EU-Angaben 10 700 Menschen im Mittelmeer gerettet.

© SZ vom 01.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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