Kabinettsbeschluss:So will die Regierung die Beschneidung regeln

"Nach den Regeln der ärztlichen Kunst": Nach den hitzigen Debatten über die Beschneidung jüdischer und muslimischer Jungen bringt das Bundeskabinett eine Gesetzesregelung auf den Weg. Der Eingriff soll demnach unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt bleiben. Dem Zentralrat der Muslime ist das zu vage.

Die hitzige Debatte soll ein Ende haben, die Rechtslage bei Beschneidungen von jüdischen und muslimischen Jungen durch ein neues Gesetz geklärt werden. Deshalb hat das Bundeskabinett eine Ergänzung zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auf den Weg gebracht, wie mehrere Agenturen unter Berufung auf Regierungskreise berichten.

Der Eingriff soll demnach in Deutschland erlaubt bleiben. Voraussetzung ist, dass die Eltern einwilligen - völlig unabhängig von der Religion - und dass die Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten werden. Eltern müssen sich außerdem vor dem Eingriff über die Risiken aufklären lassen. Und: Das Kindeswohl darf nicht gefährdet sein. Der Bundestag soll die Neuregelung noch in diesem Jahr beschließen.

Nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa soll das BGB um den Paragrafen 1631d ergänzt werden. Seine beiden Absätze lauten demnach:

(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

Kritik von Mazyek - Lob von Graumann

Anfang Mai hatten Richter am Kölner Landgericht die religiöse Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft. Das Urteil hatte bei Muslimen wie Juden Empörung und Proteste ausgelöst. Bei beiden gilt die Beschneidung als wichtiger Bestandteil der religiösen und kulturellen Identität.

Dem Zentralrat der Muslime ist das geplante Beschneidungsgesetz nicht konkret genug. "Was ist denn Kindeswohlvorbehalt? Wie drückt sich das aus?", sagte der Zentralrats-Vorsitzende Aiman Mazyek im Bayerischen Rundfunk. Insgesamt gehe der Gesetzentwurf aber in die richtige Richtung, "weil das unmissverständliche Signal von Deutschland ausgeht: keine Kriminalisierung von Juden und Muslimen".

Der Präsident des Zentralrats der Juden begrüßte den Kabinettsbeschluss. "Der Gesetzentwurf ist sehr gelungen und geglückt", sagte Dieter Graumann dem TV-Sender Phoenix. Die Politik in Deutschland habe zügig, verantwortungsbewusst und sensibel gehandelt. "In diesem Fall haben unsere Politiker viel Lob und Respekt verdient."

Von einem "wichtigen und richtigen Schritt" sprach die Vizepräsidentin des Jüdischen Weltkongresses, Charlotte Knobloch. Sie hoffe nun, "dass dieses Thema endlich aus der öffentlichen Diskussion verschwindet."

Diskussionsbeiträge zum Thema Beschneidung lesen Sie hier und hier, einen Überblick über die Debatte finden Sie auf unserer Themenseite.

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