Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Beschneidung ist für Kritiker irritierend. Ging es bei der Debatte nicht um ein religiöses Ritual? Wurde nicht darüber diskutiert, dass die Entfernung der Vorhaut von kleinen Jungen für Juden und Muslime eine besondere religiöse Bedeutung hat und dass man deshalb äußerst sensibel mit dem Thema umgehen muss?
Seit dem Weltkindertag läuft in Berlin die Plakatkampagne der Giordano-Bruno-Stiftung "Mein Körper gehört mir! Zwangsbeschneidung ist Unrecht - auch bei Jungen". Das Justizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Beschneidung von Jungen legalisieren soll.
(Foto: AFP)In dem Papier des Ministeriums, das Süddeutsche.de vorliegt, spielen religiöse Gründe aber explizit keine Rolle. Die Begründung der Experten im Hause von Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: In der Praxis wären Juristen mit der Aufgabe überfordert, "den Inhalt religiöser Überzeugungen ermitteln zu müssen".
Mit einem Trick lassen die Fachleute das heikle Thema verschwinden. In Zukunft, so ihr Vorschlag, soll es reichen, wenn Eltern einwilligen, ihre Söhne beschneiden zu lassen - egal aus welchem Grund. Die Körperverletzung wäre dem Papier zufolge dann keine Straftat mehr. Das Kindeswohl soll bereits gewährleistet sein, wenn die Regeln der ärztlichen Kunst befolgt und die Eltern über Folgen und Risiken aufgeklärt wurden.
Der vorgeschlagene Regeltext legt in drastischer Schlichtheit fest, was festgelegt werden sollte: Die Bundesregierung hatte vom Bundestag den Auftrag erhalten, einen Gesetzentwurf zu liefern, der "sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist". Es ging also nicht darum, herauszufinden, ob religiöse Beschneidungen im Konflikt zu Grundrechten stehen, sondern darum, sie zu legalisieren.
Die Juristen tun nun so, als ließe sich hier ein gordischer Knoten mit einem Hieb zerschlagen - als ließe sich der Konflikt zwischen etlichen grundgesetzlich geschützten Rechtsgütern auf ganz einfache Weise lösen: das Kindeswohl, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Religionsfreiheit von Gemeinschaften, aber auch des Einzelnen, sowie das Recht der Eltern auf religiöse Erziehung.
Mehr Rechte für Eltern
Dazu erweitern sie die Rechte der Eltern gegenüber ihren Kindern und klammern das Recht auf die Religionsfreiheit des Einzelnen aus. Und das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist für sie nicht relevant, da der Eingriff mehr Vorteile als Nachteile habe. Hier verweist das Papier aus dem Ministerium ausdrücklich auf eine Stellungnahme der Amerikanischen Akademie der Kinderärzte (AAP) vom August dieses Jahres.
Der Vorschlag aus dem Justizministerium dürfte allerdings ungeeignet sein, die Diskussion in Deutschland zu beenden oder die Streitparteien auch nur zu beschwichtigen. Wer bislang kritisiert hat, dass religiöse oder traditionelle Gründe eine Körperverletzung rechtfertigen sollen - und eine solche ist die Beschneidung dem Ministerium zufolge -, wird kaum damit einverstanden sein, wenn der Eingriff in Zukunft gar nicht mehr gerechtfertigt werden muss.
Was die Ministeriumsmitarbeiter in ihrem Entwurf unterschlagen: Die Debatte um Vor- und Nachteile des Eingriffs ist auch unter Medizinern noch nicht beendet. So hatten europäische Experten im Fachmagazin Nature der Einschätzung ihrer US-Kollegen umgehend widersprochen. Auch der deutsche Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) steht der Haltung ihrer amerikanischen Kollegen kritisch gegenüber. Weltweit, so der BVKJ, hätten inzwischen 30 pädiatrische Verbände der Auffassung der AAP widersprochen.
Und was ist davon zu halten, wenn man im Ministerium selbst einschränkt, die Eltern hätten dann kein Recht, in die Operation einzuwilligen, "wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird"? Welche Fälle sind gemeint? Genau ein Beispiel führen die Fachleute auf: Es könnte ein "entgegenstehender Wille des Kindes zu berücksichtigen sein", heißt es. Nun kann ein Säugling dazu keinen Willen ausdrücken. Und auch muslimische Grundschüler haben vermutlich kaum den Eindruck, dass es für sie tatsächlich die Alternative gibt, sich nicht beschneiden zu lassen. Aber die Hintertür bleibt offen: Es könnte Einzelfälle geben, für die die Umstände geprüft werden müssen.