Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler ist mit seinem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die deutsche Beteiligung am Euro-Rettungsschirm gescheitert. Das Gericht wies den Antrag nach eigenen Angaben vom Donnerstag ab.
Damit ist der Weg für die deutsche Beteiligung an dem internationalen 750-Milliarden-Euro- Programm zur Stabilisierung des Euro zunächst frei. Eine endgültige Entscheidung über die die Verfassungsbeschwerde des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gegen das Rettungspaket steht aber noch aus. Das Gericht begründete die Entscheidung mit einer Abwägung der möglichen Folgen für die Allgemeinheit: Würde die Bundesrepublik Deutschland ihre Zusagen zum Rettungspaket auch nur vorübergehend aussetzen müssen, könnte dies nach Einschätzung der Bundesregierung zu einer Vertrauensminderung an den Märkten führen, deren Folgewirkungen nicht absehbar seien.
Der Bundestag hatte im Mai Kreditgarantien in Höhe von maximal 148 Milliarden Euro genehmigt. Das Bundesfinanzministerium begrüßte die Entscheidung. Karlsruhe habe damit die Vorgehensweise der Regierung bestätigt, erklärte eine Sprecherin in Berlin. Nach Auffassung Gauweilers bedeutet das Rettungspaket eine Kompetenzüberschreitung der Europäischen Union, für die es keine demokratische Legitimation gebe. Deshalb sei sein in Artikel 28 Grundgesetz garantiertes Recht auf demokratische Teilhabe verletzt.