Verfassungsbeschwerde:Opposition präsentiert Atomklage

Es ist soweit: SPD und Grüne ziehen vor das Bundesverfassungsgericht, um die längere Laufzeit von Atomkraftwerken zu kippen.

Michael Bauchmüller, Berlin

Die erste Klage gegen die Verlängerung der Atomlaufzeiten ist fertig. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung stellten sich 212 Bundestagsabgeordnete von SPD und Grünen hinter eine Normenkontrollklage der Opposition. Sie soll in der nächsten Woche eingereicht werden. Auch eine weitere Klageschrift, die fünf SPD-geführte Länder am Montag in Karlsruhe einreichen wollen, war am Freitag fast fertiggestellt.

Atomkraftwerk Grafenrheinfeld

Das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld: SPD und Grüne betrachten die von der Regierung beschlossene Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken für verfassungswidrig.

(Foto: dpa)

Die 123-seitige Klageschrift der Fraktionen wendet sich gegen beide Novellen des Atomgesetzes. Die Bundesregierung hatte im vergangenen Herbst einerseits die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke verlängert, andererseits in einer weiteren Novelle die Sicherheitsauflagen verändert.

Im Zuge dieser Änderung nahm sie auch einen neuen Paragraphen in das Gesetzeswerk auf, der für die Errichtung eines Endlagers Enteignungen zulässt. Nach SZ-Informationen kommt die Klage zu dem Schluss, dass beide Novellen "sowohl formell als auch materiell verfassungswidrig" sind.

Die Formfrage war schon vor der Verlängerung der Laufzeiten heftig diskutiert worden. Dabei geht es darum, ob die Länder den Änderungen des Atomrechts hätten zustimmen müssen - schließlich nehmen die Länder die Atomaufsicht im Auftrag des Bundes wahr. Die Klage, aufgesetzt von der Berliner Kanzlei Gaßner und der Frankfurter Jura-Professorin Astrid Wallrabenstein, bejaht dies.

So ziehe die Verlängerung der Laufzeiten "direkt einen neuen Umfang der Verwaltungsaufgaben" für die Länder nach sich. Und dies nicht nur dadurch, dass die Kraftwerke nun länger laufen - sondern auch durch ihr Alter. Die "Nachführung", sprich Kontrolle und Aufsicht der Länder über die Atommeiler, erreiche "eine neue Dimension".

Neue Möglichkeit von Enteignungen

Allein diese Frage könnte die Atomentscheidung der Bundesregierung nachträglich zu Fall bringen. Hätten die Bundesländer den Gesetzesnovellen zustimmen müssen, hätte Schwarz-Gelb die Laufzeiten nicht verlängern können. Eine Mehrheit in der Länderkammer fehlte der Koalition schon seit der Wahl in Nordrhein-Westfalen, und SPD, Grüne und Linkspartei hätten das Vorhaben nicht unterstützt.

Die Koalition hatte deshalb eine Verlängerung um durchschnittlich zwölf Jahre gewählt. Nach Auffassung der Ministerien für Inneres und Justiz galt sie noch als "moderat" genug, eine Umgehung des Bundesrates zu ermöglichen.

Die Klage allerdings sieht noch weitere Gründe, die Länder zu beteiligen: So verändere die Novelle auch die Vollzugsaufgaben an sich, etwa durch neue Sicherheitsvorgaben, oder durch die neue Möglichkeit von Enteignungen - zu vollziehen durch die Länder.

Obendrein wirft die Opposition dem Bund vor, den Schutz der Bevölkerung zu missachten. So verstoße die neue Rechtslage "gegen die verfassungsrechtlichen Schutzpflichten" des Grundgesetzes, wie sie Artikel 2 regelt - "das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit". Begriffe wie "die weitere Vorsorge", die der neu geschaffene Sicherheits-Paragraph 7d ins Atomrecht einführte, seien "nicht mehr hinreichend bestimmt und dadurch verfassungswidrig", heißt es.

"Statt die Reaktorsicherheit gerade der ältesten AKW zu verbessern, tut Bundesumweltminister Röttgen das Gegenteil", sagt Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin. "Durch den neuen Paragraph 7d im Atomgesetz werden die Sicherheitsstandards abgesenkt." Am Montag wollen die Fraktionen und auch die Bundesländer ihre Klageschriften in Berlin vorstellen.Michael Bauchmüller

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