Drohnen-Krieg:Handynummer reicht für Tötung per Drohne

Air Force Works To Meet Increased Demand For Remotely Piloted Aircraft

Eine MQ-9 Reaper-Drohne der US-Airforce auf einem Luftwaffenstützpunkt in Nevada. Drohneneinsätze werden auch von der US-Airbase in Ramstein aus unterstützt.

(Foto: AFP)

Die Bundesregierung bestreitet, dass eine Handynummer genügt, um Personen für einen Drohnenangriff zu orten. Ein Gutachten im Auftrag des NSA-Ausschusses kommt zu einem ganz anderen Ergebnis.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Es ist ziemlich genau ein Jahr her, dass Brandon Bryant im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages saß. Ein ehemaliger Drohnen-Pilot der USA. Einer aus den Teams, die den tödlichen Einsatz gesteuert haben. Die Drohne feuert dann Zigtausende Kilometer entfernt eine Hellfire-Rakete ab, die metergenau ihr Ziel trifft. Auf den Überwachungsmonitoren konnte Bryant live zusehen, wie da gerade noch ein Mensch stand. Und im nächsten Moment nur noch eine Staubwolke zu sehen war.

Mehr als eine Handynummer sei nicht nötig, um so eine Zielperson zu orten, sagte Bryant damals. Die Bundesregierung hat den US-Nachrichtendiensten solche Handy-Daten übermittelt. Das haben Zeugen des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Ausschuss bestätigt. Allerdings haben diese Bryant in einem Punkt stets widersprochen: Nein, mit Handynummern lassen sich keine Personen lokalisieren. Das war und ist die Position der Bundesregierung.

Ein vom NSA-Ausschuss des Bundestages in Auftrag gegebenes Gutachten macht jetzt allerdings deutlich: Selbstverständlich reicht eine Handynummer.

Hannes Federrath, Informatik-Professor an der Universität Hamburg, stellt in dem Gutachten auf 20 Seiten die technischen Möglichkeiten der exakten Lokalisierung von Mobilfunkgeräten und damit in der Regel ihrer Besitzer vor. Eine der einfachsten Möglichkeiten ist, die Drohne mit einem Gerät auszustatten, dass eine falsche Funkzelle aufbaut, in die sich das Handy einloggt. Weil sich die Drohne bewegt, kann sie aus den stärker oder schwächer werdenden Signalen des Handys dessen Koordinaten ermitteln, schreibt Federrath in dem Gutachten, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Eine Telefonnummer oder die als IMEI-Nummer bekannte Gerätekennung sind "unter günstigen atmosphärischen Bedingungen als einzige technische Daten ausreichend, um eine Fernlenkwaffe mit einem tödlichen Radius von 5 m mit hinreichender Treffergenauigkeit für eine gezielte Tötung einsetzen zu können". Und weiter: "Die auf Drohnen eingesetzten Methoden zur autonomen Lokalisierung erlauben je nach Einsatzbedingungen aus einer Höhe von 2 km die Lokalisierung mit einer Genauigkeit von 5 m bis 35 m."

Je näher die Drohne dem Handy kommt, desto genauer wird die Ortung. Mehr Informationen etwa von Agenten vor Ort oder aus den weltweiten Datenströmen seien womöglich hilfreich. "Aber für eine hinreichend genaue Ortung nicht notwendig."

Die Bundesregierung will von alledem nichts gewusst haben. Ihre Zeugen im NSA-Ausschuss erklären immer wieder, sie hätten bis 2013 - dem Ende des vom Ausschuss auszuleuchtenden Untersuchungszeitraums - keine Kenntnisse gehabt, dass so etwas möglich gewesen sei.

Ein leitender Beamter im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte etwa vor dem Ausschuss unter dem Decknamen "Folker Berfuß" eingeräumt: "Es kommt vor, dass Handynummern weitergegeben werden." Dass diese Daten im Drohnenkrieg der USA zur Ortung von Zielpersonen eingesetzt werden können, sei ihm jedoch "zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt" gewesen. Das BfV habe gar keine "geolokalisierbaren Daten" besessen, erklärte Berfuß.

Außerdem würden alle weitergebenen Informationen mit einem "sogenannten Disclaimer" versehen, wonach diese "nur für nachrichtendienstliche Zwecke" genutzt werden dürften. Was immer das heißen mag.

BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen hatte in seiner Befragung vor dem Ausschuss noch im Juni erklärt, seine Mitarbeiter seien "guten Gewissens" davon ausgegangen, dass die übermittelten Telefonnummern "weder geeignet sind noch genutzt werden können zur Lokalisierung für Drohneneinsätze".

Wenn das stimmt, dann war und ist das BfV in hohem Maße unterinformiert. Alle Methoden zur Handy-Ortung, die Federrath in seinem Gutachten vorstellt, beziehen sich auf den Untersuchungszeitraum bis 2013, waren Fachleuten damals also längst bekannt.

Dass die Bundesregierung sich möglichweise unwissender macht als sie ist, legt ein Fall aus dem Jahr 2010 nahe. Am 24. November 2010 hat ein Referatsleiter im Bundesinnenministerium den nach ihm benannten Romann-Erlass in Kraft gesetzt. Dieter Romann ist heute Präsident der Bundespolizei. In dem geheimen Erlass heißt es: Daten zu Terrorverdächtigen dürften nicht weitergegeben werden, wenn diese "unmittelbar zur Ortung geeignet" sind.

So ein Erlass wäre wohl kaum nötig, wenn es keine entsprechenden Erkenntnisse gab. Zeitlich in direktem Zusammenhang steht der Fall von Bünyamin Erdoğan, einem deutschen Staatsbürger. Er kam - keine zwei Monate vor dem Romann-Erlass - am 4. Oktober 2010 bei einem Drohnen-Abgriff im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet ums Leben. Sein Name und wohl auch seine Handy-Daten waren kurz zuvor von deutschen Sicherheitsbehörden an die Amerikaner weiterreicht worden. Die Bundesregierung bestreitet einen Zusammenhang. Und die Behörden hatten den Erlass offenbar nicht auf Handynummern bezogen.

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