Gegen die neuen Regeln zum Datenschutz gab es eine beispiellose Kampagne von Lobbyisten. Von der ursprünglichen Idee des Gesetzes ist nicht mehr viel übrig geblieben.
Wer das neue Datenschutzrecht verstehen will, der muss sich unendlich viel Mühe geben. Nach den jüngsten Skandalen sucht man im neuen Recht eine klare Linie - und findet sie nicht. Man erhofft sich ein praktikables Handbüchlein - und blättert stattdessen in einem Wust von Verweisungen und Paragraphen. Die aber sind nur für die juristischen Verlage nützlich, die nun mit Textausgaben und Kommentarwerken ein gutes Geschäft machen werden.
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Der Gang der Informationen: Wer sich in dieser Welt bewegt, gibt viel über sich preis - oft ohne es zu wissen. (© Foto: Getty)
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Eine Art Razzia
Der klarste Satz im Gesetzentwurf, der am Freitag im Bundestag verabschiedet wurde, ist dieser: "Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte sind auf Grund der Gesetzesänderung nicht zu erwarten." Und der wichtigste Satz zum Verständnis des neuen Rechts findet sich nicht in den Paragraphen, sondern in einer Äußerung, die der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zum Gesetzgebungsprozess gemacht hat: "Es hat hier eine Lobby-Kampagne gegeben, die ihresgleichen sucht."
Vom ersten Entwurf zum neuen Gesetz (er datiert vom 18.2.2009 und steht ersichtlich noch unter dem starken Eindruck der Skandale bei Bahn, Telekom, Lidl etc.) bis zur jetzigen Gesetzesfassung hat eine Art Razzia stattgefunden: Alle halbwegs scharfen datenschützerischen Vorschriften wurden aussortiert und gestrichen. Der Datenschutzbeauftragte Schaar gibt zwar, weil er nicht ganz verzweifeln will, noch halbwegs freundliche Kommentare zum Ergebnis dieser Razzia ab - indes: Alle Paragraphen, die ein "Audit", also eine Art Datenschutzprüfsiegel für Betriebe vorgesehen hatten, sind nun komplett gestrichen worden. Die FDP hat deshalb in einem Entschließungsantrag festgestellt: "Das ist ein krasser Fall gesetzgeberischen Versagens."
Geharnischte Abrechnung
Die Stellung des Datenschutzbeauftragen in den Betrieben ist gestärkt worden - indem ihm das Recht eingeräumt wird, auf Kosten des Betriebes an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Und es gibt immerhin einen (schwach ausgestalteten) Sonderkündigungsschutz für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Die Bußgelder für Verstöße sind zwar erhöht worden, aber die Aufsichtsbehörden, die diese Bußgelder durchsetzen (oder noch viel besser: Datenschutzverstöße von vornherein verhindern) sollen, sind nicht gestärkt worden. Die FDP stellt in ihrer geharnischten Abrechnung mit dem neuen Gesetz fest, dass es den Aufsichtsbehörden sehr schwer fallen wird, einem auffällig gewordenen Call-Center die Datenverarbeitung zu verbieten oder nur unter Auflagen zu erlauben.
Der - weiche - Kern des neuen Rechts sieht so aus: Daten können künftig nur mit Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden. Es gibt hiervon jedoch so viele Ausnahmen, dass von einer wirksamen Einwilligungsregelung nicht mehr gesprochen werden kann. Für zahlreiche Unternehmungen - von Zeitungsverlagen und Marktforschungsinstituten angefangen bis hin zu Werbefirmen - wurden Privilegien geschaffen. In den Fällen, in denen die Einwilligungsregel noch gilt, kann sie leicht umgangen werden: Selbst die gesetzlich formulierte Anforderung, die Einwilligungserklärung müsse drucktechnisch hervorgehoben werden, ist ziemlich interpretationsfähig.
Auf der nächsten Seite: Wo das Gesetz große Freiheiten gewährt - und warum es kein Wort dazu enthält, wie mit den Krankheitsdaten von Arbeitnehmern umgegangen werden muss.
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Youtube-Hit aus USA
Lobbyistenbande ist doch an Arbeitnehmerdaternschutz in keinster Weise interessiert.
Noch ein Feld auf dem sich die Politik der Lächerlichkeit preisgibt. Die Datenschutzbeauftragten der Unternehmen haben sich doch nun hinlänglich als stumpfes Schwert im Kampf gegen Datenmissbrauch erwiesen. An ihnen geht doch nahezu alles vorbei, was an illegaler Überwachung abläuft.
Genauso ist es mit dem Verbot, mit unterdrückten Rufnummern zu arbeiten. Das lässt sich offensichtlich viel leichter umgehen, als sich diese Leute das vorstellen können.
Ich habe jedenfalls in den letzten Tagen versucht, eine Rufnummer zu erreichen, die in meiner Anrufliste stand. Was ich hörte, war:" Diese Rufnummer ist nicht vergeben."
Also auf ein Neues.
Natürlich ist strenger Datenschutz bedrohlich für bestimmte Callcenter, nämlich die, die ständig bemüht sind, allen alles Mögliche zu verkaufen. Den Wildwuchs haben aber selbige Politiker selbst provoziert.
Die Telefonnummer nicht im Telefonbuch zu veröffentlichen, schützt auch nicht vor unerwünschten Anrufen.