CDU fordert Mindestlohn:Deutschlands neue Arbeiterpartei

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Welch ein Kurswechsel von Kanzlerin Merkel: Nach jahrelangem Widerstand beugt sich die Spitze der Union einer "breiten Bewegung aus der Mitte der Partei" und plädiert für einen Mindestlohn. Warum die CDU kurz vor ihrem Parteitag im November plötzlich umschwenkt und wie der Arbeitnehmerflügel diesen Sieg über die vergangenen Wochen erkämpfte.

Peter Blechschmidt und Michael Bauchmüller, Berlin

Am Ende wird es ein Mindestlohn sein. Auch wenn um den Begriff noch ein wenig herumgeredet wird. Und gesetzlich festgelegt werden soll die künftige Lohnuntergrenze auch nicht. Vielmehr sollen Arbeitgeber und Gewerkschaften dazu gebracht werden, sich freiwillig auf Mindestregeln zu verständigen. Darauf dürfte die Debatte hinauslaufen, die in der schwarz-gelben Koalition mächtig Fahrt aufnimmt.

Kanzlerin Merkel und Arbeitsministerin von der Leyen wollen nun auch, was Gewerkschaften seit Jahren forden: einen Mindestlohn in Deutschland. (Foto: ag.dpa)

SPD und Gewerkschaften fordern seit langem den gesetzlichen Mindestlohn. Während auf der einen Seite Bankmanager für ihre riskanten Geldgeschäfte Millionen-Boni kassieren, steigt auf der anderen Seite die Anzahl der Menschen beständig an, die auch von einem Vollzeitjob nicht leben können. Verdient diese Marktwirtschaft noch das Attribut sozial? An der Debatte, so viel ist mittlerweile klar, kommen auch jene in Union und FDP nicht mehr vorbei, die bislang die reine Lehre der Marktwirtschaft verfochten haben.

Für den Arbeitnehmerflügel der Union unter dem ehemaligen nordrhein-westfälischen Arbeitsminister Karl-Josef Laumann ist dies ein großer Erfolg. Lange Zeit standen die gemäßigt linken Christdemokraten im Schatten des Wirtschaftsflügels. Mit der Besiegelung des schwarz-gelben Bündnisses vor zwei Jahren drohten sie weiter in die Bedeutungslosigkeit abzusinken. Doch die Zeiten haben sich geändert. Laumanns beharrlicher Kampf für den Mindestlohn trägt nun Früchte.

Ende August kündigte die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) an, sie werde auf dem CDU-Bundesparteitag Mitte November in Leipzig eine "tariforientierte Lohnuntergrenze" fordern. "Der Volkspartei CDU darf nicht egal sein, dass eine Million Menschen in diesem Land weniger als fünf Euro pro Stunde verdienen", erklärte Laumann seinerzeit. "Damit kann man weder eine Familie ernähren noch ausreichende Rentenansprüche erwerben." Für die CDU als Ganzes galt da noch die Marschroute aus dem Koalitionsvertrag mit der FDP: "Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn lehnen wir ab."

Mitte Oktober dann brachte Laumann den Vorstand seines Landesverbandes Nordrhein-Westfalen auf seine Linie. Der mitgliederstärkste Landesverband der Christdemokraten halte es für "notwendig, eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert", lautet seitdem der Antrag für den Bundesparteitag.

In der CDU-Zentrale wollte man sich der "breiten Bewegung aus der Mitte der Partei" nicht länger entgegenstemmen. So einigte sich die Antragskommission unter Vorsitz von Generalsekretär Hermann Gröhe vorige Woche darauf, den NRW-Vorstoß zu übernehmen, doch wurde diese Aussage ergänzt durch einen Vorschlag zur Methode: "Die Lohnuntergrenze wird durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt, die Höhe der Lohnuntergrenze soll sich am Tarifabschluss für Zeitarbeitnehmer orientieren. Wir wollen eine durch die Tarifpartner bestimmte und damit marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze und keinen politischen Mindestlohn." Bei Zeitarbeitern einigten sich diese Partner auf 7,79 Euro im Westen und 6,89 Euro im Osten. Das wäre der Maßstab.

Der Vorschlag einer Kommission und die Absage an einen politischen Mindestlohn sind die Brücke für den Koalitionspartner FDP. Viele Liberale fürchten, nach der Abkehr von der Kernenergie und angesichts neuer steuerpolitischer Bescheidenheit drohe der FDP der nächste Umfaller-Vorwurf. Andererseits hat sich auch in weiten Teilen der FDP die Erkenntnis durchgesetzt, dass der Gerechtigkeitsaspekt, den die FDP in der Steuerpolitik so gern beschwört, bei der Lohnfindung für die arbeitende Bevölkerung nicht unberücksichtigt bleiben darf.

Nur die Überprüfung der Branchenmindestlöhne, die Union und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten, erscheint nun in ganz anderem Licht. Bis diesen Herbst sollte diese Evaluation klären, ob und wie die Branchenlöhne sich auf Jobs und Wettbewerbsfähigkeit auswirken. Entwürfe des Gutachtens liegen schon in den Ministerien, Branche für Branche dekliniert es die Folgen durch. Demnach konnte die Untergrenze oft Lohndumping verhindern, ohne die Unternehmen zu belasten. Den Vorstoß einer allgemeinen Lohnuntergrenze dürfte die Evaluation daher stützen. Dabei sollte sie eigentlich klären, ob die geltenden Branchenlöhne abgeschafft gehören.

© SZ vom 31.10.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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