Zum dritten Mal stärkt das Verfassungsgericht den Bundestag. Karlsruhe entwickelt sich zum Vormundschaftsgericht des Parlaments.
Zum dritten Mal in Folge hat am heutigen Donnerstag das Bundesverfassungsgericht die Rechte des Parlaments gestärkt: Das höchste Gericht erklärt die herablassende, überhebliche und geheimniskrämerische Art für verfassungswidrig, mit der die Bundesregierung die sogenannten Kleine Anfragen von Abgeordneten behandelt.
Das Verfassungsgericht wird quasi zum Vormundschaftsgericht des Parlaments. (© Foto: dpa)
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Beim ersten Paukenschlag, im Urteil zum Lissabon-Vertrag, räumte Karlsruhe dem Bundestag erheblich mehr Mitbestimmungsrechte in Europa ein. Der zweite Paukenschlag war die Entscheidung zu den Rechten der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse; die Richter rügten die Informationsblockaden der Bundesregierung, die dem BND-Untersuchungsausschuss die Arbeit erschwert hatten. Nun also der dritte Paukenschlag. (Bundesverfassungsgericht 2 BvE 5/06. Die Enscheidung trägt das Datum vom 1. Juli und wurde am 30. Juli 2009 veröffentlicht)
Der konkrete Fall betraf zwei Anfragen der Fraktion der Grünen, die von der Bundesregierung Auskünfte begehrte über die Überwachung von Abgeordneten durch die deutschen Geheimdienste. Die Bundesregierung hatte die Auskunftsbegehren unter Hinweis auf "Geheimhaltungsbedürfnisse" ziemlich umfassend und oberflächlich abgebürstet. Diese Argumentation wird von den Verfassungsrichtern zerpflückt, an manchen Stellen bricht da in der Begründung blanke Ironie durch. Die Verfassungsrichter halten die subalterne Rolle, in die sich der Bundestag drängen lässt oder von der Bundesregierung gedrängt wird, für grundgesetzwidrig.
Die Richter akzeptieren es daher nicht, dass die Bundesregierung über die geheimdienstliche Überwachung von Abgeordneten nur die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums informieren will; die PKG-Mitglieder unterliegen der Geheimhaltung; Abgeordnete oder das Plenum des Bundestages könnten also nicht auf Informationen zugreifen, die nur diesem Geheimdienstkontrollgremium gegeben wurden.
Das Bundesverfassungsgericht stellt in seiner Begründung fest: "Träfe der Rechtsstandpunkt der Bundesregierung, sich zu von ihr als geheimhaltungsbedürftig eingestuften Fragen nur vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium äußern zu können, zu, hätte sich der Bundestag mit der Einrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums wesentlicher Informationsmöglichkeiten begeben und die Kontrolle der Bundesregierung in Bezug auf die nachrichtendienstliche Tätigkeit des Bundes nicht etwa verbessert, sondern verschlechtert." Das Fragerecht der Abgeordneten des Bundestages werde nicht durch die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen verdrängt.
Im Übrigen äußern sich die Richter sehr, sehr skeptisch zur Beobachtung von Abgeordneten durch Geheimdienste: Die Beobachtung von Abgeordneten berge "erhebliche Gefahren für ihre Unabhängigkeit, die Mitwirkung der betroffenen Parteien bei der politischen Meinungsbildung und damit für den Prozess demokratischer Willensbildung insgesamt". Damit schieben die Richter einen Riegel vor die bisher durchaus übliche geheimdienstliche Observation der Abgeordneten der Linken.
Das Verfassungsgericht wird mit dieser dritten Entscheidung zu den Parlamentsrechten quasi zum Vormundschaftsgerichts des Parlaments: Das höchste deutsche Gericht betreut fürsorglich die Rechte der Abgeordneten, weil diese selbst mehrheitlich offenbar nicht mehr dazu in der Lage sind oder in der Lage sein wollen, ihre Rechte zu behaupten und zu vertreten. Die Urteile besagen: Dem Bundestag stehen mehr Rechte zu, als ihm die Bundesregierung einräumt oder er sie sich selbst bisher herausgeholt hat.
Drei Mal hat nun das höchste Gericht einzelnen Abgeordneten und den Oppositionsparteien gute Noten ausgestellt für ihre Courage. Drei Mal hat das höchste Gericht die Bundesregierung für ihre Missachtung des Parlaments schwer gerügt. Und drei Mal hat sie der Mehrheit des Parlaments, den Abgeordneten der Union und der SPD, ein Armutszeugnis ausgestellt für die mangelhafte Wahrnehmung der eigener Rechte und Pflichten.
Warum kam es dazu? Im Fall des Lissabon-Vertrages lag es daran, dass der Bundestag sich in alles, was aus Europa kam, schicksalshaft ergeben und nicht weiter nachgefragt hat; man hat akzeptiert, was, auf welchen Wegen auch immer, die Bundesregierung via Brüssel nach Hause geholt hat. In den beiden anderen Fällen hat sich die Parlamentsmehrheit als reiner Regierungsunterstützungs-Verein verstanden und die Rechte der Opposition negiert. Solche Verhaltensweisen sind in Zeiten von großen Koalitionen besonders virulent.
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(sueddeutsche.de/ihe/mati)
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Weil es so schön passt, möchte ich noch einen kleinen Beitrag zum Thema Parlament leisten:
Als die Debatte im Bundestag zum Lissabon-Vertrag anstand, hat Dr. Gauweiler, CSU, in seiner Fraktion seine Bedenken geäußert. Man hat ihm aber keine Redezeit und - Genehmigung im Bundestag eingeräumt. Der Rest ist bekannt. Ich geb ja gerne zu, dass man als Parlamentarier auf den einen oder anderen Redebeitrag durchaus gerne verzichtet, weil nun ja....., aber dieser Redebeitrag währe durchaus dem Ruf des Bundestags zuträglich gewesen. Jetzt darf sich jeder seinen eigenen Reim darauf machern!
Den Artikel von Brandl hab ich mir eben durchgelesen der Artikel ist gut aber zu verhalten, er kann oder darf nicht ehrlich seine Meinung schreiben und das finde ich nicht gut.
Früher war das anders mit den Medien sie waren freier heute werden sie kontrolliert sind parteipolitisch gebunden und leben gefährlich (Gleichschaltung der Medien).
Es hat nicht jeder die Gabe zwischen den Zeilen zu Lesen.
Einige Kommentare hab ich mir auch durchgelesen die sind vom feinsten, besser als der Artikel.
Sorry Herr Brandl!
Ein sehr gutes Urteil und ein sehr guter Artikel.
Die Abgeordneten haben mit ihrem Verhalten, den Willen ihrer Auftraggeber zu ignorieren, die Demokratie außer Kraft gesetzt.
Das Urteil ist ein schlag ins Gesicht der Regierung und der Mehrzahl der Abgeordneten.
Erfreulicherweise gibt es Ausnahmen unter den Parlamentariern, aber es sind sehr wenige.
Beachtenswert, auch in diesem Kontext, ist die Wandlung von sPD und Grüne.
Es wäre sicher interessant, der Frage genauer nachzugehen, welche Motive und Gründe
für die Abgeordneten ausschlaggebend waren. Ist es Dummheit, das Nichtwissen über die eigene Rolle? Ist es Geleichgültigkeit oder Bequemlichkeit? Oder ist es Vorsatz?
Herr Schäuble sagen: der moderne Parlamenatierer ist eine Funktionselite.
Auto-Parlamentarier für den Erhalt der tradionellen Verbrennertechnik
Kohle-Parlamentarier für neue Kohlekraftwerke und CO2-Verpumpung
Pharma-Parlamentarier für einen größeres Pharmastück am Gesundheitskuchen
Nuklear-Parlementarier für das Weiterkochen des atomaren Süppchens
Rüstungs-Parlamentarier für hochtechnologischen Firlefanz in 2035
Sicherheitstechnik-Parlamentarier für die Scanner- und Video-Industrie
Sport-Parlarmentarier für den Erhalt der Doping-Zentren
Im schnucken berlin der Nuller Jahre hat sich die Spezies Bundes-Parlamentarier einen anderen Zuschnitt gegeben. Sie sind nicht mehr primäre Kombattanten kontroverser Gesellschafts-Debatten. Sondern mehr die milieugerecht smart zurückgelehnten Kaffeehaus-Mediatoren zwischen Regierung und bestimmten Interessen. Berlinerisch daran ist dann auch die Dickhäutigkeit gegenüber gesellschaftlichen Missbekundungen.
Prantls Beobachtungen ist zuzustimmen. Die Selbsbeschneidung, ja die Selbstentmachtung des Parlaments ist überall spürbar. Die Gründe sind vielfach: z. B. Bequemlichkeit, Anpassung, der sog. Fraktionszwang, (der den Abgeordneten im Grund die Unabhängigkeit nimmt), Prioritäten der "materiellen Interessiertheit" (bei abweichendem Verhalten könnten materielle Privilegien entfalle), Vorauswahl und Vorsortierung der BT-Kandidaten durch die mächtigen Listenaufsteller der Parteuien. Die Aufzählung könnte ergänzt werden.
Das alles hat es auch in den zurückliegenden Jahrzehnten gegeben, aber das Bewusstsein der deutschen Bevölkerung war geprägt von Neubeginn, von Misstrauen gegen jeden Machtmissbrauch der Regierenden, von Gewaltenteilung, von Gewaltablehnung, von bewusster Änderung bislang erlebter Anpassungen. Die BT-Debatten der 50er bis frühen 80er Jahre sind lebhafte Zeugnisse dieses Bewusstseins. Dies scheint heute immer mehr verloren zu gehen. Die Anti-Kriegsbewegung, das Engagement großer Bevölkerungsteile gegen "Krieg und Diktatur", wo ist sie geblieben? Die BT-Abgeordneten nicken heute in ihrer übergroßen Mehrheit einen Kriegseinsatz Deutschlands ab. Es interessiert sie nicht wirklich die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung. Sie vertreten nicht mehr die Bevölkerung, sondern handeln wie oben beschrieben, als Teil der Exekutive. Mehr und schneller verkommt der Deutsche Bundestag damit zu einer Institution der Akklamation und Huldigung der Regierenden. Der Zweck ist nicht läönger Kontrolle der Regierung, sondern political correctness. Wer Augen und Gespür für die den gegenwärtigen bedauernswerten Zustand unseres Parlaments hat, der kann sich des Eindrucks nicht erwehren, als entwickle sich die Vertretung des deutschen Volkes zu einer Art Volkskammer der DDR: bequem, angepasst, nicht aufmüpfig, abnickend. Es wird Zeit, dass sich dagegen demokratischer Widerstand rührt, jedenfalls von den noch nicht allzu Fetten und Etablierten, jenen, die womöglich als Praktikanten und Arbeitslose um ihre Existenz kämpfen müssen und denen deshalb leider die Kraft dazu fehlt. Wenn dieser Widerstand noch von manchen Medien geleistet wird, so ist das zumindest ein Hoffnungszeichen.
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