Süddeutsche Zeitung

Bundesverfassungsgericht:Symphonie mit Pauken

Zum dritten Mal stärkt das Verfassungsgericht den Bundestag. Karlsruhe entwickelt sich zum Vormundschaftsgericht des Parlaments.

Heribert Prantl

Zum dritten Mal in Folge hat am heutigen Donnerstag das Bundesverfassungsgericht die Rechte des Parlaments gestärkt: Das höchste Gericht erklärt die herablassende, überhebliche und geheimniskrämerische Art für verfassungswidrig, mit der die Bundesregierung die sogenannten Kleine Anfragen von Abgeordneten behandelt.

Beim ersten Paukenschlag, im Urteil zum Lissabon-Vertrag, räumte Karlsruhe dem Bundestag erheblich mehr Mitbestimmungsrechte in Europa ein. Der zweite Paukenschlag war die Entscheidung zu den Rechten der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse; die Richter rügten die Informationsblockaden der Bundesregierung, die dem BND-Untersuchungsausschuss die Arbeit erschwert hatten. Nun also der dritte Paukenschlag. (Bundesverfassungsgericht 2 BvE 5/06. Die Enscheidung trägt das Datum vom 1. Juli und wurde am 30. Juli 2009 veröffentlicht)

Der konkrete Fall betraf zwei Anfragen der Fraktion der Grünen, die von der Bundesregierung Auskünfte begehrte über die Überwachung von Abgeordneten durch die deutschen Geheimdienste. Die Bundesregierung hatte die Auskunftsbegehren unter Hinweis auf "Geheimhaltungsbedürfnisse" ziemlich umfassend und oberflächlich abgebürstet. Diese Argumentation wird von den Verfassungsrichtern zerpflückt, an manchen Stellen bricht da in der Begründung blanke Ironie durch. Die Verfassungsrichter halten die subalterne Rolle, in die sich der Bundestag drängen lässt oder von der Bundesregierung gedrängt wird, für grundgesetzwidrig.

Die Richter akzeptieren es daher nicht, dass die Bundesregierung über die geheimdienstliche Überwachung von Abgeordneten nur die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums informieren will; die PKG-Mitglieder unterliegen der Geheimhaltung; Abgeordnete oder das Plenum des Bundestages könnten also nicht auf Informationen zugreifen, die nur diesem Geheimdienstkontrollgremium gegeben wurden.

Das Bundesverfassungsgericht stellt in seiner Begründung fest: "Träfe der Rechtsstandpunkt der Bundesregierung, sich zu von ihr als geheimhaltungsbedürftig eingestuften Fragen nur vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium äußern zu können, zu, hätte sich der Bundestag mit der Einrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums wesentlicher Informationsmöglichkeiten begeben und die Kontrolle der Bundesregierung in Bezug auf die nachrichtendienstliche Tätigkeit des Bundes nicht etwa verbessert, sondern verschlechtert." Das Fragerecht der Abgeordneten des Bundestages werde nicht durch die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen verdrängt.

Im Übrigen äußern sich die Richter sehr, sehr skeptisch zur Beobachtung von Abgeordneten durch Geheimdienste: Die Beobachtung von Abgeordneten berge "erhebliche Gefahren für ihre Unabhängigkeit, die Mitwirkung der betroffenen Parteien bei der politischen Meinungsbildung und damit für den Prozess demokratischer Willensbildung insgesamt". Damit schieben die Richter einen Riegel vor die bisher durchaus übliche geheimdienstliche Observation der Abgeordneten der Linken.

Das Verfassungsgericht wird mit dieser dritten Entscheidung zu den Parlamentsrechten quasi zum Vormundschaftsgerichts des Parlaments: Das höchste deutsche Gericht betreut fürsorglich die Rechte der Abgeordneten, weil diese selbst mehrheitlich offenbar nicht mehr dazu in der Lage sind oder in der Lage sein wollen, ihre Rechte zu behaupten und zu vertreten. Die Urteile besagen: Dem Bundestag stehen mehr Rechte zu, als ihm die Bundesregierung einräumt oder er sie sich selbst bisher herausgeholt hat.

Drei Mal hat nun das höchste Gericht einzelnen Abgeordneten und den Oppositionsparteien gute Noten ausgestellt für ihre Courage. Drei Mal hat das höchste Gericht die Bundesregierung für ihre Missachtung des Parlaments schwer gerügt. Und drei Mal hat sie der Mehrheit des Parlaments, den Abgeordneten der Union und der SPD, ein Armutszeugnis ausgestellt für die mangelhafte Wahrnehmung der eigener Rechte und Pflichten.

Warum kam es dazu? Im Fall des Lissabon-Vertrages lag es daran, dass der Bundestag sich in alles, was aus Europa kam, schicksalshaft ergeben und nicht weiter nachgefragt hat; man hat akzeptiert, was, auf welchen Wegen auch immer, die Bundesregierung via Brüssel nach Hause geholt hat. In den beiden anderen Fällen hat sich die Parlamentsmehrheit als reiner Regierungsunterstützungs-Verein verstanden und die Rechte der Opposition negiert. Solche Verhaltensweisen sind in Zeiten von großen Koalitionen besonders virulent.

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