Bundesregierung und der NSA-Skandal:Widerspruch dem "Supergrundrecht"

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Die ehemalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin auf einem Archivbild von April 2012 (Foto: dpa)

Die Bundesregierung hat den Allmachtsphantasien von Innenminister Friedrich über das "Supergrundrecht Sicherheit" nicht widersprochen. Damit ist klar: Alle, auch Kanzlerin Merkel, wissen Bescheid über die Machenschaften der Geheimdienste. Friedrichs Ausspruch stellt Geheimdienst-Interessen über die Grundrechte der Bürger.

Ein Gastbeitrag von Herta Däubler-Gmelin

Bis vor einigen Tagen konnte man mit gutem Willen und etwas Naivität den Umgang der Bundesregierung mit dem NSA-Skandal gerade noch als bemüht, wenn auch verwirrend einstufen. Jetzt geht das nicht mehr. Jetzt ist klar, die Bundesregierung wusste Bescheid, dass Geheimdienste in unvorstellbarem Ausmaß und undifferenziert Informationen speichern und auswerten.

Als die Bundeskanzlerin am Freitag erneut wiederholte, sie habe keine Kenntnis, wolle aber aufklären, hat sie alle an der Nase herumgeführt: Ihre Beauftragten wissen, was Sache ist. Sollten sie sie nicht informiert haben (wofür nichts spricht, schon gar nicht das beredte Schweigen des Kanzleramtsministers Pofalla), dann sollte sie sie entlassen.

Es ist ein Skandal, wie die Bundesregierung mit den Bürgern umgeht. Es wird Zeit, der Öffentlichkeit reinen Wein einzuschenken. Gerade mit ihrer Lebenserfahrung muss die Bundeskanzlerin wissen, dass Freiheit und Totalüberwachung nicht kompatibel sind, auch nicht zusammengebracht werden können. Die Kanzlerin hätte deshalb gut daran getan, die Hinweise des Whistleblowers Edward Snowden aufzugreifen und daraus Folgerungen zu ziehen. Das hat sie nicht getan. Damit schadet sie allen, aber auch ihrer eigenen Glaubwürdigkeit.

Merkel hätte Friedrichs "Supergrundrecht Sicherheit" widersprechen müssen

Sie hätte vor allem der Forderung ihres Bundesinnenministers und Sondergesandten Friedrich nach Anerkennung eines "Supergrundrechts Sicherheit" widersprechen und damit die Verfassungsordnung wieder ins Lot rücken müssen. "Supergrundrecht Sicherheit" heißt ja, dass die Grundrechte der Bürger im Zweifel weniger gelten sollen als die Anordnungen von Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten, sobald die das, auch aufgrund von geheimen Erkenntnissen zur Abwehr von Verbrechen und Terrorismus, für nötig halten. Die Hülle aus Quellenschutz und Geheimnisträgern macht all das für Öffentlichkeit, Parlament und Gerichte unüberprüfbar. Dieser Gedankengang ist nicht ganz neu. Derartige Allmachtsphantasien waren auch schon bei früheren Innenministern zu beobachten - ganz offensichtlich irrlichtert im Bundesinnenministerium ein böser Geist herum, der sich immer wieder der Köpfe von Ministern bemächtigt.

Damit muss Schluss sein, weil das die verfassungsmäßige Ordnung und die freiheitliche Demokratie in Deutschland verändern würde. Dem Grundsatz unserer Verfassung "Im Zweifel für die Bürgerfreiheit" würde damit der Todesstoß versetzt. Wie nah wir dieser Gefahr schon sind, macht Snowden mit seinen Dokumenten über die Totalität der geheimdienstlichen Überwachungs- und Speicherungsmöglichkeiten und seinen Hinweisen darauf klar, dass, wie und von wem sie heute schon genutzt werden.

Wir wissen mittlerweile auch, dass alles, was im Zeitalter von Big Data über die üblichen elektronischen Kommunikationswege der großen, meist amerikanischen IT-Monopolisten läuft, gespeichert und verwertet wird - und dass diese Konzerne meist zu beidseitigem Nutzen mit den Super-Speicher-Behörden der USA zusammenarbeiten.

Die Politik muss die Bürger gegen Totalüberwachung sichern

Daher hätte die Kanzlerin Friedrichs Forderung unverzüglich und drastisch zurückweisen müssen. Es macht misstrauisch, dass sie das nicht getan hat, zumal Friedrich ein Denkmuster aufgreift, das wir aus Reden der Kanzlerin kennen: Merkel plädierte angesichts der Probleme mit dem Euro im Bundestag - ob hilflos oder absichtlich - für eine "marktkonforme Demokratie", sprich für die Veränderung dieser Demokratie ins Gegenteil dessen, was das Grundgesetz zum Verhältnis von Politik und Markt zwingend vorschreibt: Die Demokratie hat den Rahmen für den Markt zu setzen, nicht umgekehrt. Hans-Peter Friedrichs Forderung nach einem "Supergrundrecht Sicherheit" passt beängstigend perfekt zu diesem Anpassungsmuster.

Das wollen, können und werden die Bürger nicht zulassen. Deshalb müssen dem nötigen ersten Schritt der Offenlegung, was die Geheimdienste in Deutschland dürfen und tun, weitere folgen. Man kann sich nicht darauf beschränken, die in Deutschland tätigen Geheimdienste zur Befolgung der verfassungsmäßigen Ordnung zu veranlassen, so wichtig auch das ist. Nötig ist vielmehr eine neue Strategie aus vielen Maßnahmen, eine 180-Grad-Wende der Politik zum Schutz von Bürgergesellschaft und Bürgerfreiheit im Umgang mit Big Data.

Dabei reicht es nicht aus, den Menschen zu einem sparsamen Umgang mit Daten im Internet und zu Verschlüsselungstechniken zu raten. Derlei ist richtig und nötig, lenkt aber von den Aufgaben der Politik selbst ab: Die muss, wie das Verfassungsgericht längst festgestellt hat, zum einen die individuellen Persönlichkeitsrechte der Bürger durch wirksame Regelungen und Institutionen des Datenschutzes gewährleisten und schützen. Und sie muss die heute üblichen elektronischen Kommunikationswege gegen Überwachung, gar gegen Totalüberwachung sichern.

"Datenschutz ist Täterschutz" aus dem politischen Wortschatz streichen

Darum geht es, um nichts weniger. Das ist ein Umbruch, dessen Bedeutung der Wende in der Atompolitik in nichts nachsteht. Diese Politik verlangt Mut, weil auch heute noch in manchem Wahlprogramm dem Denkmuster vom "Supergrundrecht Sicherheit" gehuldigt wird. Auch die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Europa ist nötig. Besonders wichtig ist dabei zunächst, die populistische Gleichsetzung "Datenschutz ist Täterschutz" aus dem politischen Wortschatz und Denken zu streichen.

Zudem muss der unersättliche Appetit von Unternehmen und Behörden nach immer mehr Daten gezügelt und die Verknüpfung von wirtschaftlichen Vorteilen für Unternehmen mit der anlasslosen Dauer-Durchleuchtung von Beschäftigten gestoppt werden. Bisher ist es zum Beispiel Praxis, dass Unternehmen auf Anordnung des Bundesfinanzministers Zollvergünstigungen nur erhalten, wenn sie den regelmäßigen Abgleich ihrer Beschäftigten mit den dubiosen Terror-Sanktionslisten von UN, EU und zahlreichen Ländern nachweisen.

Schließlich muss die Bundespolitik aufhören, notwendige Datenschutzregelungen ständig durch die Brille der Wirtschaftslobby zu bewerten; das betrifft Regelungen für den überfälligen Beschäftigtendatenschutz ebenso wie ihre Mitarbeit an der Datenschutz-Grundverordnung, die derzeit in der EU diskutiert wird.

Besonders wichtig ist es, in EU-Vorschriften und dann in global verbindlichen Konventionen die Grenzen dafür festzulegen, was an Informationen über wen, wann und wie überhaupt erhoben, verknüpft, ausgewertet und weitergegeben werden darf. Ein neuer Anfang ist nötig. Darum geht es.

Herta Däubler-Gmelin (SPD), 69, war Bundesjustizministerin von 1998 bis 2002. Im Klageverfahren gegen den Europäischen Rettungsschirm vertrat sie den Verein "Mehr Demokratie" vor dem Bundesverfassungsgericht.

© SZ vom 22.07.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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