Bundeskriminalamt:Bundestrojaner für Smartphones und Tablets

Computerprogramm zur Verbrechensprävention

Für den Smartphone-Trojaner und andere "operative IT-Systeme" fallen zusätzliche Kosten von rund 50 Millionen Euro an.

(Foto: dpa)
  • Das Bundeskriminalamt will den Einsatz des Bundestrojaners auf mobile Geräte wie Smartphones und Tablets ausweiten.
  • Kritiker haben weiterhin Bedenken gegen den Einsatz des Staatstrojaners. Auch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat Vorbehalte.
  • Für den Smartphone-Trojaner und andere "operative IT-Systeme" fallen zusätzliche Kosten von rund 50 Millionen Euro an.

Von Reiko Pinkert, Jan Lukas Strozyk und Hans Leyendecker

Das Bundeskriminalamt (BKA) will den Einsatz des Bundestrojaners auf mobile Geräte wie Smartphones und Tablets ausweiten. Das geht aus Haushaltsunterlagen des Bundestages hervor, die Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR einsehen konnten. Die neue Überwachungssoftware soll unbemerkt auf Handys von Verdächtigen installiert werden können.

Ermittler sollen dann alle Eingaben auf den Geräten nachverfolgen können. Damit sollen vor allem die neuartigen Verschlüsselungen umgangen werden, die von den deutschen Behörden bislang nicht geknackt werden können.

Das BKA führt den Smartphone-Trojaner als "3. Produktlinie einer behördeneigenen Software für Quellen - TKÜ" ein. Das Kürzel TKÜ steht für Telekommunikationsüberwachung. Die ersten beiden Produktlinien hatte das BKA zur Überwachung von Laptops und stationären Computern selbst entwickelt, weil kommerziell erhältliche Software die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nicht erfüllten.

"Ruhende" Dateien auf einem Computer dürften nicht kopiert werden

Das oberste Gericht hatte 2008 in einem Urteil hohe Hürden für den Einsatz von Trojanern festgelegt. Damals ging es vor allem um den Computer. Dieser sei für die Entfaltung der Persönlichkeit ein "elementarer Lebensraum", urteilte das Gericht. Der Trojaner dürfe von Ermittlern nur eingesetzt werden, "wenn tatsächlich Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" bestünden. "Ruhende" Dateien auf einem Computer dürften nicht kopiert werden, auch Screenshots seien untersagt.

Kritiker haben weiterhin Bedenken gegen den Einsatz des Staatstrojaners. Auch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat Vorbehalte. Im Gespräch mit dem Deutschlandfunk erklärte der Generalbundesanwalt Peter Frank im Sommer, das Bundesverfassungsgericht habe "klare Grenzen gezogen". Die Vorgaben dieses Gerichts "sind auch für mich Richtschnur".

Das Bundesverfassungsgericht hat vor fünf Monaten in einem Grundsatzurteil zu dem 2009 novellierten BKA-Gesetz dem Bundeskriminalamt deutliche Grenzen gesetzt. Der Einsatz von Überwachungsinstrumenten wie dem Einsatz von Staatstrojanern blieb dem BKA zwar im Prinzip erlaubt. Aber das Gericht knüpfte an den Einsatz dieser Mittel noch viel strengere Voraussetzungen als bisher.

Immer mehr Messenger setzen ausgetüftelte Verschlüsselungstechnik ein

Das Urteil wurde von einigen Politikern und von Nachrichtendienstlern scharf kritisiert. Hochrangige Kriminalbeamte argumentieren, ein Trojaner-Einsatz sei in bestimmten Fällen unumgänglich. Durch immer weiter verbesserte Verschlüsselungsalgorithmen sei eine Überwachung der Telekommunikation nicht anders möglich als durch das Installieren einer solchen Software auf dem entsprechenden Gerät. Immer mehr Messenger wie zum Beispiel WhatsApp setzen ausgetüftelte Verschlüsselungstechnik ein.

Für den Smartphone-Trojaner und andere "operative IT-Systeme" fallen zusätzliche Kosten von rund 50 Millionen Euro an. Wie viel von diesem Budget für die Entwicklung des Smartphone-Trojaners ausgegeben werden soll, steht nicht in den Haushaltsunterlagen.

Falls das Bundeskriminalamt die neue Software nicht allein entwickeln kann, sollen notfalls, so erfuhr es der Haushaltsausschuss des Bundestages, externe Dienstleister helfen. Der amerikanische Auslandsgeheimdienst NSA war damit offenbar nicht gemeint. "Im kommerziellen Bereich gebe es "technische Lösungen auch für mobile Plattformen", teilte das Bundesinnenministerium den Parlamentariern mit.

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