Beschluss des Bundesverfassungsgerichts:NPD scheitert mit Antrag auf Verfassungstreue

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Keine Prüfung auf Verfassungstreue durch die obersten Richter in Karlsruhe. Die NPD ist mit ihrem Antrag gescheitert. (Foto: AFP)

Schlechte Nachrichten für die NPD: Die Rechtsextremen wollten sich vom Verfassungsgericht bescheinigen lassen, dass sie verfassungstreu sind - doch nun winken die Karlsruher Richter ab. Auch die weiteren Ausführungen der Verfassungshüter dürften die NPD wurmen.

Kein Persilschein für die NPD: Die rechtsextreme NPD ist mit dem Vorstoß gescheitert, ihre Verfassungstreue vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Eine solche Feststellung sei im Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht vorgesehen, stellte das Karlsruher Gericht am Dienstag klar ( AZ: 2 BvE 11/12). Zugleich hat diese Entscheidung keinen Einfluss auf ein Verbotsverfahren gegen die NPD, das der Bundesrat anstrebt.

Die NPD hatte ihr Vorgehen damit begründet, dass ihre Rechte durch die ständigen Behauptungen ihrer Verfassungswidrigkeit verletzt würden. Der NPD-Antrag richtete sich gegen die drei Verfassungsorgane Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Das Gericht erklärte, Parteien müssten sich die Einschätzung gefallen lassen, dass sie verfassungsfeindlich seien. "Solchen Äußerungen kann und muss die betroffene Partei mit den Mitteln des Meinungskampfes begegnen", heißt es in dem Beschluss.

Das Gericht ermahnte jedoch auch die staatlichen Stellen, in der politischen Auseinandersetzung Grenzen zu beachten. Eine öffentliche Erörterung, ob gegen eine Partei ein Verbotsverfahren eingeleitet werden solle, müsse "entscheidungsorientiert" sein. Werde sie allein mit dem Ziel geführt, die betroffene Partei zu schwächen, könne dies als Verletzung des Artikels 21 des Grundgesetzes gewertet werden, in dem die Rechte der Parteien geregelt sind.

Nach ihrer Niederlage in Karlsruhe will NPD vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sei erwartbar und daher nicht verwunderlich gewesen, erklärten die Rechtsextremen. Die NPD sei auf dieses Szenario vorbereitet gewesen und nun optimistisch, dass der Menschenrechtsgerichtshof in der Sache entscheiden werde.

Oppermann: Antrag der NPD war "reines Theater"

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. Der Antrag der Partei, ihre Verfassungstreue prüfen zu lassen, habe keinerlei juristische Substanz gehabt, sagte Oppermann in Berlin. "Der Antrag der NPD war reines Theater", kritisierte er. "Wir dürfen der NPD nicht länger die Initiative überlassen."

Gleichzeitig forderte der Sozialdemokrat Oppermann die Regierung auf, den Bundesrat in seinem Verbotsantrag zu unterstützen. Bislang ist noch unklar, ob Bundesregierung und Bundestag mitziehen. Würde die Regierung die Länderkammer alleine klagen lassen, wäre dies ein "verheerendes Symbol der Unentschlossenheit", mahnte Oppermann.

Die NPD hatte ihren Schritt im November vergangenen Jahres auch mit der laufenden Debatte um ein Verbotsverfahren begründet: Der Bund und die Länder sollten entweder Beweise für die Verfassungswidrigkeit vorlegen und einen Verbotsantrag stellen oder ihre öffentlichen Zweifel an der Verfassungstreue der NPD unterlassen.

Der Bundesrat hatte wenige Wochen später beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht einen Verbotsantrag einzureichen. Wie sich Bundesregierung und Bundestag verhalten, ist noch offen. 2003 war ein Verbotsverfahren von Regierung, Bundestag und Länderkammer in Karlsruhe gescheitert.

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