Anschlagspläne:BGH erlässt Haftbefehl gegen Berliner Terrorverdächtigen Ashraf al-T.

In diesem Haus in Berlin nahm die Polizei den Verdächtigen fest. (Foto: Getty Images)

Der mutmaßliche IS-Sympathisant war Anfang November lediglich wegen Urkundenfälschung inhaftiert worden, weil die Indizien gegen ihn zunächst nicht ausreichten.

Der Terrorverdacht gegen einen Mann, der Anfang November in Berlin festgenommen worden ist, hat sich nun doch erhärtet: Die Bundesanwaltschaft habe einen Haftbefehl gegen Ashraf al-T. erwirkt, teilte sie auf ihrer Internetseite mit. Er steht demnach in Verdacht, Mitglied der Terrormiliz "Islamischer Staat" zu sein und sich "zur Durchführung eines derzeit nicht näher bekannten Auftrags" für die Dschihadistengruppe in Deutschland aufgehalten zu haben.

Ashraf al-T. war Anfang November in Berlin festgenommen worden, wo er Anschlagsziele im Stadtzentrum ausgespäht haben soll. Da die Indizien gegen ihn zunächst nicht ausreichten, erließ der Bundesgerichtshof damals keinen Haftbefehl - wohl aber das Amtsgericht Karlsruhe: Dort wurde er wegen Urkundenfälschung verhaftet, da er sich nach Angaben seines Anwalts in der Türkei einen neuen Pass besorgt haben soll - der alte sei demnach in Syrien verbrannt.

Der arabische Mann, dessen Nationalität und Alter zunächst nicht zweifelsfrei bekannt waren, beteuerte nach Informationen der SZ, er sei gar nicht Ashraf al-T und habe mit Islamisten nichts zu tun. In der Mitteilung des Generalbundesanwalts ist nun jedoch von einem 24-jährigen Tunesier dieses Namens zu lesen.

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Festnahme in Berlin
:Terrorverdächtiger Ashraf al-T. in Haft - wegen Urkundenfälschung

Der mutmaßliche IS-Sympathisant soll konkrete Anschlagspläne gehabt haben. Der Bundesgerichtshof verweigerte jedoch zunächst den Haftbefehl.

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