Urteil in Potsdam:Entführer muss für neun Jahre ins Gefängnis

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Die Mutter bedrohte er mit einer Sichel, dann entführte ein Berliner ein vierjähriges Mädchen und hielt es 13 Stunden lang fest. Das Landgericht Potsdam hat den geständigen Mann nun zu neun Jahren Haft verurteilt. Sein Verteidiger hatte eine mildere Strafe gefordert - weil der Entführer das Kind gut behandelt habe.

Das Landgericht Potsdam hat den Entführer einer Vierjährigen aus Kleinmachnow bei Potsdam zu neun Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte gestanden, das Mädchen vor den Augen seiner Mutter am 10. Februar entführt und die Frau mit einer Sichel bedroht zu haben. Erst nachdem die Eltern ein Lösegeld in Höhe von 60.000 Euro bezahlt hatten, ließ er das Kind wieder frei - 13 Stunden nach der Entführung.

Ein 45-jähriger Berliner muss neun Jahre ins Gefängnis, weil er aus Geldsorgen ein kleines Mädchen entführt hat. (Foto: dapd)

"Diese Tat war von Anfang bis Ende durchgeplant", sagte Richter Andreas Dielitz. Die Planung wirke teils naiv, dennoch sei sie wohlüberlegt gewesen. Der Angeklagte habe die Opferfamilie ausspioniert und gezielt ein junges Kind ausgewählt.

Mit ihrem Urteil folgten die Richter dem Antrag des Staatsanwalts. "Für so eine Tat gibt es keine Entschuldigung", hatte Staatsanwalt Jörg Möbius zuvor in seinem Plädoyer gesagt. Die Entführung sei bewiesen - eine niederträchtige Tat, wie Möbius sagte. Der Angeklagte, selbst Vater dreier Kinder, bat um ein mildes Urteil: "Ich habe zwei Familien zum Opfer gemacht."

Der Staatsanwalt sah dagegen nur wenig Grund für eine Strafmilderung. So sei der Berliner Geschäftsmann voll schuldfähig. Seine Tat zeuge von einer erheblichen kriminellen Energie. Das Entführungsopfer und seine Eltern müssten für immer mit den Folgen der Tat leben. "Für ihn wird die Tat eines Tages abgeschlossen sein, sein Opfer leidet lebenslänglich." Dem Geständnis des Angeklagten wollte der Jurist angesichts der erdrückenden Indizien nicht zu viel Bedeutung beimessen.

Schließlich sei der geschiedene Familienvater unmittelbar nach der Freilassung des Mädchens in der Nähe des Tatorts mit dem Geld im Auto gefasst worden." Durch das Geständnis hat er aber vermieden, dass das Kind vor Gericht aussagen musste", betonte der Jurist.

Es hätte jeden treffen können

Besondere Bedeutung maß der Staatsanwalt auch der Planung der Tat bei: Um sein Schuldenproblem zu lösen, hatte sich der Mann zu einer Entführung entschlossen. Schließlich entschied er sich für die Familie in dem Neubaugebiet von Kleinmachnow vor den Toren Berlins: Sie Steuerberaterin, er Sportlehrer. Ein schickes Haus, zwei größere Wagen vor der Haustür. "Das Erschreckende ist, es hätte nahezu jeden treffen können", sagte Staatsanwalt Möbius.

Karsten Beckmann, der Verteidiger des Angeklagten, hatte eine deutlich mildere Strafe von sechseinhalb Jahren Haft gefordert. Er betonte, dass sein Mandant die Vierjährige - abgesehen von der Entführung - gut behandelt habe. "Man kann immerhin hoffen, dass das Kind keinen größeren Schaden genommen hat", sagte Beckmann.

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