Intimfoto-Prozess gegen Gynäkologen:Anwalt legt Revision ein

Er machte Tausende Intimfotos von seinen Patientinnen - und wurde dafür zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Jetzt hat die Verteidigung Revision eingelegt, sie fordert eine Bewährungsstrafe.

Nach der Verurteilung eines Arztes zu einer Haftstrafe wegen Tausender Intimfotos von Patientinnen haben Verteidigung und eine der Nebenklägerinnen Revision eingelegt. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts Frankenthal.

Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Das Gericht hatte den Gynäkologen aus dem pfälzischen Schifferstadt vor einer Woche zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert.

Laut Urteil vom 11. November verletzte der Mediziner in mehr als 1400 Fällen den "höchstpersönlichen Lebensbereich" seiner Patientinnen. Zudem machte er sich des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungs- und Betreuungsverhältnisses in drei Fällen schuldig.

Die Verteidigung verlangte zwei Jahre Haft auf Bewährung, da der Arzt ein Geständnis abgelegt, den Frauen keine Schmerzen zugefügt und die Bilder nicht weiterverbreitet habe. Sie kündigte bereits unmittelbar nach Urteilsverkündung an, in Revision zu gehen.

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