Ein 85-jähriger Mann will mit seiner Frau und seiner Stiefenkelin ein Restaurant besuchen. Er fährt mit dem Auto durch die engen Gassen der Altstadt von Bad Säckingen in Baden-Württemberg, als es zu einem verhängnisvollen Unfall kommt: Der Wagen kollidiert mit einem Radfahrer, der 85-Jährige versucht zu bremsen, rutscht auf das Gaspedal und fährt in eine Menschenmenge. Eine 63 Jahre alte Frau sowie ein 60 Jahre alter Mann kommen ums Leben, 27 Menschen werden verletzt.
Seit vergangener Woche musste der 85-Jährige sich vor Gericht verantworten, nun hat das Amtsgericht Bad Säckingen ihn zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Er darf sich außerdem nicht mehr ans Steuer eines Autos setzen und muss 1500 Euro an die Opferschutzorganisation Weißer Ring zahlen. Das örtliche Amtsgericht entschied, dass der Mann sich der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht habe. Der Fall, der sich im Mai vergangenen Jahres ereignete, löste bundesweit eine Diskussion über die Fahrtauglichkeit von Senioren aus.
In der vergangenen Woche verlas der Verteidiger des Mannes einen Brief des Angeklagten, in dem dieser schrieb, es wäre besser gewesen, er hätte den Unfall nicht überlebt. Er bat Opfer und deren Angehörige um Verzeihung und legte ein Geständnis ab.
Der 85-Jährige darf seit dem Unfall kein Auto mehr fahren
Eine Gutachterin kam zu der Einschätzung, dass der Mann zum Unfallzeitpunkt bereits nicht mehr fahrtauglich war. Er sehe insgesamt nicht mehr gut genug, habe dennoch keine Brille tragen wollen. Sie sprach von einer generellen altersbedingten Leistungsminderung und attestierte ihm eine außergewöhnliche Selbstüberschätzung, berichten die Stuttgarter Nachrichten.
Der Führerschein war dem Rentner direkt nach dem Unfall abgenommen worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Mann darf seither nicht mehr Auto fahren. In dem Prozess waren auch mehrere Opferfamilien als Nebenkläger aufgetreten.
Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert. Der Rentner habe altersbedingt schlecht reagiert und beim Autofahren Gas und Bremse seines Automatikwagens verwechselt, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Er habe sich daher der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht. Der Verteidiger hatte sich dem Strafantrag angeschlossen.