EuGH urteilt zu Markenstreit:Häschen in der Goldfolie

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Wer hat's erfunden? Die Schweizer. Das jedenfalls behauptete die Schokoladenfirma Lindt&Sprüngli über den Goldhasen und wollte sich die Süßigkeit markenrechtlich schützen lassen. Der Europäische Gerichtshof hat dem nun eine Absage erteilt. Einen Konkurrenten aus Franken dürfte das freuen.

Der Weg für die bekanntlich rasante Vermehrung einer speziellen Hasenart ist nun endgültig frei, alle möglichen Hürden sind vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg aus dem Weg geräumt. Die umkämpfte Art: Der Goldhase, in den Wochen um Ostern vor allem heimisch in weichgezeichneten TV-Spots und Süßigkeitenregalen. Der Schweizer Schokoladenfabrikant Lindt&Sprüngli wollte die possierlichen Tiere ganz für sich haben und versuchte, am EuGH das Recht einzuklagen, die goldene Süßigkeit mit rotem Halsband und Glöckchen patentrechtlich schützen zu lassen.

Kein Recht auf Exklusivität: Lindt ist mit seiner Klage, sich den Goldhasen markenrechtlich schützen lassen zu dürfen, vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. (Foto: dpa)

Doch daraus wurde nichts: Der in Goldfolie verpackte Schokoladenhase unterscheide sich nicht ausreichend von ähnlichen Produkten, befanden die Richter - und wiesen die Klage der Schweizer zurück.

Für das Unternehmen ist es die jüngste Schlappe in einer langen Reihe juristischer Niederlagen im Krieg um die Häschen. In einem jahrelangen Verfahren hatte Lindt gegen den bayerischen Mitbewerber Riegelein geklagt. Der Vorwurf: Der Goldhase aus dem Landkreis Fürth sei dem aus Kilchberg allzu ähnlich.

"Es war und ist absolut üblich, Goldfolie als Verpackungsmaterial zu benutzen", sagte der geschäftsführende Gesellschafter Peter Riegelein nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt 2007 dazu. "Viele Wettbewerber mussten sich in den letzten Jahren allerdings dem Druck des Weltkonzerns Lindt beugen und gaben ihre Goldhasen auf." Der Prozess ging bis zum Bundesgerichtshof, die Kläger unterlagen.

Mit der Entscheidung aus Straßburg könnte der Streit endgültig ausgestanden sein. Die Richter bestätigten mit ihrem Urteil ihre Kollegen der unteren Kammer beim EuGH. Auch das Gemeinschaftsmarkenamt der EU, bei dem Lindt&Sprüngli seinen Goldhasen hatte schützen lassen wollen, wies den Antrag zurück.

Dabei hätte sich Lindt kürzlich fast selbst dem Vorwurf des gemeinen Nachahmers ausgesetzt: Als nämlich im vergangenen Jahr zum Weihnachtsgeschenk plötzlich ein ferner Verwandter des Goldhasen in den Regalen auftauchte: Ein Bär, verpackt in Goldfolie. Doch wohlwissend tauften die Schweizer ihr Produkt auf den Namen "Lindt-Teddy" - und nannten ihn nicht folgerichtig Goldbär. Diesen Namen haben schließlich schon die bunten Gummibärchen aus Bonn für sich gepachtet.

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