Berlin:Hitlergruß und rechte Parolen in S-Bahn - Mann zu Haftstrafe verurteilt

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Der rechtsextreme 33-Jährige war vorbestraft - unter anderem wegen Volksverhetzung (Symbolbild). (Foto: dpa)
  • Ein 33-Jähriger ist in Berlin wegen Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden.
  • Der Verdacht, dass er in der Berliner S-Bahn bewusst eine osteuropäische Familie herabwürdigen wollte, ließ sich im Prozess nicht erhärten.

Nach einem fremdenfeindlichen Vorfall in der Berliner S-Bahn ist ein vorbestrafter Rechtsextremist zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Der 33-Jährige habe rechte Parolen gebrüllt, mehrfach den Hitlergruß gezeigt und sich entblößt, befand ein Amtsgericht am Dienstag. Der Angeklagte wurde wegen Volksverhetzung sowie des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt.

Der Fall hatte im August 2015 bundesweit für Empörung gesorgt. Damals hieß es zunächst, der Verdächtige habe auf eine Mutter und zwei Kinder, die mit Akzent Deutsch sprachen, uriniert. Dieser Verdacht ließ sich nicht erhärten und war kein Teil der Anklage. Ebenso sei unklar, ob der Mann sich "zielgerichtet vor bestimmten Personen entblößt hat", heißt es im Urteil.

Die Familie, die aus Osteuropa stammen soll, fuhr nach der Tat weiter und konnte bislang nicht ausfindig gemacht werden. Der Staatsanwalt, der drei Jahre Haft verlangt hatte, war davon ausgegangen, dass sich der Angeklagte gezielt vor einer Mutter mit zwei Kindern entblößte.

Dem Mann sei die Hose heruntergerutscht

Der vielfach und einschlägig vorbestrafte Angeklagte hatte zugegeben, mehrfach in S-Bahnen den Hitlergruß gezeigt und rechtsextreme Parolen gegrölt zu haben. Ein "bewusstes Entblößen" bestreite er aber, erklärte einer seiner beiden Verteidiger. Dem Mandanten sei lediglich die Hose heruntergerutscht. Zudem sei er bei allen Taten erheblich angetrunken gewesen.

Dieser Zustand führe nicht zu einer Strafmilderung, sagte die Richterin. Der Angeklagte wisse, dass er unter dem Einfluss von Alkohol zu derartigen Straftaten neige. Sein Verhalten im August in der Ringbahn S41 habe bei anderen Fahrgästen "zu einem Erstarren geführt".

Richterin: Angeklagter zeigte im Prozess keine Reue

Zudem habe er im März 2015 in zwei S-Bahnen den Hitlergruß gezeigt. Der 33-Jährige, bei dem es sich um einen Mann mit einer "verfestigten rechtsextremen Gesinnung" handle, habe im Prozess keine Reue gezeigt, so die Richterin. Auch "aus generalpräventiven Gründen" sei eine deutliche Strafe zu verhängen.

Der aus Thüringen stammende Angeklagte, der keinen Beruf erlernt hat, wird seit Jahren der rechtsextremen Szene zugeordnet. Er ist unter anderem wegen Volksverhetzung, Körperverletzung und Nötigung vorbestraft. Nach der jüngsten Entlassung aus der Haft im Februar 2015 zog er nach Berlin. Sein Verteidiger will Rechtsmittel gegen das jetzt verkündete Urteil prüfen.

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