Prozess um Tod von "Sexy Cora":Narkoseärztin zu Bewährungsstrafe verurteilt

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Im Prozess um den Tod der Pornodarstellerin "Sexy Cora" ist das Urteil gegen eine Narkoseärztin (rechts, neben ihrem Verteidiger) gefallen. (Foto: dpa)

Fünf Brust-OPs, doch die letzte ging schief: Infolge des Eingriffs starb Carolin Wosnitza alias "Sexy Cora" im November 2011. Das Hamburger Landgericht hat jetzt die behandelnde Narkoseärztin für schuldig am Tod der Pornodarstellerin befunden.

Der tragische Tod der Porno-Darstellerin "Sexy Cora" ist geklärt - zumindest juristisch: Das Landgericht Hamburg hat die behandelnde Narkoseärztin der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden und zu einer 15-monatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

"Sexy Cora" hieß im wahren Leben Carolin Wosnitza und wurde lediglich 23 Jahre alt. Bei der Operation zu ihrer fünften Brustvergrößerung erlitt die ehemalige "Big-Brother"-Kandidatin einen Herzstillstand - und starb nach mehreren Tagen im Koma am 20. Januar 2011 an einer Hirnlähmung.

Mit der Entscheidung übertraf das Gericht die Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte sich zuvor für eine geringere Bewährungsstrafe ausgesprochen. "Die Angeklagte war in hohem Maße fahrlässig", begründete der Staatsanwalt seine Forderung nach einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Er warf der 56-Jährigen vor, bei der Operation das Beatmungsgerät falsch bedient und nicht regelmäßig kontrolliert zu haben.

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Der Verteidiger der Narkoseärztin, die zum Prozessauftakt die Verantwortung für Wosnitzas Tod übernommen hatte, hatte um Verständnis für seine Mandantin geworben. "Ein einziger Fehler verdunkelt die gesamte Lebensleistung eines Menschen", sagte Otmar Kury vor dem Hamburger Landgericht. Die 56-jährige Ärztin trage nach dem Tod der Patientin schwer an ihrer Schuld, sie habe in einem furchtbaren Moment ihres Lebens versagt. Auf eine konkrete Strafmaßforderung verzichtete Anwalt Kury.

Der Anwalt von Wosnitzas Witwer, der als Nebenkläger auftrat, hatte in seinem Plädoyer hingegen ein lebenslanges Berufsverbot für die Narkoseärztin gefordert. "Die Angeklagte hat den Alarmton des Beatmungsgerätes ausgestellt, um vom Piepton nicht gestört zu werden", sagte der Anwalt. Die Nebenklage warf der 56-Jährigen vor, ein Verrutschen der Atemmaske zu spät bemerkt zu haben. Sie sprach von "Horrorzuständen" in der Klinik, die aus Profitgier nötiges Personal einspare. Patienten würden "systematisch gefährdet".

Die Angeklagte hatte zu Prozessbeginn gesagt, sie wolle nicht mehr als Narkoseärztin arbeiten und habe einen Rentenantrag gestellt.

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