Straßensanierung:Schäftlarner sollen für B-11-Ausbau zahlen

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Der Gehweg an der Westseite der Münchner Straße ist noch nicht ganz fertig. Die Anlieger sollen sich an den Kosten beteiligen. (Foto: Hartmut Pöstges)

Die Gemeinde baut einen Gehweg an der Bundesstraße und muss die Anwohner mit jeweils bis zu 50 000 Euro an den Kosten beteiligen. Die sind empört.

Von Ingrid Hügenell, Schäftlarn

Der Verdruss nimmt erst einmal kein Ende: Der Ausbau der Bundesstraße 11 in der Ortsdurchfahrt Hohenschäftlarn ist beinahe abgeschlossen, am Freitag wird sie gegen 16 Uhr wieder für den Verkehr freigegeben. Nun sollen die Anlieger der Münchner Straße, wie die B 11 dort heißt, für den Gehweg bezahlen, der an der westlichen Seite errichtet wurde. Das ärgert unter anderem Werner Mäusl, der seit 30 Jahren an der Straße lebt und das Thema bei der Bürgerversammlung am Mittwoch ansprach. Auch andere Anwohner wollen sich wehren, einer hat Bürgermeister Matthias Ruhdorfer (CSU) zufolge schon einen Anwalt eingeschaltet.

"Wir sollen den Fuß-und Radweg zahlen, dafür, dass im Sommer am Wochenende Tausende Münchner Senioren mit dem E-Bike vorbeischießen", schimpfte Mäusl. Er selber habe von dem Gehweg gar nichts, fügte Mäusl hinzu, und beklagte, als er an die Münchner Straße gezogen sei, sei ihm versichert worden, es werde bald eine Umfahrungsstraße gebaut. Nun habe er immer noch den vielen Verkehr vor der Tür und wegen der Lage an der B 11 gehöre ihm nicht einmal sein eigener Gartenzaun.

Doch auch der Gemeinde sind die Hände gebunden. Denn seit das Bundesverwaltungsgericht 2011 die generelle Pflicht für Radfahrer gekippt hat, Radwege zu benutzen, gehören straßenbegleitende Radwege in Ortsdurchfahrten den Gemeinden - auch wenn die Straße eine Bundesstraße ist. In diesem Fall greift dann auch die Straßenausbaubeitragssatzung, gegen deren Anwendung die Gemeinden nichts machen können, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erst am Mittwoch entschieden hat. Dass sie nun für den neuen Gehweg entlang der B 11 zuständig ist, auf dem man auch Fahrradfahren darf, aber nicht muss, macht die Schäftlarner Verwaltung nicht gerade glücklich.

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Die Bundesstraße wird wieder für den Verkehr freigegeben. Ein halbes Jahr war die Ortsdurchfahrt in Schäftlarn gesperrt - eine Belastungsprobe nicht nur für die Anwohner.

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Denn damit sind Kosten für die Gemeinde verbunden, etwa für Schneeräumen, für Reparaturen, auch für die Instandhaltung des Zauns und der Stützmauer an dem Weg. Dazu kommt noch der Verdruss, der entsteht, weil die 45 Anlieger nicht einsehen, dass sie voraussichtlich zwischen 2500 und 50 000 Euro für den Ausbaus des Weg zahlen sollen.

Diese Zahlen nennt Bauamtsleiter Stefan Jocher auf Nachfrage. Genau steht die Höhe der Straßenbeiträge noch nicht fest, denn der Gehweg ist noch nicht abgerechnet. Aber zwischen sechs und neun Euro pro Quadratmeter Grund müssten die Grundstückseigentümer wohl berappen. Wer einen Gewerbebetrieb hat, zahlt mehr als ein Privater. Für den Gehweg an der östlichen Straßenseite fallen keine Gebühren an, denn den gab es auch schon vor dem Ausbau. "Für die Gemeinde ist das ein Nachteil", sagt Jocher zu dem Umstand, dass sie den Radweg quasi geschenkt bekommen hat.

"Wenn wir das nicht umsetzen, machen wir uns strafbar", sagte Jocher bei der Bürgerversammlung zum empörten Anlieger Mäusl. Die Gemeinde müsse eben 50 Prozent der umlagefähigen Kosten auch wirklich umlegen. Die Abrechnungen hat Jocher noch nicht erstellt, er wird sie mit dem Landratsamt München genau durchsprechen. Frühestens im kommenden Jahr werden sie fertig. Bei der Kreisbehörde können die Betroffenen Widerspruch gegen die Bescheide einlegen. Wer den Beitrag nicht bezahlen könne, könne beim Landratsamt München die Stundung beantragen, sagt Jocher. Und muss sich dann einen Kredit besorgen. Denn befreien kann die Gemeinde nach dem Gerichtsurteil vom Mittwoch niemanden von den Straßenbeiträgen.

© SZ vom 11.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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