Fußgängerzone:Verkehrsüberwacher sollen Radler kontrollieren

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Die Radler in der Tölzer Fußgängerzone sollen kontrolliert werden. (Foto: Catherina Hess)

Das Tölzer Rathaus will die Fußgängerzone durch Mitarbeiter des kommunalen Zweckverbands beaufsichtigen lassen. Nicht alle Stadträte erwarten einen Erfolg.

Von Klaus Schieder, Bad Tölz

Dem Radfahrverbot, das tagsüber in der Fußgängerzone gilt, will Bad Tölz mehr Nachdruck verleihen. Da der Polizei für regelmäßige Kontrollen schlicht das Personal fehlt, will die Stadt den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland (KVO) fragen, ob er Verstöße feststellen und ahnden kann. Dabei möchte sie aber erst einmal erfahren, wie viel eine Kontrolle einmal pro Woche für drei Stunden kosten würde. Nach einer kontroversen Debatte pflichteten die Stadträte im Bauausschuss am Dienstag einem entsprechenden Antrag der CSU-Fraktion mehrheitlich bei. Ein zusätzliches Hinweisschild an den beiden Eingängen der Fußgängerzone lehnte das Gremium gegen die Stimmen von Josef Steigenberger und René Mühlberger (beide CSU) hingegen ab.

Anfang Mai hatte der Stadtrat das strikte Radlverbot für die Zeit zwischen 21 und 9.30 Uhr aufgehoben. Auf diese neue Regelung weisen bereits zwei Schilder hin, die am Beginn der Marktstraße unten an der Isarbrücke und oben an der Einmündung der Hindenburgstraße unter der blauen "Fußgängerzone"-Tafel angebracht sind. Weitere Zeichen seien vom Straßenverkehrsrecht her unzulässig, sagte Alexander Schindler, Verkehrsexperte der Stadt.

Grundsätzlich dürfe eine Kommune Verstöße von Radfahrern in der Fußgängerzone selbst ahnden. Erlaubt sei ihr, einen Radler kurz anzuhalten und seine Identität festzustellen, also seinen Ausweis zu verlangen. Eine vorläufige Festnahme oder gar eine Verhaftung ist jedoch alleiniges Recht der Polizei. Schindler berichtete von Erfahrungen in Städten wie Regensburg, Ingolstadt, Weiden oder Weilheim, wo die Bevölkerung solche Radlerkontrollen durch die Kommune "überwiegend positiv" aufgenommen habe - "sofern sie nachhaltig durchgeführt wurden".

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:Radeln zwölfeinhalb Stunden erlaubt

Der Tölzer Stadtrat lässt Radfahrer weiterhin zwischen 21 und 9.30 Uhr durch die Marktstraße fahren. Das Thema bleibt umstritten.

Von Klaus Schieder

Das Problem ist die Praxis. Der Zweckverband verfügt Schindler zufolge zwar über Personal, das für solche Aufgaben zertifiziert ist. Die KVO weist aber darauf hin, dass diese Mitarbeiter gegebenenfalls als Zeuge vor Gericht erscheinen müssten und für die Aufgaben in anderen Kommunen fehlten. Außerdem hat Bad Tölz dem Zweckverband bisher lediglich die Überwachung des fließenden, nicht aber des ruhenden Verkehrs übertragen. Die Parkplätze werden von der Stadt selbst überwacht. "Wir müssen erst verhandeln, ob der Zweckverband das macht, ohne den ruhenden Verkehr übertragen zu bekommen", sagte Bürgermeister Josef Janker (CSU).

Kompliziert dürfte außerdem das Anhalten von Radlern sein, die sich um das Verbot nicht scheren und einfach im Sattel bleiben. Stadtrat Florian Rein (FWG) formulierte dies so: "Da schießt einer die Marktstraße runter, fährt vorbei und sagt dabei Servus." Er könne sich nicht vorstellen, dass Kontrollen da etwas brächten. Das sei in der Tat schwierig, stimmte Schindler zu. "Man darf sich dem Radler nicht in den Weg stellen, man darf ihn nicht im Vorbeifahren festhalten." Für Janker zeigen die Erfahrungen aus den anderen Städten, dass die Überwachung fruchte, wenn die Polizei dabei sei - "das hat dann eine andere Qualität". Mühlberger wünschte sich denn auch mehr Polizeipräsenz "im Zuge des Streifendienstes" in der Fußgängerzone. Er sei zwar gegen einen überbordenden Kontrolldruck, "aber von Zeit zu Zeit muss man deutlich machen, dass eine Verkehrsordnungswidrigkeit nicht ungesühnt bleibt."

Da machte ihm Lars Werner, Verkehrssachbearbeiter der Tölzer Polizei, wenig Hoffnung. Ob des knappen Personals müsse die Tölzer Inspektion ihre Ressourcen bündeln und Schwerpunkte setzen, zum Beispiel am Kesselberg. Allenfalls für zwei, drei Radlerkontrollen im Jahr könne man jemanden abstellen, so Werner. Und wenn ansonsten ein Radfahrer seinen Ausweis nicht herzeigen möchte, sei dies für die Polizeibeamten, die gerade vom Kesselberg kommen und andere Einsätze haben, auch nicht erste Priorität. Außerdem: Laut Polizeistatistik passierten zwischen 2012 und 2016 nur zwei Unfälle mit Radlern im Markt. Einer stürzte außerhalb der Fußgängerzone am Kaufhaus Rid, ein anderer prallte gegen einen Fahrradständer.

Zu den Gegnern einer Überwachung gehört Zweiter Bürgermeister Andreas Wiedemann (FWG). Die meisten Radler fahren nach seiner Beobachtung langsam, "die wenigen, die runterrasen, kriegen wir sowieso nicht in den Griff". Camilla Plößl (SPD) und Michael Lindmair (FWG) plädierten für Aufklärung, etwa durch Aktionstage. Das sei ja "ganz nett", widersprach Robert Paintinger (FWG). "Aber ich glaube nicht, dass das viel bringt."

© SZ vom 22.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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