Urteil:Flug verpasst, Flughafen zahlt

Das hat das Amtsgericht nun entschieden: Der Flughafen müsse die Sicherheitskontrolle so organisieren, dass es den Passagieren möglich ist, rechtzeitig am Gate zu erscheinen.

Wenn Flugpassagiere wegen einer langen Warteschlange an der Sicherheitskontrolle ihre Maschine verpassen, haftet dafür auch der Flughafen, urteilte nun das Amtsgericht Erding (Az.: 8 C 1143/16). Die Begründung: Ein Flughafen müsse die Sicherheitskontrolle so organisieren, dass es den Passagieren möglich ist, rechtzeitig am Flugsteig zu erscheinen.

In dem verhandelten Fall ging es um einen Flug von München in die Türkei, Abflug 13.40 Uhr. Der Kläger und seine Familie checkten um 12.22 Uhr ein und begaben sich zur Sicherheitskontrolle. Wegen der langen Schlange forderte ein Airport-Mitarbeiter die Reisenden erst nach einiger Zeit auf, sich zu einer anderen Kontrollstelle zu begeben - aus Sorge, die Fluggäste könnten ihren Flug verpassen.

Was dann auch geschah, der Kläger und seine Familie mussten für 613,96 Euro umbuchen und konnten erst am nächsten Tag fliegen. Sie bekamen vom Flughafen nun 80 Prozent der Summe zurück, laut Gericht traf sie eine Mitschuld: Sie hätten beim Warten Flughafenmitarbeiter auf den Zeitdruck aufmerksam machen müssen.

© SZ vom 08.03.2017/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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