Strafprozess:Auf offener Straße erstochen: Angeklagter beschuldigt Partner des Opfers

Lesezeit: 3 min

  • Angel R. soll im Sepember 2015 Diana K., die Schwester seiner Ex-Freundin, auf der Thalkirchner Straße kaltblütig erstochen haben.
  • Bereits im Sommer 2015 hatte er mehrmals gegen ein Kontaktverbot zu seiner Ex-Freundin verstoßen, die vor ihm in ein Frauenhaus geflüchtet war.
  • R. beteuert, nicht er, sondern der Freund des Opfers habe das tödliche Messer in der Hand gehalten.

Von Susi Wimmer

Der Gerichtssaal an der Nymphenburger Straße ist die Bühne des Angel R.: Theatralisch springt er immer wieder auf, will dem Gericht vorführen, wo er gestanden hat, wie er sich gedreht hat. Er beginnt zu weinen, schluchzt laut vor sich hin, fährt wütend in die Höhe, schüttelt verächtlich den Kopf. Wortreich erzählt er stundenlang von sich und nach etwa fünf Stunden kommt er auf den Punkt.

Nein, er sei nicht Schuld am Tod von Diana K., der Schwester seiner Ex-Freundin. Er sieht es als unglückseligen Unfall an, sie sei in das Messer ihres Freundes gefallen. Die Staatsanwaltschaft allerdings sieht den Fall ganz anders. Sie wirft dem 39-jährigen Angel R. vor, dass er ein Messer in der Hand hatte und die Frau im September 2015 auf der Thalkirchner Straße kaltblütig erstochen hat, weil er der Meinung war, dass sie einen Keil zwischen ihn und seine ehemalige Lebensgefährtin getrieben habe.

Die Schwurgerichtskammer am Landgericht München I wird es mit der Wahrheitsfindung nicht einfach haben. "Ich habe mich ein Jahr lang auf den Prozess vorbereitet", jammert und heult der Angeklagte, als der Vorsitzende Richter Michael Höhne ihn zum wiederholten Male ermahnt, er möge seine Schilderungen nicht so ausdehnen, sondern beim Wesentlichen bleiben.

Das Wesentliche sieht laut Staatsanwaltschaft folgendermaßen aus: Angel R. soll nach der Trennung von seiner Freundin Anfang 2014 ihr weiter nachgestellt haben. Sie flüchtete ins Frauenhaus, erwirkte auch ein Kontaktverbot. Doch Angel R. setzte der Frau weiter nach. Allein sechs Fälle von Verstößen gegen das Kontaktverbot registrierte die Polizei im Sommer 2015. Ein Gericht erließ sogar einen Vollstreckungshaftbefehl gegen den Mann, doch er hatte keine offizielle Wohnadresse.

Am Abend des 13. September hielt er sich wieder nahe der Pizzeria auf, in der seine Ex-Freundin arbeitete. Ihre Schwester stellte laut Anklage den Mann zusammen mit ihrem Lebensgefährten zur Rede, daraufhin zog Angel R. ein Messer und stach zu. Die Klinge traf Lunge und Herz. Die 28 Jahre alte Diana K. starb wenig später in einer Klinik.

Während die Anklage verlesen wird, schüttelt Angel R. den Kopf, lacht hämisch, schiebt die Ärmel seines wollweißen Pullovers nach oben, küsst das Holzkreuz und das Familienfoto, das er an der Frontseite seines Aktenordners aufgeklebt hat. "Das stimmt nicht", ruft er, als die Staatsanwältin geendet hat. "Kann ich jetzt reden?", fragt er. Zuerst erzählt er von seinem Leben in Bulgarien, stellt sich als großen Sportler dar. Bis zur achten Klasse sei er in der Schule gewesen, sagt er. Später räumt er ein, es waren acht Jahre mit etlichen Wiederholungen und ohne Schulabschluss. Er könne lesen, schreiben und rechnen, "aber nicht so gut".

Entsprechend verlief sein weiterer Lebensweg. Aufgewachsen in einer kleinen bulgarischen Ortschaft, versuchte er es mit einem Bekleidungsstand, einem kleinen Bauernhof - und lebte dank eines EU-Darlehens kurzzeitig ein luxuriöses Leben zusammen mit seiner Freundin Snezhana K., ehe er mit dubiosen Geschäften alles gegen die Wand fuhr. Heute hat er immer noch 150 000 Euro Schulden in Bulgarien. Er erzählt noch von seinem Job in Portugal als Golfplatzpfleger und von einer Hochzeit mit seiner Freundin. Laut Gesetz ist der Mann aber nicht verheiratet.

Die Jahresdaten geraten alle durcheinander, und im Vergleich zu dem, was der Angeklagte vorab dem psychiatrischem Sachverständigen erzählt hatte, scheint vor Gericht vieles ganz anders zu sein. An seinen Mercedes 190 allerdings kann sich Angel R. noch recht gut erinnern, "ich war der Einzige, der so ein Auto hatte". Irgendwie kommt dann noch heraus, dass Angel R. auch eine Affäre mit Diana K. hatte, ehe er sich dann doch für die Schwester entschied. Als der Vater der Mädchen erfuhr, dass er mit beiden eine Beziehung hatte, habe er ihm mit einem Schlag den Kiefer gebrochen, sagt Angel R. und reckt sofort das Kinn, um Narben zu zeigen.

Die Beziehung mit Snezhana K. bezeichnet er als "schön", die Trennung sei einvernehmlich gewesen, "alles normal, manchmal habe ich Späße mit ihr gemacht". Ja, er habe sie schon auch geohrfeigt, sagt er auf Nachfrage, "aber ich habe sie nicht so geschlagen, wie alle Frauen in Bulgarien geschlagen werden".

Am Tattag dann sei er zufällig an der Pizzeria vorbeigekommen, in der seine Ex arbeitete. Diana K. war auch da, sie hatte die Kinder ihrer Schwester, damals sechs und drei Jahre alt, gehütet und sie zur Pizzeria gebracht. Angel R. sagt, Diana K. und ihr Freund seien aus der Pizzeria gekommen, hätten gestritten. Dann habe Diana K. ihn gesehen, sei auf ihn zugerannt und habe auf ihn eingeschlagen. Er habe sie ins Gesicht geschlagen, dann gepackt und zur Seite geschubst. Diana K.s Freund sei hinter ihm mit gezücktem Messer gestanden und sie in die Klinge gefallen. "Mich trifft keine Schuld." Der Prozess dauert an.

© SZ vom 11.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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