Starnberg/Gilching:Rollerfahrerin angefahren und geflüchtet

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Das Starnberger Amtsgericht folgte weitgehend dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. (Foto: Georgine Treybal)
  • Der 37 Jahre alte Unfallverursacher hatte gar keinen Führerschein.
  • Das Opfer war drei Wochen lang krankgeschrieben.
  • Das Gericht verhängt eine Geldstrafe in Höhe von 8250 Euro.

Von Christian Deussing, Starnberg/Gilching

Der Mann hatte längst keinen Führerschein mehr, fuhr aber trotzdem Auto. Zumindest am frühen Morgen des 19. Mai im vorigen Jahr. Der 37-Jährige war an der Ausfahrt Gilching-West von der Lindauer Autobahn abgefahren und kollidierte mit seinem Pkw beim Einbiegen auf die Staatsstraße mit einer Motorroller-Fahrerin, die Vorfahrt hatte. Der Mann flüchtete vom Unfallort, ohne sich um die verletzte Frau zu kümmern.

Der Angestellte wurde am Mittwoch vom Starnberger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 55 Euro (8250 Euro) verurteilt - wegen fahrlässiger Körperverletzung, Unfallflucht und "vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis". Die Führerscheinsperre wurde um 18 Monate verlängert. Der Münchner hatte seinen Schein bereits vor knapp zwölf Jahren wegen Trunkenheit im Verkehr verloren und war später erneut am Steuer erwischt worden. Doch diesmal waren die Folgen fatal: Er überfuhr laut Polizei gegen 5.15 Uhr die rote Ampel und übersah die Rollerfahrerin, die am Röchnerknoten in Richtung Weßling unterwegs war. Die 44-Jährige hatte keine Chance, dem einbiegenden Auto auszuweichen. Sie stürzte und zog sich Prellungen sowie Schürfwunden und Blutergüsse zu. Das Unfallopfer war für drei Wochen krankgeschrieben.

Der Angeklagte verständigte damals zwar mit unterdrückter Nummer die Polizei, gab dort aber an, die Frau sei von selbst gestürzt. Danach hob er am Unfallort sein Autokennzeichen auf und machte sich in Richtung Gilching aus dem Staub. Dennoch konnte die Polizei den Mann später aufspüren, der so dreist gelogen hatte.

Im Prozess musste die Frau nicht aussagen, weil der Angeklagte angekündigt hatte, die Vorwürfe einzuräumen. "Es tut mir alles sehr leid, kann es aber leider nicht rückgängig machen", sagte der geständige Mann in seinem Schlusswort. Zum Hergang des Unfalls, und warum er dort seinerzeit gefahren war, wollte sich der 37-Jährige trotz Nachfragens von Richterin Christine Conrad nicht näher äußern.

Mehr gebe es zum Ablauf des Geschehens nicht zu erklären, erklärte der Verteidiger. Er hielt aber fest, dass sein Mandant sofort die Leitzentrale der Polizei angerufen habe, und dass auch ein Krankenwagen notwendig sei. Der Anwalt meinte, eine Geldstrafe von maximal 90 Tagessätzen sei ausreichend, zumal auch noch zivilrechtliche Ansprüche der geschädigten Rollerfahrerin auf den Angeklagten zukommen würden.

Das Gericht folgte weitgehend dem Strafantrag der Staatsanwältin. Diese hatte auch betont, dass der Unfallfahrer auf den Krankenwagen und die Polizei hätte warten müssen. Die Richterin sagte zum Angeklagten: "Sie wissen, was Sie falsch gemacht haben. Schade nur, dass Sie nicht mehr dazu ausgeführt haben." Er ist der Justiz auch wegen Betrugs, Drogendelikten und gefährlicher Körperverletzung längst bekannt.

© SZ vom 12.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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