Münsing/München:Freispruch nach Kahlschlag

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Landgericht revidiert Urteil wegen Abholzaktion in Münsing

Von Barbara Briessmann, Münsing/München

Im Wolfratshauser Amtsgericht ist der Angeklagte vor knapp zwei Jahren wegen Sachbeschädigung verurteilt worden. Er soll verantwortlich dafür sein, dass der Wald auf zwei Nachbargrundstücken zu seinem Anwesen in Münsing abgeholzt worden ist. Der Bauunternehmer legte Berufung ein. Am Donnerstag wurde der Fall in zweiter Instanz beim Landgericht München II neu aufgerollt. Nach mehr als vier Stunden Verhandlung sprach Richterin Sabine Klemt den 63-Jährigen frei.

Im November 2011 hatte sich der Münchner ein Anwesen in Münsing gekauft. Was ihn gestört habe: Der Wald an der Grundstücksgrenze nehme dem Haus die Sonne. "Ich wollte das so weit wie möglich beseitigen", sagte er vor Gericht. "Aber ich möchte Frieden haben und keinen Ärger mit Nachbarn, der Gemeinde oder dem Ostuferschutzverband." Mit den Eigentümern der Nachbargrundstücke nahm er Anfang 2012 Kontakt auf, bat um die Genehmigung, um den Baumbestand auszulichten. Eine Eigentümerin stimmte vorerst mündlich zu, ihr Vetter, dem das zweite Stück Land gehörte, lehnte kategorisch ab. Am 10. Februar unternahm der Angeklagte eine Ortsbegehung mit dem zuständigen Förster auf dem Grundstück der Frau, welche Bäume entfernt werden könnten. Eigentlich habe ihm der Forstbeamte gesagt, dass der komplette Wald "erntereif" sei. Der Fachmann widersprach dem in seiner Zeugenaussage. Er habe nie gesagt: "Hauen Sie alles weg." Wenigstens der Sturmschutzwald hätte bleiben müssen.

Das größte Problem für den Angeklagten war, dass ihm die Einwilligung vom zweiten Grundstückseigentümer fehlte. Zwei Mal suchte er den alten Mann auf, der inzwischen verstorben ist. Am 23. Februar 2012 unternahm der Bauunternehmer einen letzten Versuch, zusammen mit seiner Ehefrau. Die 48-Jährige erinnerte sich im Zeugenstand noch gut an den "verwahrlosten, älteren Herrn". Er sei ihr "nicht so ganz klar und fahrig" vorgekommen. Der Grundstückseigentümer wollte den Erlös aus dem Holzverkauf, unterschrieben hat er auf einer Vereinbarung aber nicht.

Der Angeklagte ging zwei Tage später auf einen Segeltörn, ein Mitarbeiter seiner Baufirma sollte das "Auslichten" in Gang bringen. Dazu markierte der Forstbeamte für die Holzfäller alle Bäume, die entfernt werden können. Am Ende der Arbeiten stand allerdings kein einziger Baum mehr auf beiden Grundstücken. Wegen des Kahlschlags hatten sich einige Münsinger beschwert. Deswegen schaltete das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen die Staatsanwaltschaft ein. Von den Geschädigten stellte keiner Strafanzeige. Dem Angeklagten sei keine Sachbeschädigung nachzuweisen, urteilte die Richterin.

© SZ vom 14.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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