Prozess:Grundschul-Lehrerin klagt wegen giftiger Dämpfe

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  • Giftige Dämpfe haben die Werklehrerin einer Grundschule nach eigenen Angaben krank gemacht.
  • In dem Raum wurde Keramik gebrannt, in einem Gutachten wurden Schwermetalle nachgewiesen.
  • Die Beamtin will nun Schadenersatz - und beschuldigt gleich drei Stellen.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Giftige Dämpfe aus dem Nebenraum haben eine Werklehrerin der Grundschule in Petershausen bei Dachau krank gemacht. Das behauptet die 47-Jährige jedenfalls in ihrer Klage gegen diverse Behörden und Institutionen. 55 000 Euro Schmerzensgeld verlangt die Beamtin. Dazu rund 8600 Euro, etwa für die Zuzahlung zu Medikamenten oder die Fahrten zu den ärztlichen Behandlungen. Hannes Schwesinger, Rechtsanwalt der Lehrerin, wirft den Beklagten sogar Vorsatz vor, weil sie trotz Kenntnis von den Problemen nicht rechtzeitig gehandelt hätten.

Die Klägerin war von 2003 bis 2010 als Lehrerin in der Grundschule Petershausen tätig. Sie unterrichtete Werken und textile Gestaltung. Angrenzend an das Klassenzimmer für Werkunterricht war ein Raum, in dem Keramik gebrannt wurde. Die Lehrerin behauptet heute, in den Räumen habe eine erhebliche Schwermetallbelastung vorgelegen, verursacht durch die Glasuren. Diese Giftstoffe hätten sich auf ihre Gesundheit ausgewirkt. Nach Angaben ihres Anwalts beklagt sie unter anderem Probleme mit den Stimmbändern, Schlafstörungen sowie Magen-Darm-Erkrankungen. Sie sei deshalb seit Anfang 2012 arbeitsunfähig gewesen.

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Die Klägerin nimmt den Freistaat als Dienstherrn, die Gemeinde als Sachaufwandsträger, sowie die Volkshochschule, die dort Keramikkurse veranstaltet hat, in Anspruch. Sämtliche Beklagten wehren sich gegen die Vorwürfe. Am Mittwoch wurde der Fall vor der Amtshaftungskammer am Landgericht München I verhandelt.

Dass die Vorwürfe nicht aus der Luft gegriffen sind, belegt zumindest ein Gutachten des TÜV: Experten hatten im Brennraum Spuren von Blei, Kadmium, Kobalt, Molybdän, Nickel, Wismut, Zinn und Zirkonium gefunden, sagt Anwalt Schwesinger. Und der Urin seiner Mandantin sei über die üblichen Werte hinaus mit diesen Schwermetallen belastet. Die Frau habe im Zuge der Wiedereingliederung inzwischen an einer anderen Schule ihre Tätigkeit wieder aufgenommen. Er verweist auch darauf, dass der TÜV empfohlen habe, den Brennraum nur mit einer Gasmaske zu betreten - ein entsprechendes Warnschild sei an der Verbindungstür vom Werk- zum Brennraum angebracht worden.

Alle Beklagten sagten in der Verhandlung, dass sofort alle Maßnahmen ergriffen worden seien, als die Problematik bekannt geworden sei. Allerdings habe die Betreffende über Jahre hinweg nicht einmal eine Andeutung gemacht, obwohl sie immer wieder krank gewesen sei. Das bestreitet der Anwalt. Seine Mandantin habe von 2006 an immer wieder die Schulleitung auf ihren Verdacht hingewiesen, dass mit den Brennöfen womöglich etwas nicht stimme.

Die Beweise fehlen

Das Gericht äußerte jedoch Zweifel, dass Schulleitung, Gemeinde und Dienstherr Kinder in die Räume gelassen hätten, wenn die Problematik tatsächlich bekannt gewesen sei. Es habe auch keine Erkrankungen bei anderen Personen gegeben. Alle Vorwürfe beruhten nur auf Vermutungen, meinen nun die Beklagten. Die Lehrerin berichtet dagegen von einer Kollegin, der sogar die Haare ausgefallen seien und die bezeugen könne, dass es immer wieder Mitteilungen an die Verantwortlichen der Schule gegeben habe.

Das Gericht machte deutlich, dass ohne klare Beweise den Verantwortlichen nicht einfach unterstellt werden könne, eine Gesundheitsgefährdung in Kauf genommen zu haben. Das Gericht will nun prüfen, ob eine Haftung dem Grund nach in Frage kommen kann; am 11. Januar werde man verkünden, wie es in dem Verfahren weitergeht.

© SZ vom 10.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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