Planegg/Gräfelfing:"Absurde Rechtslage"

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Bürgerinitiative kritisiert weiteren Kiesabbau bei Gräfelfing und Martinsried

Von Rainer Rutz, Planegg/Gräfelfing

Erst vor wenigen Wochen haben die Gemeinderäte von Gräfelfing und Planegg dem Kiesunternehmer Glück einen weiteren Abbau von Kies am Ortsrand von Martinsried und Gräfelfing unter Auflagen genehmigt. Das Unternehmen kann nun mindestens sechs weitere Jahre in diesem Gebiet nahe einer Wohnbebauung und teilweise im Regionalen Grünzug Kies abbauen. Dagegen wendet sich nun mit scharfen Worten der Verein "Regionaler Grünzug Würmtal", ein seit 15 Jahren bestehender Zusammenschluss von Bürgern und Gemeinderäten aus dem Würmtal, die sich den Erhalt und den Ausbau von Grünzügen und Trenngrün in den Würmtal-Gemeinden zum Ziel gesetzt hat.

Der Vorsitzende Erhard Bieber spricht in einer Erklärung von einer "absurden Rechtslage", die zu der neuerlichen Abbauerlaubnis geführt habe. Tatsächlich, so Bieber, bestehe eine rein formale Erlaubnis für das betreffende Gebiet zwischen Martinsried und Gräfelfing schon seit 56 Jahren: "Erst jetzt will die Firma Glück diesen Kiesabbau in geänderter Form genehmigt bekommen und beruft sich dabei auf die Altgenehmigung. Unglaublich, aber wahr: Diese Genehmigung ist tatsächlich noch nicht verjährt." Besonders bemerkenswert, sagt Bieber, sei die Tatsache, dass sich nahezu sämtliche Voraussetzungen für einen Kiesabbau in dieser Region in den vergangenen Jahrzehnten verändert hätten: "Diese Fläche ist mittlerweile Bestandteil des Regionalen Grünzugs und Trenngrüns und Tausende von Wohnungen und ein dichtes Gewerbegebiet im Westen der Fläche sind dort entstanden." Mit rein formalen Begründungen habe das Landratsamt München Gräfelfing und Planegg eine stark eingeschränkte Teilnahme am üblichen Genehmigungsverfahren eingeräumt. Die Gemeinden konnten also nur diverse Auflagen vorschlagen. Dies entspreche in keiner Weise "den üblichen Baugenehmigungen, die nach mehrjähriger Nichtrealisierung an veränderte Randbedingungen angepasst werden können".

Die jetzt erteilte Abbaugenehmigung sei auch insofern verwunderlich, als "derzeit noch große Grubenflächen vorhanden sind, die eigentlich schon längst wiederverfüllt und aufgeforstet hätten sein müssen". Die Bürgerinitiative fasst zusammen: "Das Vorhaben ist rechtlich trotz der zu erwartenden Belastungen durch Lärm und Staub nicht zu verhindern." Nur durch eine Erhöhung des Schutzstatus' der regionalplanerischen Flächenausweisungen könnten künftig derartige Planungen noch gestoppt werden.

© SZ vom 26.10.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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