Neuhausen/Nymphenburg:Fahrräder frei auf dem Rotkreuzplatz - zumindest nachts

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Durch die Fußgängerzone radeln ist künftig zu gewissen Zeiten erlaubt. (Foto: Alessandra Schellnegger)
  • Auf dem Rotkreuzplatz ist das Radfahren zwischen 21 und 9 Uhr nun für ein Jahr erlaubt.
  • Das Kreisverwaltungsreferat will prüfen, ob das so funktioniert.
  • In der Münchner Fußgängerzone zwischen Marienplatz und Stachus sowie zwischen Odeonsplatz und Rindermarkt gibt es eine solche Regelung für die Nachtstunden bereits dauerhaft.

Von Sonja Niesmann, Neuhausen/Nymphenburg

Die meisten tun es eh: Sie radeln quer durch die Fußgängerzone am Rotkreuzplatz, anstatt abzusteigen und zu schieben. Künftig müssen sie sich deshalb nicht einmal mehr von Passanten anraunzen lassen. Das Radeln über den ganzen Rotkreuzplatz wird offiziell erlaubt - allerdings nur zwischen 21 Uhr abends und 9 Uhr morgens und zunächst nur für ein Jahr auf Probe. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) passt damit, wie es mitteilt, "die rechtliche Situation der gängigen Praxis vor Ort" an.

In West-Ost-Richtung, also von der Wendl-Dietrich-Straße zur Nymphenburger/Leonrodstraße, haben Radfahrer seit 2013 in beiden Richtungen ihren eigenen Weg in der "Furt" genannten Autoschneise über den Platz. Dem Umbau vorausgegangen war die vierwöchige, probeweise Reservierung einer Fahrspur für Radler, um zu sehen, welche Auswirkungen der Wegfall einer Autospur auf den Verkehrsfluss hat.

In der Information über diesen Versuch hatte das KVR dem Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg auch mitgeteilt, man wolle den ganzen Rotkreuzplatz während der morgendlichen und abendlichen Lieferzeiten für Radler freigeben. Denn wer aus der Donnersbergerstraße kommt und zur Nymphenburger Straße will oder auch nur zu den Fahrradständern an den U-Bahn-Eingängen, muss quer über den Platz. Diese kürzeste Verbindung, räumt auch das KVR ein, sei "alternativlos", denn geeignete Ausweichrouten ohne nennenswerte Umwege gebe es nicht.

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Im Bezirksausschuss war dieser Passus damals jedoch von den meisten überlesen worden, wohl vor lauter Begeisterung über den lange gewünschten Radweg. Bei Stadtviertelpolitikern wie Bürgern herrschte eine Weile Verwirrung: Ist Radeln auf dem Platz nun erlaubt oder verboten? Zeitweise war sich nicht einmal mehr die Polizei sicher, ob sie Radler, die nicht schieben, abkassieren soll. Angesichts des Aufruhrs im Bezirksausschuss verzichtete das KVR schließlich darauf, die Schilder "Rad- und Lieferverkehr frei" aufzustellen.

In den vergangenen zwei Jahren aber hat es in der Münchner Fußgängerzone zwischen Marienplatz und Stachus sowie zwischen Odeonsplatz und Rindermarkt einen Pilotversuch gegeben: Zwischen 22 Uhr und 8 Uhr war das Radeln erlaubt. Die Bilanz fiel so positiv aus, dass der Stadtrat im Februar das Radeln dort dauerhaft freigegeben hat, zwischen 21 und 9 Uhr, also sogar zwei Stunden länger als in der Versuchsphase.

Die Verwaltung schlussfolgert daraus: Wenn die Erfahrungen positiv sind an einem Ort, an dem wohl die meisten Fußgänger in der ganzen Stadt unterwegs sind, kann man auch ohne Bedenken auf kleineren Plätzen - wie dem Rotkreuzplatz - eine Fußgängerzone ausschildern und das Radeln dennoch temporär erlauben. Wenn Märkte oder andere Veranstaltungen auf dem Rotkreuzplatz stattfinden, müssen die Radler absteigen. Und: Das Zusatzschild "Radverkehr frei" verspricht keine Gleichberechtigung. Wenn es eng zugeht, müssen - wie zum Beispiel auch in der Laimer Unterführung - die Radler auf die Fußgänger Rücksicht nehmen und auch einmal bremsen.

Ohne schlechtes Gewissen radeln darf man bald auch wieder auf dem Weg direkt an der Schlossmauer. Dieser war nach Fertigstellung der direkten, asphaltierten Radwegverbindung entlang des Bahndamms zwischen der Margarethe-Danzi-Straße und der Bärmann-Unterführung im vergangenen Jahr zum reinen Fußgängerweg erklärt worden. In der jüngsten Bürgerversammlung hatte eine Neuhauserin beantragt, die Sperrung für Radfahrer rückgängig zu machen: "Die bisherige Regelung hat bei gegenseitiger Rücksichtnahme gut funktioniert." Das Baureferat kommt dem Antrag nach und stellt "Radfahrer frei"-Schilder auf.

© SZ vom 20.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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