Modekette:Laden zu dunkel: Abercrombie & Fitch zahlt Schmerzensgeld

Eröffnung der 1. Münchner Filiale von Abercrobie & Fitch, 2012

Bei der Eröffnung des Abercrombie-&-Fitch-Stores an der Sendlinger Straße in München 2012 war der Andrang groß. Zum Geschäftskonzept gehört schummriges Licht.

(Foto: Stephan Rumpf)
  • Zum Konzept der Modekette Abercrombie & Fitch gehört in Geschäften unter anderem ein schummriges Licht.
  • In einer Filiale in München ist eine Kundin gestürzt.
  • Die Ärztin forderte ein Schmerzensgeld von 12 000 Euro. Sie bekommt aber nur 5000.

Von Andreas Salch

Schummrige Beleuchtung, laute Musik, Gedränge und dazu noch eine Brise "Fierce" in der Nase, dem Duft, der die Läden von Abercrombie & Fitch durchweht. Einkaufen kann so zu einem Erlebnis werden. Unter Umständen zu einem schmerzlichen, wie im Fall einer Münchner Ärztin. Die heute 50-Jährige kaufte Ende 2012 in dem damals neu eröffneten A & F-Flagshipstore des US-Unternehmens an der Sendlinger Straße ein und stürzte dabei schwer.

Sie erlitt einen Bänderriss sowie eine Bänderzerrung im rechten Sprunggelenk. Vor dem Oberlandesgericht München (OLG) haben sich A & F und die Anwältin der Ärztin auf einen Vergleich geeinigt. Das Unternehmen ist bereit, ein Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro zu zahlen.

In erster Instanz hatte die Ärztin vor dem Landgericht München I von A & F noch Schmerzensgeld in Höhe von "mindestens 12 000 Euro" gefordert. Schuld daran, dass sie gestürzt sei, seien die "schlechten Lichtverhältnisse" in dem Geschäft gewesen, behauptete die Klägerin. Die Anwälte von A & F hatten dies zurückgewiesen. Unter anderem mit dem Hinweis, dass die Ärztin bereits beim Betreten des Geschäfts habe erkennen können, dass wegen der Dunkelheit "erhöhte Aufmerksamkeit" erforderlich sei. Auch die Richter am Landgericht München I sahen dies so und wiesen die Klage ab.

Die Ärztin legte daraufhin Berufung am OLG ein. Dort kamen die Richter des 23. Senats jetzt zu dem Ergebnis, dass das "dunkel gestaltete Verkaufskonzept bei A & F "eher ungewöhnlich" aber "zulässig" sei. Doch wenn schon schummrig, dann aber ohne Gefahrenstellen, lautete auf einen kurzen Nenner gebracht das Fazit des OLG-Senats.

Der Unfall, bei dem sich die Ärztin unter anderem ein Bänderriss zugezogen hatte, passierte, als sie beim Verlassen einer "Jeansbar" von einem Podest stieg. Dabei war sie ins Rutschen geraten und umgeknickt. Die Stufe an dem Podest sei "relativ schlecht zu erkennen gewesen", so der Vorsitzende des Senats in der Verhandlung. Es habe keine "farbliche Abhebung oder Lichtbänder" gegeben. Die Stelle sei lediglich durch drei Stehleuchten mit Lampen von jeweils 50 Watt beleuchtet gewesen. "Das ist auch nicht der Renner", befand der Richter. Dass die Stufe "toll beleuchtet" war, könne man nicht sagen. Bestätigt hatte dies sogar ein Mitarbeiter von A & F. Wenn das Geschäft sehr voll ist, sei es schwierig, die Stufe zu sehen, so der Zeuge.

Das Schmerzensgeld in Höhe von 12 000 Euro, das die Ärztin forderte, sei jedoch "deutlich zu hoch", so die Richter. Trotz der schlechten Beleuchtung trage nämlich auch die Klägerin eine Mitschuld an dem Unfall. Der geschlossene Vergleich ist noch nicht bindend.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: