Prozess:Zwergzebus zu Recht eingefangen

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Das Verwaltungsgericht bestätigt das Vorgehen des Landratsamts München. Der Kampf einer Rinderhalterin um ihre Herde ist damit so gut wie verloren.

Von Gudrun Passarge, Garching

Jetzt kann Christine Scherr nur noch auf ein Wunder hoffen, damit sie ihre Zwergzebus zurückbekommt. An diesem Dienstag entscheidet ein Richter am Verwaltungsgericht München über den Eilantrag der Rinderhalterin, mit dem sie eine Rückgabe ihrer Herde erreichen will. Dass die Entscheidung in ihrem Sinne ausfällt, ist seit Montag jedoch mehr als ungewiss. Da befasste sich das Verwaltungsgericht mit Scherrs Antrag.

Diesen hatte die frühere Ismaningerin eingereicht, nachdem das Landratsamt die Tiere vor Weihnachten hatte abholen lassen. Zwar hätte die Möglichkeit bestanden, die Tiere auf Marie-Sophie Scherr zu übertragen, die Tochter der Halterin, aber nur für den Fall, dass eine geeignete Unterbringung der Tiere sichergestellt ist. Auf Nachfrage des Richters sagten die Vertreter des Landratsamts jedoch am Montag, diese Lösung sei vom Tisch, da die Familie keinen geeigneten Stall vorweisen könne.

In dem Streit zwischen dem Landratsamt und der Rinderhalterin, der sich seit zwölf Jahren hinzieht, geht es mittlerweile um 150 Zebus. Diese wurden auf einer Weide in Hochbrück gehalten, bis der Besitzerin im vorigen Sommer gekündigt wurde. Das Amt beanstandete die Wasserversorgung und mangelnden Kälteschutz im Winter. Angeblich sind deshalb Tiere im Winter gestorben.

Strittig war auch, ob alle Zebus auf eine Rinderseuche untersucht wurden. Eine Bescheinigung hatte Christine Scherr erst im November 2017 nach langem Kampf bekommen. "Zu spät", wie sie sagt. "Kein Tierhalter kauft sich da eine Herde, um sie im Winter durchzufüttern." Die Besitzerin wehrte sich gegen den Vorwurf des Richters, sie habe die Lage der Tiere seit der letzten Verhandlung 2016 weder verbessert noch die Herde verkleinert. "Ich hätte die Tiere locker auf 60 reduzieren können, wenn ich wirklich Unterstützung gehabt hätte", sagte Scherr dazu.

Doch nach Gesprächen mit dem Landratsamt seien Kaufinteressenten abgesprungen. Hans Marx, der Leiter des Veterinäramts, bestätigte seine Zweifel an der Gesundheit der Herde, da nicht alle Tiere Ohrmarken getragen hätten und bei der Untersuchung durchgeschlüpft sein könnten. Deshalb habe er sich darum bemüht, dass die Tiere bei einem Verkauf unter Quarantäne gestellt werden. Dass die Tiere vor Weihnachten abgeholt wurden, sei rechtens, bestätigte der Richter das Vorgehen des Landratsamts. Er verwies dazu auf einen Bescheid des Verwaltungsgerichtshof. Das Landratsamt habe das Halteverbot vollzogen. Als Grund nannte die Behörde Gefahr in Verzug.

Die Herde ist mittlerweile in der Gegend um Landshut untergebracht. "Sie war in keinem guten Zustand", sagte ein Amtsvertreter vor Gericht. Die Tiere hätten Hautpilz gehabt und mussten entwurmt werden. Elf Bullen wurden in der Zwischenzeit geschlachtet, für die übrigen Tiere bestehe ein Kaufangebot, berichtete Veterinär Marx. Der Käufer wolle die Tiere als Herde behalten. Fünf Tiere sind auf der Garchinger Weide verblieben, sie sind den Fängern entkommen. Um diese Tiere kümmert sich Christine Scherr weiterhin.

Sie würde die Tiere nach eigenen Worten gerne an ihre Tochter abgeben, die die Herde in einem Stall im Landkreis Freising unterbringen möchte. Den Stall allerdings hält das Landratsamt in Freising laut Veterinär Marx für ungeeignet, da dieser einen Spaltenboden habe. Die Zebu-Halterin konterte, sie und ihre Tochter wären bereit, alle Auflagen des Landratsamts Freising zu erfüllen, aber bislang habe ihr noch niemand diese mitgeteilt. Scherr steht damit vor den Scherben ihrer Bemühungen der letzten Jahre: "Das ist praktisch eine Enteignung", sagt sie.

© SZ vom 16.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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