Kontra Hochhaus am Hauptbahnhof:Hier bitte nicht!

Niemand hat etwas gegen mehr weltstädtisches Flair. Hochhaus-Ensembles dürfen gern in München wachsen - aber bitte mit klarem Abstand zur Altstadt.

Kommentar von Alfred Dürr

Eine Zugreise vom Münchner Hauptbahnhof aus ist alles andere als ein architektonischer Genuss. Aber es geht nicht nur um die Optik. Die Flächen entsprechen nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Raumprogramm in einem so großen Verkehrsbauwerk, vor allem wenn es mit der zweiten Stammstrecke wirklich Ernst werden sollte. Außerdem sollte das Umfeld des Hauptbahnhofs, also vor allem der Vorplatz, zum verkehrsberuhigten Aufenthaltsort für Passanten werden. Das ist überfällig.

Die Bahn hat im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit den Neubauplänen für den Hauptbahnhof, die jetzt endlich ealisiert werden sollen, einen Coup gelandet: Der alte Starnberger Flügelbahnhof wird durch einen Büro- und Hotelkomplex ersetzt - ein Turm mit 75 Metern Höhe inklusive.

Pro Hochhaus am Hauptbahnhof
:Wo denn sonst?

Wer die schöne Münchner Altstadt-Silhouette schützen will, braucht sich vor dem Projekt am Hauptbahnhof nicht zu fürchten.

Kommentar von Frank Müller

Hochhäuser in München mit klarem Abstand zur Altstadt

Man fühlt sich ein bisschen an London erinnert. Dort entsteht direkt neben der Waterloo Station, einem der Hauptbahnhöfe der Stadt, ein mächtiges Hochhaus. Tut ein bisschen weltstädtisches Flair nicht auch München gut? Im Prinzip ja, aber nicht an dieser Stelle.

München ist nicht London und - mit Verlaub - unsere Altstadt-Silhouette ist mit ihren typischen Türmen und Kuppeln auch angenehmer als das Hochhaus-Sammelsurium der britischen Hauptstadt, das manchem Betrachter wie ein städtebaulicher Verhau anmutet.

Das Altstadt-Ensemble, das den Charakter Münchens prägt, sollte für Hochhäuser auch weiterhin tabu sein. Gut wirken die Türme erst, wenn sie nicht einzeln im Stadtbild herumstehen. Hochhaus-Ensembles dürfen gern in München wachsen - aber dann bitte mit klarem Abstand zur Altstadt.

© SZ vom 20.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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