Innenstadt:Brauerei hält am Franziskaner fest

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Ungewisse Zukunft: der Franziskaner an der Oper. (Foto: Catherina Hess)

Von wegen Shoppingmall: Spaten-Löwenbräu will das Ende der Traditionsgaststätte an der Oper verhindern. Widerstand erwartet die Hauseigentümer auch von anderer Seite.

Von Alfred Dürr und Kassian Stroh, München

Droht der Traditionsgaststätte Zum Franziskaner das baldige Aus? Die Brauerei will davon nichts wissen. Man habe mit dem Hauseigentümer einen Pachtvertrag bis zum Jahr 2022, teilte die Spaten-Löwenbräu AG am Dienstag mit. Analog dazu laufe ein Pachtvertrag mit der Wirtefamilie Reinbold. Diese betreibe die Gaststätte seit Jahren professionell und "führt diese Erfolgsgeschichte in den nächsten Jahren fort", sagte ein Firmensprecher. Mittelfristig werde sich nichts ändern. Eigentümer des Hauses ist die zur Familie von Finck gehörende Nymphenburg Immobilien AG. Vergangene Woche war bekannt geworden, dass diese Pläne hegt, den Franziskaner an der Residenzstraße durch eine Shoppingmall zu ersetzen.

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Dieselbe Firma hat den Löwenbräukeller am Stiglmaierplatz an Eduard Reinbold verkauft. Diesen habe man bis 2018 gepachtet, teilte Spaten-Löwenbräu mit, und an Christian Schottenhamel weiterverpachtet - einen Wiesnwirt-Kollegen Reinbolds. "Der Hauseigentümerwechsel hat keinen Einfluss auf das aktuelle Geschäft", sagte der Brauereisprecher. Der Löwenbräukeller werde weiterhin von Schottenhamel "basierend auf den gültigen Verträgen" betrieben. Damit entsteht nun die interessante Konstellation, dass Reinbold mit dem Löwenbräukeller einerseits eine Großwirtschaft an die Brauerei verpachtet, von der er wiederum selber eine andere, nämlich den Franziskaner, mietet.

In die Debatte schaltete sich am Dienstag auch Wissenschaftsminister Ludwig Spaenle (CSU) ein. Das Franziskaner-Anwesen sei in die Landesdenkmalliste eingetragen, sagte er. Eine Umwandlung in ein Geschäftszentrum sei nicht ohne "ausgiebige denkmalrechtliche Würdigung" möglich. Die Frage, ob die Stadt den Erhalt der Gaststätte sichern kann, sei schwer zu beantworten, heißt es wiederum im Planungsreferat. Da bisher nichts Konkretes vorliege, könne sich die Debatte nur im Bereich der Spekulation bewegen. Wenn der Bauantrag korrekt sei, müsse er aber auch genehmigt werden.

© SZ vom 30.09.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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