Zwischen sieben und zehn Jahren Haft für die Angeklagten - aus guten Gründen. Manchmal gibt es nichts, das mildernde Umstände rechtfertigt.
Es war der Stoff, aus dem die ganz alltäglichen Albträume sind: Ein Mann mischt sich ein, als zwei Jugendliche in der S-Bahn Kinder bedrohen; keiner hilft ihm, die Sache eskaliert, am Ende liegt er tot auf einem Bahnsteig. Kaum eine Gewalttat hat die Republik so aufgewühlt wie der Mord an Dominik Brunner in München.
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Insgesamt hat Brunner nichts getan, was das Verbrechen der beiden jungen Männer in irgendeiner Weise abschwächen machen würde. Die harten Urteile gegen Sebastian L. (Foto) und Markus Sch. sind gerechtfertigt. (© Getty Images)
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Es war ein furchtbares, sinnloses Verbrechen, das die Menschen so beschäftigt, weil es überall und jederzeit geschehen und jeder das Opfer sein könnte. Nun hat das Münchner Landgericht die beiden Täter zu sieben und fast zehn Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt - und damit genau so, wie es Innenminister oder Polizeiverbände gern fordern: mit "der ganzen Härte des Gesetzes". Es hat dies aus sehr guten Gründen getan.
Das Gericht hatte es ja nicht leicht. Auf der einen Seite gab es ein Bedürfnis nach Vergeltung, das in den tieferen Ebenen des Bewusstseins wurzelt und niemals zu befriedigen sein wird, nicht mit der härtesten Strafe, und schon gar nicht mit dem Jugendstrafrecht. Es ist, auch wenn viele das bedauern, kein Recht zum endlosen Wegsperren. Recht ist nicht Rache.
Die Staatsanwaltschaft, hieß es andererseits, habe nicht zeitig mitgeteilt, dass Dominik Brunner in Wirklichkeit an Herzversagen gestorben war. Das zu verschweigen, mag ein Versäumnis gewesen sein. Aber es ändert nichts an der Feststellung: Zum Herzversagen kam es nur, weil der Helfer viehisch getreten und geschlagen wurde.
Recht ist nicht Rache
Zugleich gab es das Bemühen der Verteidigung, das Opfer mitverantwortlich zu machen für sein Schicksal. Mag sein, dass Brunner möglicherweise im Verlauf des Streits anders, deeskalierender hätte reagieren können. Aber das ist einem Menschen kaum vorzuwerfen, der in einer seelischen Extremsituation stand und um sein Leben fürchten musste.
Insgesamt hat Brunner nichts getan, was das Verbrechen der beiden jungen Männer in irgendeiner Weise abschwächen würde; das hat das Urteil mit erfreulicher Klarheit bestätigt. Er hat versucht, den Kindern zu helfen, als einziger unter vielen Zeugen, und er hat diesen Versuch mit dem Leben bezahlt. Das allein ist abschreckend genug für jeden, der künftig in ähnlicher Lage entscheiden muss, ob er eingreift oder nicht. Eine milde Strafe, die das Opfer in einer Verkehrung von Ursache und Wirkung zum Mittäter gemacht hätte, wäre eine Strafe für Zivilcourage gewesen.
Die Justiz, so lautet ein beliebter Vorwurf von konservativer Seite, sei "täterfreundlich". Das Münchner Urteil beweist das Gegenteil. Die Justiz kann sehr hart sein, wenn sie hart sein muss; dazu braucht sie keine schärferen Gesetze, wie sie nach jedem spektakulären Verbrechen und auch nach diesem reflexhaft verlangt werden. Und es ist Ausdruck einer schlichten Weisheit, die in dieser Gesellschaft gern einmal vergessen wird: Menschen sind verantwortlich für ihr Handeln. Und manchmal gibt es nichts, das mildernde Umstände rechtfertigt.
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(SZ vom 07.09.2010/sonn)
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Die neueste Antwort
Ich seh schon, wir liegen ungefähr auf der gleichen Wellenlänge. Ich stimme Ihnen voll und ganz zu, dass die Täter schuld am Tod von Herr Brunner sind. Ich hab auch nichts dagegen, dass die zwei hart bestraft wurden. Meine Kritik richtet sich nur gegen die Verurteilung wegen Mordes. Meiner objektiven Einschätzung nach wurden die Merkmale für Mord nicht eindeutig bewiesen und auch hier gehe ich mit Ihnen konform, dass im Zweifel für den Angeklaten entschieden werden muss. Leider gefällt das nicht allen, aber Rache darf nicht über dem Recht stehen. Da wird mir halt echt Angst und Bange, wenn ich sehe, dass Beweise zurechtgebogen werden nur um ein möglichst hartes Urteil zu fällen.
Zuerst an Suendesizer:
Was für mich nicht als Argument zählt, ist das Herzleiden. Aus meiner Sicht sind die beiden ganz eindeutig am Tod des Mannes schuld!
Jetzt zu tinididi:
Haben sie mich gerade aufgefordert, die Unschuld zu beweisen?
Ich gehe immernoch davon aus, dass man im Zweifel für den Angeklagten richten muss und zunächst dessen Schuld und Schwere der Schuld beweisen sollte.
Außerdem habe ich das Gefühl, dass sie persönlich in diesen Fall verwickelt sind, oder einen ähnlichen Fall erlebt haben und daher sehr emotional und subjektiv argumentieren, kann das sein?
Zitat: "§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet."
Zitat: "§ 28 Besondere persönliche Merkmale
(1) Fehlen besondere persönliche Merkmale (§ 14 Abs. 1), welche die Strafbarkeit des Täters begründen, beim Teilnehmer (Anstifter oder Gehilfe), so ist dessen Strafe nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
(2) Bestimmt das Gesetz, daß besondere persönliche Merkmale die Strafe schärfen, mildern oder ausschließen, so gilt das nur für den Beteiligten (Täter oder Teilnehmer), bei dem sie vorliegen."
Ok, und Sie schließen sich also der Meinung des Richters an, dass die Geschehnisse vor der Tat nach §28 (2) die Kriterien für $211 (2) erfüllen. Das Problem ist halt nur, dass hierfür (1.) der objektive und unstreitbare Beweis fehlt und (2.) Herr Brunner wiederum durch seine Attacke die Tat direkt beeinflußt und ausgelöst hat. Außerdem ist Herr Brunner nicht an den Verletzungen, sondern an einem Herzversagen bedingt durch einen Herzfehler gestorben. Dass das Herzversagen alleine durch die Gewalteinwirkung ausgelöst wurde, ist nicht bewiesen, es hätte z.B. auch die Aufregung an sich sein können. Ohne Prügel hätte Herr Brunner somit ebenfalls an einem Herzversagen sterben können.
Aber Vielleicht können Sie mir helfen und das Gesetz nach §28 (2) benennen, welches die besonderen persönlichen Merkmale klar definiert, nach welchen der wegen Mordes Verurteilte nach §211 (2) zum Mörder wird.
was Sie beiden in den Fall rein konstruieren ist schon sehr sonderbar. Ich gehe mal davon aus, dass keiner den Gerichtsfall mit allen Aussagen verfolgt hat.
Ich habe den Fall nur aus der Presse verfolgt und kann aus diesen Berichten keinen Fehler der Justiz erkennen.
Ein Suendesizer beruft sich auf das Grundgesetz und erkennt sofort entscheidende Fehler. Super, einfach super und Sie brauchen sicherlich keine Lottozahlen um reich zu werden. Ihr Rat müsst doch überall gefragt sein oder täusche ich mich hier. Ich habe mal bisher von solchen Überfliegern nur gehört, aber getroffen habe ich noch keinen. Der Richter hat hier das StGB angewendet und dort auch den §28 beachtet. Sollten Sie vielleicht mal lesen und auch versuchen zu verstehen.
David.Muck ich finde Ihren Satz "Bloß weil Jugendliche an der gleichen Station aussteigen und damit evtl. provozieren wollen, rechtfertigt das doch nicht eine solche Reaktion" gegenüber dem Opfer einfach eine Frechheit. Bloss und eventuell sind für Sie offensichtlich tragfähige Beweise von Unschuld bzw. mindere Schuld und mein sehr reales Beispiel mit Waffen ist nicht vergleichbar.
Ein Urteil muss final an objektiven Fakten gemessen werden und nicht mit was wäre wenn Spekulationen.
Wenn Sie wirkliches Gehör finden wollen, so sollten Sie die Unterschiede zwischen Mord, Totschlag und schwerer Körperverletzung heraus arbeiten und darstellen.
Die Strafkammer der Gerichts hat sicherlich in einem solchen sehr in der Öffentlichkeit stehenden Falle den besten Richter ausgewählt und nun zweifeln Laienrichter am Urteil ohne objektive Fakten. Das hier ist nicht ein Fussball-Länderspiel wo es mehrere Millionen Bundestrainer gibt.
Vielleicht sollten Sie mal einen solchen oder ähnlichne Fall im eigenem Umfeld erfahren und dann Ihre eigenen Erklärungen vorgehalten bekommen.
Jo, genau meine Meinung.
Paging